Rechtsprechung
| LG Dortmund, 27.09.2007 - 2 O 255/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Addition von Beinwert und Fußwert bei Verletzung von Bein und Fuß in der Unfallversicherung bei einer Funktionsbeeinträchtigung eines Beines
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05
Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der …
Auszug aus LG Dortmund, 27.09.2007 - 2 O 255/07
Dies hat der Bundesgerichtshof wiederholt angenommen, wenn es sich bei der beklagten Partei um eine Bank, eine Behörde oder um ein großes Versicherungsunternehmen handelt (BGH NJW-RR 2005, 619; VersR 2006, 830). - BGH, 24.05.2006 - IV ZR 203/03
Unklarheit der Gliedertaxe
Auszug aus LG Dortmund, 27.09.2007 - 2 O 255/07
Der Bundesgerichtshof hat zu diesen Formulierungen ausgeführt, dass sie unklar sind, so dass die jeweilige für den Versicherungsnehmer günstigere Verständnismöglichkeit bei der Bemessung der Invalidität maßgebend ist, so dass entweder auf die Funktionsbeeinträchtigung allein des Gelenkes oder aber auf die Funktionsbeeinträchtigung des Gliedes bzw. Teilgliedes abzustellen ist (BGH VersR 2003, 1163; VersR 2006, 1117; NJW-RR 2001, 810). - BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04
Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist durch den …
Auszug aus LG Dortmund, 27.09.2007 - 2 O 255/07
Dies hat der Bundesgerichtshof wiederholt angenommen, wenn es sich bei der beklagten Partei um eine Bank, eine Behörde oder um ein großes Versicherungsunternehmen handelt (BGH NJW-RR 2005, 619; VersR 2006, 830).
- BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02
Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung
Auszug aus LG Dortmund, 27.09.2007 - 2 O 255/07
Der Bundesgerichtshof hat zu diesen Formulierungen ausgeführt, dass sie unklar sind, so dass die jeweilige für den Versicherungsnehmer günstigere Verständnismöglichkeit bei der Bemessung der Invalidität maßgebend ist, so dass entweder auf die Funktionsbeeinträchtigung allein des Gelenkes oder aber auf die Funktionsbeeinträchtigung des Gliedes bzw. Teilgliedes abzustellen ist (BGH VersR 2003, 1163; VersR 2006, 1117; NJW-RR 2001, 810). - BGH, 17.01.2001 - IV ZR 32/00
Anwendung der Gliedertaxe
Auszug aus LG Dortmund, 27.09.2007 - 2 O 255/07
Der Bundesgerichtshof hat zu diesen Formulierungen ausgeführt, dass sie unklar sind, so dass die jeweilige für den Versicherungsnehmer günstigere Verständnismöglichkeit bei der Bemessung der Invalidität maßgebend ist, so dass entweder auf die Funktionsbeeinträchtigung allein des Gelenkes oder aber auf die Funktionsbeeinträchtigung des Gliedes bzw. Teilgliedes abzustellen ist (BGH VersR 2003, 1163; VersR 2006, 1117; NJW-RR 2001, 810). - OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 12 U 147/04
Verwertung des Verlustes eines Arms in der Unfallversicherung
Auszug aus LG Dortmund, 27.09.2007 - 2 O 255/07
Damit schließt die Systematik der Gliedertaxe wie bei einem Verlust eines Gliedes auch bei einer Funktionsbeeinträchtigung eine Addition der fest vereinbarten Invaliditätsgrade von Körper näheren und Körper ferneren Teilgliedern aus, so dass die Versicherungsleistung für die Beeinträchtigung des linken Beines der Klägerin nicht aus einer Addition von Beinwert und Fußwert zu errechnen ist, wie es der Klägerin wegen der Verletzung von Bein und Fußgelenk vorschwebt (OLG Brandenburg R + S 2006, 207; Marlow R + S 2007, 353, 359).
- BGH, 14.12.2011 - IV ZR 34/11
Invaliditätsleistung in der privaten Unfallversicherung: Bemessung bei …
Käme noch der Arm unterhalb bzw. oberhalb des Ellenbogengelenks hinzu, so ergäbe sich häufig eine Invalidität von über 100% und eine Deckelung auf 100% würde jeweils erst durch die Regelung in § 7 I (2) d) AUB 88 erreicht (vgl. OLG Celle VRR 2010, 424, 425; LG Dortmund r+s 2009, 476;… Grimm, AUB 4. Aufl. AUB 99 Ziff. 2 Rn. 20;… HK- VVG/Rüffer, 2. Aufl. AUB 2008 Ziff. 2 Rn. 23). - OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 3 U 160/10
Unfallversicherung: Keine Addition der in der Gliedertaxe vorgesehenen einzelnen …
Ausweislich ihrer gestaffelten Invaliditätsprozentsätze berücksichtigt die Gliedertaxe der AUB dabei stets auch die Beeinträchtigung naturgemäß mitbetroffenen rumpffernerer Teile desselben Glieds (vgl. BGH, VersR 1990, 964; 1991, 413; 2001, 360;… OLG Brandenburg, 12 U 147/04, Urteil vom 10. März 2005, Rdnr. 15 bei juris; LG Dortmund, 2 O 255/07, Urteil vom 27. September 2007, Rdnr. 13 bei juris). - OLG Celle, 15.04.2010 - 8 U 205/09
Unklarheit der Formulierung "Funktionsunfähigkeit einer Hand im Handgelenk" …
Dass Verlust- oder Funktionsunfähigkeit eines rumpfferneren Glieds auch die Gebrauchsfähigkeit des verbleibenden Teils beeinträchtigen kann, ist bei den Prozentsätzen bereits berücksichtigt und kann nicht zu einer Erhöhung der Leistung führen (vgl. BGH, VersR 1990, 964 [BGH 30.05.1990 - IV ZR 143/89]; 1991, 413; 2001, 360;… OLG Brandenburg, 12 U 147/04, Urteil vom 10. März 2005, Rdnr. 15 bei [...]; LG Dortmund, 2 0 255/07, Urteil vom 27. September 2007, Rdnr. 13 bei [...]).
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