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Rechtsprechung
   LG Mannheim, 02.08.2016 - 2 O 257/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,27971
LG Mannheim, 02.08.2016 - 2 O 257/15 (https://dejure.org/2016,27971)
LG Mannheim, Entscheidung vom 02.08.2016 - 2 O 257/15 (https://dejure.org/2016,27971)
LG Mannheim, Entscheidung vom 02. August 2016 - 2 O 257/15 (https://dejure.org/2016,27971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Aussetzung in einem Gebrauchsmusterverfahren

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Aussetzung einer Gebrauchsmusterverletzungsklage bei anhängigem Löschungsverfahren kommt bei vernünftigen Zweifeln an der Wirksamkeit des Musters in Betracht.

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bereits vernünftige Zweifel an der Schutzfähigkeit genügen zur Aussetzung nach § 19 S. 1 GebrM

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzung einer Gebrauchsmusterverletzungsklage bis zur Erledigung des vorgreiflichen Löschungsverfahrens; Vernünftige Zweifel des Verletzungsgerichts an der Wirksamkeit des Gebrauchsmusters; Gebrauchsmuster betreffend eine Spule für eine Spinnrolle einer Angel

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10

    Installiereinrichtung II

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2016 - 2 O 257/15
    Rn. 105 a) Bei der Beurteilung des erfinderischen Schritts im Gebrauchsmusterrecht ist wie im Patentrecht maßgeblich, ob der Stand der Technik am Prioritätstag dem Fachmann den Gegenstand der Erfindung nahegelegt hat (BGH, GRUR 2012, 378, Rn. 16 - Installiereinrichtung II; BGHZ 168, 142 - Demonstrationsschrank).

    Dazu bedarf es in der Regel über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (BGH, GRUR 2012, 378, Rn. 16 - Installiereinrichtung II;… GRUR 2010, 407 Rn. 17 - einteilige Öse;… BGHZ 182, 1 Rn. 20 f - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).

  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05

    Bauschalungsstütze

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2016 - 2 O 257/15
    Solche Zweck-, Wirkungs- und Funktionsangaben in einem Sachanspruch können den geschützten Gegenstand regelmäßig lediglich mittelbar dahin definieren, dass er so ausgebildet sein muss, um den genannten Angaben entsprechend verwendbar zu sein (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f - Befestigungsvorrichtung II; BGH, GRUR 2009, 837 Rn. 15 mwN - Bauschalungsstütze; GRUR 2012, 475 - Elektronenstrahltherapiesystem).

    Rn. 86 (a) Denn indem Zweck-, Wirkungs- und Funktionsangaben in einem Sachanspruch lediglich fordern, den geschützten Gegenstand den genannten Angaben entsprechend verwendbar auszubilden, wird der Schutzbereich nicht auf die Verwendung der Vorrichtung zu dem genannten Zweck, in der bestimmten Funktion und mit der angegebenen Wirkung beschränkt (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f - Befestigungsvorrichtung II; BGH, GRUR 2009, 837 Rn. 15 mwN - Bauschalungsstütze; GRUR 2012, 475 - Elektronenstrahltherapiesystem).

  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung …

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2016 - 2 O 257/15
    Solche Zweck-, Wirkungs- und Funktionsangaben in einem Sachanspruch können den geschützten Gegenstand regelmäßig lediglich mittelbar dahin definieren, dass er so ausgebildet sein muss, um den genannten Angaben entsprechend verwendbar zu sein (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f - Befestigungsvorrichtung II;… BGH, GRUR 2009, 837 Rn. 15 mwN - Bauschalungsstütze; GRUR 2012, 475 - Elektronenstrahltherapiesystem).

