Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1997 - 2 O 10/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beseitigungspflichtige Körperschaft; Haushaltsabfälle; Umweltrecht; Versursachungsprinzip; Abfall; Abfallentsorgung; Stichweg; Müllfahrzeug; Müllgefäß
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 4 A 105/96
- OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1997 - 2 O 10/96
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 27
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80
Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1997 - 2 O 10/96
In welcher Weise der Abfallbesitzer seiner Überlassungspflicht nachzukommen hat, ist indes im AbfG nicht bestimmt, so daß insoweit konkretisierte Regelungen durch den Landesgesetzgeber möglich sind (BVerwG, Urt. v. 11.02.1983 - 7 C 45/80 - NVwZ 1984, 40). - BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87
Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1997 - 2 O 10/96
Entsprechend dem allgemein im Umweltrecht verankerten Verursachungsprinzip wird der Besitzer von Abfällen durch § 3 Abs. 1 AbfG in die Pflicht genommen, seinen Teil zur Lösung des Abfallproblems beizutragen und nicht alle dafür notwendigen Maßnahmen von der öffentlichen Hand erledigen zu lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 82.87 -, DVBl. 1989, 522). - BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1997 - 2 O 10/96
Die vom Abfallbesitzer verlangte Verbringung darf sich nicht bereits als wesentlicher Teil der dem Entsorgungspflichtigen obliegenden Tätigkeit darstellen (BVerwG, Beschl. v. 27.07.1995 - 7 NB 1.95 - DÖV 1996, 205). - VGH Bayern, 08.04.1992 - 4 B 88.933
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1997 - 2 O 10/96
Davon aber kann bei einer Verbringung des Müllgefäßes über eine Strecke von 60 m keine Rede sein (vgl. auch VGH München, Urt. v. 08.04.1992 - 4 B 88.933 -, NVwZ 1993, 392).
- OVG Niedersachsen, 17.03.2004 - 9 ME 1/04
Leerung von Abfallbehältern; Voraussetzungen für die Zufahrt zu den …
Ein Transport des Abfalls bis zu 100 m Entfernung ist im Regelfall - wie auch hier - jedenfalls zumutbar (…vgl. dazu weitere Einzelentscheidungen: VGH München, Urt. v. 8.4.1992 - 4 B 88.933 -, NVwZ 1993, 392: 30 m zumutbar; OVG Schleswig, Beschl. v. 31.1.1997 - 2 O 10/96 -, NVwZ-RR 1998, 27 = RdL 1997, 174 = NuR 1998, 215 = SchlHA 1997, 116: 60 m zumutbar;… BVerwG, Urt. v. 25.8.1999 - aaO: 644 m bei einem Außenbereichsgrundstück zumutbar;… Urt. des Senats v. 26.11.1997 - aaO: bei atypischer Grundstückslage im Außenbereich ca. 2 km zumutbar). - BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96
Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines …
Insoweit kann der Senat, weil es für das Ergebnis des Rechtsstreits nicht darauf ankommt, ohne weiteres mit dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluß und den diesem zugrunde liegenden schalltechnischen Gutachten davon ausgehen, daß durch die Elektrifizierung der Bahnstrecke und die teilweise Verlegung der Gleise ein erheblicher baulicher Eingriff im gesamten Bereich dieses Planfeststellungsabschnitts erfolgt, durch den der von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehende Verkehrslärm um mindestens 3 dB(A) erhöht wird und der deshalb eine wesentliche Änderung des Schienenweges im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV darstellt (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 15. Oktober 1996 - 20 A 95.40052 u.a. - UPR 1997, S. 300 (n.L.)). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2002 - 7a D 75/99
Verletzung des Abwägungsgebots; Abwägungsmangel bei Entscheidung des Rates …
Rn. 65 Vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31. Januar 1997 - 2 O 10.96 -, NVwZ-RR 1998, 27; Bayr. VGH, Urteil vom 8. April 1992 - 4 B 88.933 -, NVwZ 1993, 392 sowie BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995- 7 NB 1.95 - BVerwGE 99, 88 und Urteil vom 25. August 1999 - 7 C 27/98 - NVwZ 2000, 71.
- OVG Sachsen, 29.03.2011 - 4 C 31/09
Ausgestaltung der Überlassungspflicht für Abfälle durch den Satzungsgeber
Im Vergleich zu den in der Rechtsprechung und Literatur noch für zumutbar gehaltenen Bringstrecken (vgl. OVG Schl.-H., Beschl. v. 31. Januar 1997 - 2 O 10/96 - [60 m];… BayVGH, Urt. v. 8. April 1992, NVwZ 1993, 392 [30 m];… Kunig, a. a. O., § 13 Rn. 12 m. w. N. ["eine Strecke, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt wird"]) erscheint es nicht unverhältnismäßig, dass die Antragstellerin die Abfallbehälter von ihren offenbar in der Regel weniger als 15 m von der öffentlichen Straße entfernt angelegten Standplätzen bis an den Straßenrand zu bringen hat. - KG, 16.02.2004 - 8 U 216/03
Müllentsorgungsentgelt in Berlin: Berechnung sog. Komforttarife bei …
Diese weitere Leistung kann bei der Bemessung des Entgelts berücksichtigt werden, weil der Müllbesitzer im Rahmen der Zumutbarkeit einer Bringpflicht unterliegt, worauf die Beklagte unter Berufung auf entsprechende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zutreffend hingewiesen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999, 7 C 27/98, NVwZ 2000, 71; OVG Schleswig, Urteil vom 31. Januar 1997, 2 O 10/96, NVwZ-RR 1998, 27). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2002 - 7a D 75
Unwirksamkeit des Bebauungsplans aufgrund Abwägungsmangel; Entscheidung des Rates …
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Rechtsprechung
| LG Ulm, 17.01.1996 - 2 KfH O 10/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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