Rechtsprechung
| LG Dortmund, 26.03.2009 - 2 O 130/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Eine posttraumatische Belastungsstörung unterfällt dem Leistungsausschluss nach Nr. 5.2.6 AUB 2000
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Leistungsausschluss nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2000) wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung nach Einquetschung durch einen Gabelstapler
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 42
- NZV 2010, 301 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03
Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge …
Auszug aus LG Dortmund, 26.03.2009 - 2 O 130/08
Hingegen gilt der Ausschluss nicht für organische Schädigungen, die ihrerseits zu einem psychischen Leiden führen; diese seelischen Beschwerden beruhen nämlich ihrerseits nicht auf psychischen Reaktionen, sondern sind physisch hervorgerufen (BGH, VersR 2004, 1039 und 1449). - OLG Hamm, 25.01.2006 - 20 U 89/05
Versicherungsschutz für psychische Folgen eines unfallbedingten Körperschadens
Auszug aus LG Dortmund, 26.03.2009 - 2 O 130/08
Danach fallen krankhafte Veränderungen der Psyche wegen einer hirnorganischen Schädigung nicht unter den Ausschluss ( LG Dortmund, NJW-RR 2006, 320), ebenso nicht anlagebedingte Somatisierungsstörungen nach Unfallverletzungen (OLG Celle, r + s 2008, 329; OLG Hamm, VersR 2006, 1394) oder psychische Fehlverarbeitungen von unfallbedingten organischen Verletzungen (OLG Köln, VersR 2007, 976) oder posttraumatische Belastungsstörungen, die auf das Unfallereignis selbst und nicht auf darauf beruhende körperliche Schädigungen zurückzuführen sind (…OLG Celle, a.a.O.; OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487-reaktive Depression-; OLG Brandenburg; VersR 2006, 1251; vgl. auch Abel/Winkens, VersR 2009, 30), während wiederum nicht vom Ausschluss erfasst und damit vom Versicherungsschutz gedeckt werden krankhafte Veränderungen der Psyche als Folge von unfallbedingten körperlichen Verletzungen. - OLG Brandenburg, 27.10.2005 - 12 U 87/05
Private Unfallversicherung: Posttraumatische Belastungsstörung als psychische …
Auszug aus LG Dortmund, 26.03.2009 - 2 O 130/08
Danach fallen krankhafte Veränderungen der Psyche wegen einer hirnorganischen Schädigung nicht unter den Ausschluss ( LG Dortmund, NJW-RR 2006, 320), ebenso nicht anlagebedingte Somatisierungsstörungen nach Unfallverletzungen (OLG Celle, r + s 2008, 329; OLG Hamm, VersR 2006, 1394) oder psychische Fehlverarbeitungen von unfallbedingten organischen Verletzungen (OLG Köln, VersR 2007, 976) oder posttraumatische Belastungsstörungen, die auf das Unfallereignis selbst und nicht auf darauf beruhende körperliche Schädigungen zurückzuführen sind (…OLG Celle, a.a.O.; OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487-reaktive Depression-; OLG Brandenburg; VersR 2006, 1251; vgl. auch Abel/Winkens, VersR 2009, 30), während wiederum nicht vom Ausschluss erfasst und damit vom Versicherungsschutz gedeckt werden krankhafte Veränderungen der Psyche als Folge von unfallbedingten körperlichen Verletzungen.
