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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2021 - 2 O 139/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1240
OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2021 - 2 O 139/20 (https://dejure.org/2021,1240)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.01.2021 - 2 O 139/20 (https://dejure.org/2021,1240)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Januar 2021 - 2 O 139/20 (https://dejure.org/2021,1240)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschwerdewert der Streitwertbeschwerde?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 4 E 913/15

    Statthaftigeit einer Beschwerde zur Herabsetzung des Streitwerts auf die …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2021 - 2 O 139/20
    Beschwerdegegenstand ist der Betrag, um den die von der Antragstellerin zu tragenden erstinstanzlichen Prozesskosten, die von der angefochtenen Streitwertfestsetzung abhängen, diejenigen Prozesskosten übersteigen, die sich ergäben, wenn der Streitwert in der mit der Beschwerde erstrebten geringeren Höhe festgesetzt würde (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2015 - 4 E 913/15 - juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 06.12.2013 - 22 C 13.1658

    Streitwertbeschwerde; Beschwerdewert nicht erreicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2021 - 2 O 139/20
    Die Höhe der Beschwer entspricht danach der Differenz zwischen denjenigen Kosten, die bei dem vom Verwaltungsgericht festgesetzten - von der Antragstellerin für zu hoch gehaltenen - Streitwert von 10.000 EUR anfallen, und dem Betrag, der sich aus einem Streitwert von 5.000 EUR errechnet, den die Antragstellerin mit der Beschwerde anstrebt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. Dezember 2013 - 22 C 13.1658 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2025 - 6 S 133/25

    Streitwertfestsetzung im Schornsteinfegerrecht

    Beschwerdegegenstand ist der Betrag, um den die von den Antragstellern zu tragenden erstinstanzlichen Prozesskosten, die von der angefochtenen Streitwertfestsetzung abhängen, diejenigen Prozesskosten übersteigen, die sich ergäben, wenn der Streitwert in der mit der Beschwerde erstrebten geringeren Höhe festgesetzt würde (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 11.01.2021 - 2 O 139/20 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Rn. 4 Die Höhe der Beschwer entspricht danach der Differenz zwischen denjenigen Kosten, die bei dem vom Verwaltungsgericht festgesetzten Streitwert von 2.500,-- EUR anfallen, und dem Betrag, der sich aus dem mit der Beschwerde angestrebten Streitwert von 21, 42 EUR errechnet (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 11.01.2021, a.a.O.; BayVGH…, Beschluss vom 06.12.2013 - 22 C 13.1658 -, juris Rn. 6).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2023 - 2 O 39/23

    Streitwertbeschwerde ohne bestimmten Antrag

    Der Beschwerdewert errechnet sich nicht aus dem Unterschied zwischen dem festgesetzten und dem mit der Beschwerde angestrebten Streitwert, sondern aus der Differenz der anfallenden Gebühren, die sich nach den beiden Streitwerten ergeben; Beschwerdegegenstand ist der Betrag, um den die vom Beschwerdeführer zu tragenden erstinstanzlichen Prozesskosten, die von der angefochtenen Streitwertfestsetzung abhängen, diejenigen Prozesskosten übersteigen, die sich ergäben, wenn der Streitwert in der mit der Beschwerde erstrebten geringeren Höhe festgesetzt würde (Beschluss des Senats vom 11. Januar 2021 - 2 O 139/20 - juris Rn. 3 , m.w.N.).
  • VGH Hessen, 25.08.2023 - 2 E 1867/22

    Gebührenfreiheit der Streitwertbeschwerde

    Die Gebührenfreiheit nach § 68 Abs. 3 Satz 1 GKG gilt auch für Beschwerdeverfahren, die nur deshalb unstatthaft sind, weil der Beschwerdewert des § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht erreicht wird (ebenso OVG NRW…, Beschluss vom 30.11.2015 - 4 E 913/15 -, juris Rn. 3 ff. m. w. N.; zuletzt auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.01.2021 - 2 O 139/20 -, juris Rn. 5; KG Berlin…, Beschluss vom 05.10.2016 - 19 AR 4/16 -, juris Rn. 5; im Ergebnis schon BVerwG…, Beschluss vom 18.02.2010 - 9 KSt 1/10 und 9 KSt 2/10 -, juris Rn. 3 und 6;… Laube, in: Dörndorfer/Wendtland/Gerlach/Diehn, Kostenrecht, 42 Ed. 01.07.2023, § 68 GKG Rn. 158; Schneider, NJW 2011, 2628, 2630; a. A. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 02.04.2014 - 7 OA 20/14 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2022 - 2 O 27/22

    Zur Festsetzung des Streitwertes im Beschwerdeverfahren bei einer Teilabhilfe

    Beschwerdegegenstand ist der Betrag, um den die vom Antragsteller zu tragenden erstinstanzlichen Prozesskosten, die von der angefochtenen Streitwertfestsetzung abhängen, diejenigen Prozesskosten übersteigen, die sich ergäben, wenn der Streitwert in der mit der Beschwerde erstrebten geringeren Höhe festgesetzt würde (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Januar 2021 - 2 O 139/20 - juris Rn. 3 ).
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