Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2016 - 2 O 31/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 60a Abs 2c AufenthG, § 60a Abs 2d AufenthG
Glaubhaftmachung einer psychischer Erkrankung - ra.de
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60a Abs. 2c S. 2
Psychische Erkrankung, Reisefähigkeit, Abschiebung, Sachverständigengutachten, Psychologe, Glaubhaftmachung, Posttraumatische Belastungsstörung, Suizidgefahr - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 60a II c; AufenthG § 60a II d
Abschiebung; Anhaltspunkte, anderweitige tatsächliche; Belastungsstörung, posttraumatische; Bescheinigung, qualifizierte ärztliche; Erkrankung, psychische; Reisefähigkeit; Stellungnahme, psychologische; Suizidgefahr; Vermutung : Reisefähigkeit; Glaubhaftmachung einer ... - rechtsportal.de
AufenthG § 60a Abs. 2c ; AufenthG § 60a Abs. 2d
Nachweis einer psychischen Erkrankung im Rahmen der Abschiebung eines Asylbewerbers nach Bosnien und Herzegowina - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachweis einer psychischen Erkrankung im Rahmen der Abschiebung eines Asylbewerbers nach Bosnien und Herzegowina
Verfahrensgang
- VG Halle, 24.03.2016 - 1 B 286/15
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2016 - 2 O 31/16
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 119
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (5)
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 M 16/16
Abschiebungshindernis wegen psychischer Erkrankung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2016 - 2 O 31/16
An dieser Rechtsprechung ist festzuhalten (vgl. Beschl. d. Senats v. 21.06.2016 - 2 M 16/16 -).Ist das der Fall, wird regelmäßig eine amtsärztliche Untersuchung oder die Einholung einer ergänzenden (fach-)ärztlichen Stellungnahme oder eines (fach-)ärztlichen Gutachtens angezeigt sein, da der Ausländerbehörde und auch den Verwaltungsgerichten die erforderliche medizinische Sachkunde zur Beurteilung einer mit der Abschiebung einhergehenden Gesundheitsgefahr und auch der Frage fehlen dürfte, mit welchen Vorkehrungen diese Gefahr ausgeschlossen oder gemindert werden könnte (vgl. Beschl. d. Senats v. 21.06.2016 - 2 M 16/16 -).
Eine Ermittlungspflicht der Ausländerbehörde besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht (vgl. Beschl. d. Senats v. 21.06.2016 - 2 M 16/16 -).
Nur wenn der Ausländer einer Anordnung zur Durchführung einer ärztlichen Untersuchung nicht Folge leistet, ist die Behörde gemäß § 60a Abs. 2d Satz 3 AufenthG berechtigt, die vorgetragene Erkrankung nicht zu berücksichtigen, obwohl der Ausländer eine Bescheinigung nach § 60a Abs. 2c Satz 2 AufenthG vorleget hat oder anderweitig tatsächliche Anhaltspunkte für eine Erkrankung i.S.d. § 60a Abs. 2d Satz 2 AufenthG vorliegen (vgl. Beschl. d. Senats v. 21.06.2016 - 2 M 16/16 -).
Allenfalls im Wege einer Gesamtschau können derartige Atteste ergänzend zu anderen Erkenntnissen, die nicht die Anforderungen an eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung i.S.d. § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG erfüllen, zu anderweitigen tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Erkrankung i.S.d. § 60a Abs. 2d Satz 2 AufenthG beitragen (vgl. Beschl. d. Senats v. 21.06.2016 - 2 M 16/16 -).
