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Weitere Entscheidung unten: LG Göttingen, 21.06.1979

Rechtsprechung
   LG Göttingen, 08.11.1979 - 2 O 109/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,27150
LG Göttingen, 08.11.1979 - 2 O 109/79 (https://dejure.org/1979,27150)
LG Göttingen, Entscheidung vom 08.11.1979 - 2 O 109/79 (https://dejure.org/1979,27150)
LG Göttingen, Entscheidung vom 08. November 1979 - 2 O 109/79 (https://dejure.org/1979,27150)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 19.10.1983 - VIII ZR 169/82

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnis-Teilurteil - …

    Auf die Revision des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 19. Februar 1982 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnis-Teilurteil des Landgerichts Göttingen vom 21. Juni 1979 - 2 O 109/79 - und aus dem Versäumnis-Schlußurteil des Landgerichts Göttingen vom 8. November 1979 - 2 O 109/79 - nicht wegen weiterer 30.349,84 DM für unzulässig erklärt worden ist.

    Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnis-Teilurteil des Landgerichts Göttingen vom 21. Juni 1979 - 2 O 109/79 - und aus dem Versäumnis-Schlußurteil des Landgerichts Göttingen vom 8. November 1979 - 2 O 109/79 - wird in Höhe eines Betrages von 52.648,63 DM für unzulässig erklärt.

    Dadurch, daß er mit Mietzinszahlungen in Verzug geraten ist, hat er nicht nur den Vorprozeß 2 O 109/79 beim Landgericht Göttingen verursacht, sondern auch die Beendigung des Mietverhältnisses und den Räumungsprozeß schuldhaft herbeigeführt (vgl. dazu BGH Urteil vom 28. Oktober 1981 - VIII ZR 302/80 unter IV 1 = BGHZ 82, 121 [BGH 28.10.1981 - VIII ZR 302/80] = WM 1981, 1378 = NJW 1982, 870 [BVerfG 24.11.1981 - 2 BvC 1/81] m.w.Nachw.).

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Rechtsprechung
   LG Göttingen, 21.06.1979 - 2 O 109/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,27148
LG Göttingen, 21.06.1979 - 2 O 109/79 (https://dejure.org/1979,27148)
LG Göttingen, Entscheidung vom 21.06.1979 - 2 O 109/79 (https://dejure.org/1979,27148)
LG Göttingen, Entscheidung vom 21. Juni 1979 - 2 O 109/79 (https://dejure.org/1979,27148)
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