Rechtsprechung
| LG Dortmund, 27.01.2011 - 2 O 275/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 93; VVG § 106
Anspruch des Versicherungsnehmers auf Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes von seinem Haftpflichtversicherer; Aufrechnung des Geschädigten mit der Haftpflichtforderung gegenüber einer Forderung des schädigenden Versicherungsnehmers diesem gegenüber - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Grundsätzlich besteht kein Zahlungsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch des Versicherungsnehmers auf Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes von seinem Haftpflichtversicherer; Aufrechnung des Geschädigten mit der Haftpflichtforderung gegenüber einer Forderung des schädigenden Versicherungsnehmers diesem gegenüber
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 23.02.2005 - 20 U 109/04
Tierhalter bzw. Tierhütereigenschaft bei Pony als Geschenk der Eltern an ein …
Auszug aus LG Dortmund, 27.01.2011 - 2 O 275/10
Der Beklagten hat das Gericht den Hinweis erteilt, dass wegen des im Haftpflichtprozess geltenden Trennungsprinzips über Grund und Höhe des Haftpflichtanspruches ausschließlich im Haftpflichtprozess zu entscheiden ist, während im Deckungsprozess der Versicherungsnehmer das Bestehen des Haftpflichtanspruchs nicht zu beweisen braucht; es reicht insoweit die Behauptung des Geschädigten aus (OLG Hamm VersR 2005, 1678, 1679; Lücke VK 2010, 145/146). - OLG München, 16.04.2010 - 25 U 3436/09
Betriebshaftpflichtversicherung: Anspruch auf Versicherungsschutz für …
Auszug aus LG Dortmund, 27.01.2011 - 2 O 275/10
Der Beklagten hat das Gericht den Hinweis erteilt, dass wegen des im Haftpflichtprozess geltenden Trennungsprinzips über Grund und Höhe des Haftpflichtanspruches ausschließlich im Haftpflichtprozess zu entscheiden ist, während im Deckungsprozess der Versicherungsnehmer das Bestehen des Haftpflichtanspruchs nicht zu beweisen braucht; es reicht insoweit die Behauptung des Geschädigten aus (OLG Hamm VersR 2005, 1678, 1679; Lücke VK 2010, 145/146). - OLG Hamm, 14.11.1975 - 20 U 126/75
KVO-Versicherung; Haftpflichtanspruch; Aufrechnung; Umwandlung; Verrechnung; …
Auszug aus LG Dortmund, 27.01.2011 - 2 O 275/10
Der Versicherer erfüllt seine Rechtsschutzverpflichtung in dieser Situation dadurch, dass er einen Aktivprozess des Versicherungsnehmers gegen den Geschädigten auf Zahlung (wegen unberechtigter Aufrechnung) finanziert (OLG Hamm VersR 1978, 80;… Schneider in Beckmann/Matusche/Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 24, Rdn. 17;… Baumann in Berliner Kommentar zum VVG, § 150, Rdn. 12 und § 154, Rdn. 13).
- OLG Stuttgart, 21.04.2010 - 3 U 182/09
Frachtführerhaftpflichtversicherung: Haftungshöchstbetrag bei teilweiser …
Auszug aus LG Dortmund, 27.01.2011 - 2 O 275/10
Deshalb könne der Versicherungsnehmer in der Regel nur auf Feststellung der Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes klagen, es sei denn, das Bestehen des Haftpflichtanspruches ist rechtskräftig festgestellt (KG IBR 2007, 343; OLG Karlsruhe VersR 2005, 781; OLG Düsseldorf R + S 2001, 16; Wendt R+ S 2008, 265/278) oder anerkannt - dann Klage auf Freistellung möglich - oder der Versicherungsnehmer hat befriedigt, dann ist Klage auf Zahlung an den Versicherungsnehmer möglich (OLG Stuttgart R + S 2010, 284 mit Anmerkung Steinbonn, jurisPR-VersR 7/2010, Anm. 4). - OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 12 U 432/04
Haftpflichtversicherung: Zulässiger Feststellungsantrag im Deckungsprozess; …
Auszug aus LG Dortmund, 27.01.2011 - 2 O 275/10
Deshalb könne der Versicherungsnehmer in der Regel nur auf Feststellung der Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes klagen, es sei denn, das Bestehen des Haftpflichtanspruches ist rechtskräftig festgestellt (KG IBR 2007, 343; OLG Karlsruhe VersR 2005, 781; OLG Düsseldorf R + S 2001, 16; Wendt R+ S 2008, 265/278) oder anerkannt - dann Klage auf Freistellung möglich - oder der Versicherungsnehmer hat befriedigt, dann ist Klage auf Zahlung an den Versicherungsnehmer möglich (OLG Stuttgart R + S 2010, 284 mit Anmerkung Steinbonn, jurisPR-VersR 7/2010, Anm. 4). - KG, 17.01.2006 - 6 U 275/04
Haftpflichtversicherung: Rechtliches Interesse des Geschädigten an der …
Auszug aus LG Dortmund, 27.01.2011 - 2 O 275/10
Deshalb könne der Versicherungsnehmer in der Regel nur auf Feststellung der Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes klagen, es sei denn, das Bestehen des Haftpflichtanspruches ist rechtskräftig festgestellt (KG IBR 2007, 343; OLG Karlsruhe VersR 2005, 781; OLG Düsseldorf R + S 2001, 16; Wendt R+ S 2008, 265/278) oder anerkannt - dann Klage auf Freistellung möglich - oder der Versicherungsnehmer hat befriedigt, dann ist Klage auf Zahlung an den Versicherungsnehmer möglich (OLG Stuttgart R + S 2010, 284 mit Anmerkung Steinbonn, jurisPR-VersR 7/2010, Anm. 4). - OLG Köln, 27.06.2005 - 17 W 86/05
Sofortiges Anerkenntnis bei Rüge der Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts
- OLG Düsseldorf, 11.04.2000 - 4 U 67/99
Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers bei fahrlässiger Inbrandsetzung …
Auszug aus LG Dortmund, 27.01.2011 - 2 O 275/10
Deshalb könne der Versicherungsnehmer in der Regel nur auf Feststellung der Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes klagen, es sei denn, das Bestehen des Haftpflichtanspruches ist rechtskräftig festgestellt (KG IBR 2007, 343; OLG Karlsruhe VersR 2005, 781; OLG Düsseldorf R + S 2001, 16; Wendt R+ S 2008, 265/278) oder anerkannt - dann Klage auf Freistellung möglich - oder der Versicherungsnehmer hat befriedigt, dann ist Klage auf Zahlung an den Versicherungsnehmer möglich (OLG Stuttgart R + S 2010, 284 mit Anmerkung Steinbonn, jurisPR-VersR 7/2010, Anm. 4).
- OLG Hamm, 02.10.2015 - 20 U 139/14
Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung wegen Schäden Dritter aus …
Rn. 45 Abweichendes ergibt sich auch nicht aus den von der Beklagten erstinstanzlich zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (…Urt. v. 04.12.1980, IVa ZR 32/80, BGHZ 79, 76 = VersR 1981, 173) und des Landgerichts Dortmund (Urt. v. 27.01.2011, 2 O 275/10, juris).
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