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Weitere Entscheidung unten: LG Dortmund, 27.07.2000

Rechtsprechung
   LG Duisburg, 28.01.2002 - 2 O 198/00   

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https://dejure.org/2002,19743
LG Duisburg, 28.01.2002 - 2 O 198/00 (https://dejure.org/2002,19743)
LG Duisburg, Entscheidung vom 28.01.2002 - 2 O 198/00 (https://dejure.org/2002,19743)
LG Duisburg, Entscheidung vom 28. Januar 2002 - 2 O 198/00 (https://dejure.org/2002,19743)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.02.1975 - II ZR 128/73

    Anwendung der Auslegungsregel bei möglichem Handeln im fremden Namen

    Auszug aus LG Duisburg, 28.01.2002 - 2 O 198/00
    Stellt der Geschäftsführer einer GmbH bei der Vertragsschluß für die Firma nicht klar, daß es sich bei der Firma um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt, so haftet er unter dem Gesichtspunkt der Rechtscheinhaftung (vgl. BGH in BGHZ 64, 11, 16).
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   LG Dortmund, 27.07.2000 - 2 O 198/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16051
LG Dortmund, 27.07.2000 - 2 O 198/00 (https://dejure.org/2000,16051)
LG Dortmund, Entscheidung vom 27.07.2000 - 2 O 198/00 (https://dejure.org/2000,16051)
LG Dortmund, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 2 O 198/00 (https://dejure.org/2000,16051)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Duisburg, 22.03.2005 - 6 O 512/04

    Anforderungen an die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs eines geschlossenen …

    Vielmehr reicht aus, dass die Gewinnerzielung beabsichtigt ist (ebenso LG Dortmund, Urteil vom 27.07.2000, Aktenzeichen 2 O 198/00).

    Auch bei Verwendung von Hervorhebungen liegt eine drucktechnisch deutliche Gestaltung nicht vor, wenn sich die Widerrufsbelehrung nicht augenfällig vom übrigen Text abhebt (ebenso LG Dortmund, Urteil vom 27.07.2000, Aktenzeichen 2 O 198/00; LG Gießen, Urteil vom 01.03.2000, Aktenzeichen 1 S 499/99).

  • LG Köln, 08.03.2002 - 32 S 66/01

    Fremdsprachige Widerrufsbelehrung bei in fremder Sprache verhandelten …

    Ist mithin die Belehrung bereits aus den dargestellten Gründen nicht ordnungsgemäß, so kann es dahin stehen, ob sie darüber hinaus auch noch aus anderen Gründen - etwa mangels deutlicher drucktechnischer Hervorhebung in dem bei der Klägerin verbliebenden Vertragsexemplar (so das Landgericht Dortmund in seinen Urteilen vom 27.7.2000 - 2 O 198/00 - und vom 8.2.2001 - 2 O 470/00-) oder wegen unklarer Angaben zur Fristberechnung (vgl. dazu BGHZ 128-56) unwirksam ist.
  • LG Dortmund, 11.01.2002 - 3 O 316/01
    Rn. 21 An dieser, schon im Verfahren 2 0 198/00 vertretenen Auffassung hält die Kammer auch nach erneuter Überprüfung fest.
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