    Rn. 86 (a) Denn indem Zweck-, Wirkungs- und Funktionsangaben in einem Sachanspruch lediglich fordern, den geschützten Gegenstand den genannten Angaben entsprechend verwendbar auszubilden, wird der Schutzbereich nicht auf die Verwendung der Vorrichtung zu dem genannten Zweck, in der bestimmten Funktion und mit der angegebenen Wirkung beschränkt (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f - Befestigungsvorrichtung II;… BGH, GRUR 2009, 837 Rn. 15 mwN - Bauschalungsstütze; GRUR 2012, 475 - Elektronenstrahltherapiesystem).

  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 88/09

    Elektronenstrahltherapiesystem

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2016 - 2 O 257/15
    Solche Zweck-, Wirkungs- und Funktionsangaben in einem Sachanspruch können den geschützten Gegenstand regelmäßig lediglich mittelbar dahin definieren, dass er so ausgebildet sein muss, um den genannten Angaben entsprechend verwendbar zu sein (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f - Befestigungsvorrichtung II;… BGH, GRUR 2009, 837 Rn. 15 mwN - Bauschalungsstütze; GRUR 2012, 475 - Elektronenstrahltherapiesystem).

    Rn. 86 (a) Denn indem Zweck-, Wirkungs- und Funktionsangaben in einem Sachanspruch lediglich fordern, den geschützten Gegenstand den genannten Angaben entsprechend verwendbar auszubilden, wird der Schutzbereich nicht auf die Verwendung der Vorrichtung zu dem genannten Zweck, in der bestimmten Funktion und mit der angegebenen Wirkung beschränkt (vgl. BGHZ 112, 140, 155 f - Befestigungsvorrichtung II;… BGH, GRUR 2009, 837 Rn. 15 mwN - Bauschalungsstütze; GRUR 2012, 475 - Elektronenstrahltherapiesystem).

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2016 - 2 O 257/15
    Der gleichermaßen beim hinteren Ansatzabschnitt verwendete Begriff des "Eckabschnitts" (vgl. Merkmal 1.6.2´) erfasst nämlich ausweislich der zu seiner Erläuterung - gleichsam als Lexikon (BGH, GRUR 1999, 909 -Spannschraube;… vgl. BGH, GRUR 2015, 1095 Rn. 13 - Bitdatenreduktion) - heranzuziehenden Beschreibung und Figuren (v.a. Abschnitt [0043] und Fig. 5 mit Bezugszeichen 18d für den zweiten/hinteren Eckabschnitt) bereits geringfügige Winkelunterschiede (in Figur 2 nämlich θ 2 - θ 1).
  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2016 - 2 O 257/15
    Rn. 105 a) Bei der Beurteilung des erfinderischen Schritts im Gebrauchsmusterrecht ist wie im Patentrecht maßgeblich, ob der Stand der Technik am Prioritätstag dem Fachmann den Gegenstand der Erfindung nahegelegt hat (…BGH, GRUR 2012, 378, Rn. 16 - Installiereinrichtung II; BGHZ 168, 142 - Demonstrationsschrank).
  • BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05

    einteilige Öse

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2016 - 2 O 257/15
    Dazu bedarf es in der Regel über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (…BGH, GRUR 2012, 378, Rn. 16 - Installiereinrichtung II; GRUR 2010, 407 Rn. 17 - einteilige Öse;… BGHZ 182, 1 Rn. 20 f - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2016 - 2 O 257/15
    Dazu bedarf es in der Regel über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (…BGH, GRUR 2012, 378, Rn. 16 - Installiereinrichtung II;… GRUR 2010, 407 Rn. 17 - einteilige Öse; BGHZ 182, 1 Rn. 20 f - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).
  • BGH, 07.07.2015 - X ZR 64/13

    Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: Zurückverweisung …

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2016 - 2 O 257/15
    Der gleichermaßen beim hinteren Ansatzabschnitt verwendete Begriff des "Eckabschnitts" (vgl. Merkmal 1.6.2´) erfasst nämlich ausweislich der zu seiner Erläuterung - gleichsam als Lexikon (BGH, GRUR 1999, 909 -Spannschraube; vgl. BGH, GRUR 2015, 1095 Rn. 13 - Bitdatenreduktion) - heranzuziehenden Beschreibung und Figuren (v.a. Abschnitt [0043] und Fig. 5 mit Bezugszeichen 18d für den zweiten/hinteren Eckabschnitt) bereits geringfügige Winkelunterschiede (in Figur 2 nämlich θ 2 - θ 1).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2013 - 6 W 69/13