- OLG Düsseldorf, 23.05.2006 - 4 U 128/05
Kein Verstoß gegen Transparenzgebot in Versicherungsbedingungen bei …
Auszug aus LG Dortmund, 26.03.2009 - 2 O 130/08
Danach fallen krankhafte Veränderungen der Psyche wegen einer hirnorganischen Schädigung nicht unter den Ausschluss ( LG Dortmund, NJW-RR 2006, 320), ebenso nicht anlagebedingte Somatisierungsstörungen nach Unfallverletzungen (OLG Celle, r + s 2008, 329; OLG Hamm, VersR 2006, 1394) oder psychische Fehlverarbeitungen von unfallbedingten organischen Verletzungen (OLG Köln, VersR 2007, 976) oder posttraumatische Belastungsstörungen, die auf das Unfallereignis selbst und nicht auf darauf beruhende körperliche Schädigungen zurückzuführen sind (…OLG Celle, a.a.O.; OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487-reaktive Depression-; OLG Brandenburg; VersR 2006, 1251; vgl. auch Abel/Winkens, VersR 2009, 30), während wiederum nicht vom Ausschluss erfasst und damit vom Versicherungsschutz gedeckt werden krankhafte Veränderungen der Psyche als Folge von unfallbedingten körperlichen Verletzungen. - OLG Köln, 24.08.2005 - 5 U 126/02
Leistungsausschluss bei krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen; …
Auszug aus LG Dortmund, 26.03.2009 - 2 O 130/08
Danach fallen krankhafte Veränderungen der Psyche wegen einer hirnorganischen Schädigung nicht unter den Ausschluss ( LG Dortmund, NJW-RR 2006, 320), ebenso nicht anlagebedingte Somatisierungsstörungen nach Unfallverletzungen (OLG Celle, r + s 2008, 329; OLG Hamm, VersR 2006, 1394) oder psychische Fehlverarbeitungen von unfallbedingten organischen Verletzungen (OLG Köln, VersR 2007, 976) oder posttraumatische Belastungsstörungen, die auf das Unfallereignis selbst und nicht auf darauf beruhende körperliche Schädigungen zurückzuführen sind (…OLG Celle, a.a.O.; OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487-reaktive Depression-; OLG Brandenburg; VersR 2006, 1251; vgl. auch Abel/Winkens, VersR 2009, 30), während wiederum nicht vom Ausschluss erfasst und damit vom Versicherungsschutz gedeckt werden krankhafte Veränderungen der Psyche als Folge von unfallbedingten körperlichen Verletzungen. - LG Dortmund, 11.08.2005 - 2 O 375/03
Auszug aus LG Dortmund, 26.03.2009 - 2 O 130/08
Danach fallen krankhafte Veränderungen der Psyche wegen einer hirnorganischen Schädigung nicht unter den Ausschluss ( LG Dortmund, NJW-RR 2006, 320), ebenso nicht anlagebedingte Somatisierungsstörungen nach Unfallverletzungen (OLG Celle, r + s 2008, 329; OLG Hamm, VersR 2006, 1394) oder psychische Fehlverarbeitungen von unfallbedingten organischen Verletzungen (OLG Köln, VersR 2007, 976) oder posttraumatische Belastungsstörungen, die auf das Unfallereignis selbst und nicht auf darauf beruhende körperliche Schädigungen zurückzuführen sind (…OLG Celle, a.a.O.; OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487-reaktive Depression-; OLG Brandenburg; VersR 2006, 1251; vgl. auch Abel/Winkens, VersR 2009, 30), während wiederum nicht vom Ausschluss erfasst und damit vom Versicherungsschutz gedeckt werden krankhafte Veränderungen der Psyche als Folge von unfallbedingten körperlichen Verletzungen.
- LG Duisburg, 13.05.2022 - 6 O 245/18 Eine posttraumatische Belastungsstörung, die - wie im vorliegenden Fall - eine psychische Störung als Reaktion auf eine durch den Unfall erlittene Erkrankung darstellt, mithin zwar durch den Unfall verursacht wurde, aber ebenso durch ein anderes belastendes Ereignis hätte ausgelöst werden können, ist nach den vorgenannten Maßstäben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (so auch: OLG Oldenburg, Urteil vom 21.08.2002, 2 U 103/02, r+s 2004, 34; OLG Brandenburg, Urteil vom 27.10.2005, 12 U 87/05, BeckRS 2006, 12494; OLG Celle, Urteil vom 22.05.2008, 8 U 5/08, r+s 2008, 389; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 19.12.2008, I-4 U 30/08, juris, Rn. 17 ff.; LG Dortmund, Urteil vom 06.03.2009, 2 O 130/08, r+s 2010, 478; OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2011, 20 U 96/10, r+s 2013, 88, 89).
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