Rechtsprechung
| LG Cottbus, 08.05.2015 - 2 O 120/11 |
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 08.05.2015 - 2 O 120/11
- OLG Brandenburg, 17.08.2016 - 4 U 71/15
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 25.05.2016 - 4 U 82/15
Vollstreckungsgegenklage: Zwangsvollstreckung aus einem in einer …
Eine am 20.06.2012 verbuchte Zahlung stamme nicht von ihm, aus dem zum Az. 2 O 120/11 Landgericht Cottbus geführten Rechtsstreit sei ihm bekannt, dass die Beklagte aus der Zwangsverwaltung (der Immobilie in W…) Erlöse i.H.v. 60.000,00 EUR geflossen seien.Rn. 16 Die Vollstreckung sei im Hinblick auf seine - des hiesigen Klägers - Inanspruchnahme aus der Bürgschaft auf Zahlung aus dem Geldmarktkredit (Kto-Nr. 6730003306) im parallel vor dem Landgericht Cottbus geführten Rechtstreit zum Aktenzeichen 2 O 120/11 - das Verfahren ist derzeit beim Senat im Berufungsrechtszug anhängig unter dem Aktenzeichen 4 U 71/15 - überdies rechtsmissbräuchlich.
- LG Cottbus, 08.05.2015 - 2 O 85/12
Vollstreckungsabwehrklage: Vollstreckung aus einer notariellen Urkunde unter …
Rn. 7 Wegen Forderungen aus einem weiteren Darlehensvertrag mit der Kontonummer ... nimmt die Beklagte den Kläger in der Parallelsache 2 O 120/11 primär als Bürgen auf Restzahlung in Anspruch, stützt sich dort aber auch auf das hier unmittelbar streitgegenständliche abstrakte Schuldversprechen in Form der notariellen Urkunde (Darlehensvertrag mit der Nummer ... hier Anlage B 3, Bl. 84 f d.A.).Rn. 37 Eben dies hat die Beklagte dann auch tatsächlich versucht, indem sie sich angesichts der Einrede der Verjährung in der Parallelsache 2 O 120/11 ihre dortige Zahlungsforderung hilfsweise auf das abstrakte Schuldversprechen aus der notariellen Urkunde gestützt hat, die hier primär streitgegenständlich ist.
Rn. 43 Genau dies hat die hiesige Beklagte als Klägerin in der Parallelsache 2 O 120/11 getan, indem sie ihre Zahlungsansprüche auch auf das abstrakte Schuldversprechen in Form der notariellen Urkunde gestützt hat, gezielt trotz Titels und mit entsprechenden Ausführungen zum Rechtsschutzbedürfnis.
- OLG Brandenburg, 17.08.2016 - 4 U 71/15
Bürgschaft: Darlegungs- und Beweislast des Bürgen hinsichtlich der …
Rn. 23 in Abänderung des Urteils des Landgerichts Cottbus, Az. 2 O 120/11, verkündet am 08.05.2015, die Klage abzuweisen und die Klägerin im Wege der Widerklage zu verurteilen, an den Beklagten 297.136,36 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
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