    Stanzwerkzeug - Gebrauchsmusterverletzung: Nachprüfung der Entscheidung über die …

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2016 - 2 O 257/15
    Rn. 99 a) Allerdings hat das Oberlandesgericht Karlsruhe zuletzt für den besonderen Fall, dass die Gebrauchsmusterabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts über den Rechtsbestand eines Klagegebrauchsmusters bereits positiv entschieden hatte, angenommen, wegen der dann bereits vorliegenden sachkundigen Einschätzung durch das Amt sei wie bei der Aussetzungsprüfung nach § 148 ZPO bei der Verletzung eines (geprüften) Patents zu verfahren und eine erhebliche Vernichtungswahrscheinlichkeit zu fordern ( OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 352, 354 - Stanzwerkzeug; aA wohl noch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 6 W 61/11).
  • LG München I, 19.05.2011 - 7 O 6033/10

    Ansprüche wegen Verletzung des Gebrauchsmusters hinsichtlich gekühlter Backwaren

  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit …

  • BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03

    Arzneimittelgebrauchsmuster

  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13

    Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung: …

  • BGH, 20.12.2011 - X ZR 53/11

    Glasfasern

  • BGH, 21.11.1989 - X ZR 29/88

    Umfang des Schutzes eines Patents

  • RG, 30.06.1937 - I 24/37

    Ist in dem Streit wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters der Einwand mangelnder …

  • OLG Karlsruhe, 02.01.2019 - 6 W 69/18

    Empfangsanordnung - Aussetzung eines Patentverletzungsverfahrens

    Mit Recht hat das Landgericht ausgeführt, dass unter diesem Gesichtspunkt - entsprechend den Maßstäben bei einem ungeprüften Gebrauchsmuster (dazu Senat, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 6 W 61/11, unveröffentlicht; LG Mannheim, Beschluss vom 2. August 2016 - 2 O 257/15 , juris Rn. 98 mwN) - für die Aussetzung des Rechtsstreits bereits vernünftige Zweifel daran genügen, ob im Fall der Vernichtung des erteilten Anspruchs eine eingeschränkte Fassung des Patents aufrechterhalten wird (ebenso bereits LG Mannheim, Urteil vom 16. Mai 2017 - 2 O 201/15, unveröffentlicht;… ähnlich Grabinski/Zülch in Benkard, PatG, 11. Aufl., § 139 Rn. 107;… Busse, PatG, 8. Aufl., § 140 Rn. 14;… siehe auch Kühnen, aaO, Kap. E Rn. 732 f, 736;… Bukow in Haedicke/Timmann, Handbuch des Patentrechts, § 9 Rn. 192 mwN; LG Düsseldorf…, Urteil vom 9. März 2017 - 4a O 28/16, juris Rn. 209 f; LG München I…, Beschluss vom 21. September 2017 - 7 O 15818/16, juris Rn. 137; zur Änderung im Einspruchsverfahren siehe OLG München, GRUR 1990, 352).
  • LG Düsseldorf, 28.09.2023 - 4c O 46/22

    Streitigkeiten zwischen CureVac SE und BioNTech SE ausgesetzt

    Dieser müsste positiv festgestellt werden können (vgl. LG Mannheim, BeckRS 2016, 16676).
  • LG Düsseldorf, 28.09.2023 - 4c O 48/22

    Streitigkeiten zwischen CureVac SE und BioNTech SE ausgesetzt

    Dieser müsste positiv festgestellt werden können (vgl. LG Mannheim, BeckRS 2016, 16676).
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