Rechtsprechung
| LG Deggendorf, 11.05.1988 - 2 O 114/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,4864) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 09.05.2006 - 4 U 175/05
Abbrechen eines durchgerosteten Geländers auf einem Schulgelände: …
Das Gericht nimmt Bezug auf die Entscheidungen des Landgerichts Koblenz vom 22.10.2001 (5 O 71/01), des Landgerichts Darmstadt vom 21.11.1985 (8 O 287/85), des Landgerichts Deggendorf vom 11.05.1988 (2 O 114/88) und des Landgerichts Baden-Baden vom 23.09.1994 (2 O 282/94), in denen für entsprechende Unfallverletzungen ebenfalls Schmerzensgelder in Höhe von 10.000,- EUR zugesprochen worden sind.
dejure.org
Übersicht LG Deggendorf
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.
Rechtsprechung
| LG Deggendorf, 27.04.1988 - 2 O 114/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,24430) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
dejure.org
Übersicht LG Deggendorf
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.