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| LG Mannheim, 11.03.2010 - 2 O 280/09 |
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Verfahrensgang
- LG Mannheim, 11.03.2010 - 2 O 280/09
- OLG Karlsruhe, 15.09.2010 - 6 W 40/10
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 15.09.2010 - 6 W 40/10
Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäftsgebühr für eine …
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Mannheim vom 11. März 2010 (Az 2 O 280/09) wird zurückgewiesen. - LG Braunschweig, 12.11.2015 - 4 O 3112/11 Insoweit stützt sich die Kammer auf Entscheidungen in der Schmerzensgeldtabelle von Hacks/Wellner/Häcker, 33. Auflage, 2015 zu Ziff. 2627 (Nicht-Erkennen eines Magenkarzinoms, das zwei Jahre später zum Tod führte, bei einer 34-jährigen Mutter mit drei unmündigen Kindern; OLG Hamm, 24.02.1999, 3 U 73/98: 50.000,00 EUR, hochgerechnet auf 2015: 63.690,00 EUR), zu Ziff. 2633 (Mammakarzinom, das metastasiert war und nach vier Jahren chemotherapeutischer Behandlung zum Tod führte, bei einer 25-jährigen Frau; OLG Jena, 23.05.2007, 4 U 437/05: 100.000,00 EUR, hochgerechnet auf 2015: 111.691,00 EUR), zu Ziffer 2669 (Nicht-Erkennen einer Darmkrebserkrankung bei einer jungen Frau, die nach zahlreichen Operationen und Chemotherapien zum Tod führte; Landgericht Göttingen, 29.04.2010, 2 O 280/09: 70.000,00 EUR, hochgerechnet auf 2015: 74.900,00 EUR) sowie zu Ziff. 2670 (Nicht-Erkennen einer Krebserkrankung bei einer 35-jährigen Frau mit Tod nach zwei Jahren nach Operationen und Chemotherapien; OLG Braunschweig, 30.12.2010, 1 U 37/10: 100.000,00 EUR, hochgerechnet auf 2015: 106.046,00 EUR).
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