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2014 - 2 M 119/14
Abschiebungsschutz bei posttraumatischer Belastungsstörung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2016 - 2 O 31/16
Rn. 4 1. Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 01.12.2014 - 2 M 119/14 -, juris RdNr. 7) eine bestehende psychische Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG in zwei Fallgruppen begründen: Zum einen scheidet eine Abschiebung aus, wenn und solange der Ausländer wegen Erkrankung transportunfähig ist, d.h. sich sein Gesundheitszustand durch und während des eigentlichen Vorgangs des "Reisens" wesentlich verschlechtert oder eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr transportbedingt erstmals entsteht (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn).Hiernach genügen die psychologischen Stellungnahmen vom 11.09.2014, 30.10.2014 und 26.05.2015 nicht, um entsprechend den im Beschluss des Senats vom 01.12.2014 - 2 M 119/14 - dargestellten Grundsätzen einen Anspruch auf vorläufige Aussetzung der Abschiebung zu begründen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2009 - 13 E 1694/08
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender Begründung einer Klage; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2016 - 2 O 31/16
In diesen Fällen kann Prozesskostenhilfe grundsätzlich auch noch im Beschwerdeverfahren für die erste Instanz bewilligt werden, selbst wenn diese inzwischen rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. OVG NW, Beschl. v. 03.02.2009 - 13 E 1694/08 -, juris RdNr. 5). - OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2011 - 2 O 108/11
Grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe nach übereinstimmenden …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2016 - 2 O 31/16
Ist das Rechtsschutzverfahren hingegen bereits beendet, bleibt für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe regelmäßig kein Raum mehr (vgl. Beschl. d. Senats v. 13.10.2011 - 2 O 108/11 -, juris RdNr. 2). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - 2 O 9/12
Prozesskostenhilfe nach Beendigung des gerichtlichen Verfahrens
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2016 - 2 O 31/16
Sie kann ausnahmsweise in Fällen geboten sein, in denen die sachlichen Voraussetzungen für die Bewilligung zu einem früheren Zeitpunkt, als die Rechtsverfolgung noch beabsichtigt war, vorgelegen haben und es lediglich in Folge eines Versäumnisses des Gerichts nicht zu einer rechtzeitigen Entscheidung über den Bewilligungsantrag gekommen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 03.02.2012 - 2 O 9/12 -, juris RdNr. 4).
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 L 25/18
Asyl; Verfolgung einer tschetschenischen Familie bei Rückkehr in die Russische …
Wird die geltend gemachte Erkrankung, die die Abschiebung beeinträchtigen soll, nicht durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung im Sinne von § 60a Abs. 2c AufenthG belegt, so wird auch die gesetzliche Vermutung des § 60a Abs. 2c Satz 1 AufenthG nicht widerlegt (Beschluss des Senats vom 30. August 2016 - 2 O 31/16 - juris Rn. 6 ).Demgegenüber kann allein die Vorlage einer psychologischen Stellungnahme keine anderweitigen tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Erkrankung i.S.d. § 60a Abs. 2d AufenthG begründen, da dies eine Umgehung der gesetzlichen Wertungen des § 60a Abs. 2c Satz 2 AufenthG bedeuten würde (Beschluss des Senats vom 30. August 2016 - 2 O 31/16 - juris Rn. 9 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2017 - 2 M 83/17
Abschiebung bei geltend gemachter Suizidgefahr; posttraumatische …
Atteste von Psychotherapeuten, Psychologen oder psychosozialen Zentren bleiben danach gemäß § 60a Abs. 2c AufenthG bei der Beurteilung der Reisefähigkeit grundsätzlich außer Betracht (vgl. Beschl. d. Senats v. 30.08.2016 - 2 O 31/16 -, juris RdNr. 9).Derartige Atteste können in der Regel nur ergänzend zu anderen Erkenntnissen im Wege einer Gesamtschau zu anderweitigen tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Erkrankung i.S.d. § 60a Abs. 2d Satz 2 AufenthG beitragen (vgl. Beschl. d. Senats v. 30.08.2016 - 2 O 31/16 -, a.a.O. RdNr. 9).
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2019 - 2 O 152/18
Ausbildungsduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG
In diesen Fällen kann Prozesskostenhilfe grundsätzlich auch noch im Beschwerdeverfahren für die erste Instanz bewilligt werden, selbst wenn diese inzwischen rechtskräftig abgeschlossen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 30.08.2016 - 2 O 31/16 -, juris RdNr. 2; ferner OVG NW, Beschl. v. 03.02.2009 - 13 E 1694/08 -, juris RdNr. 5; BayVGH, Beschl. v. 20.11.2012 - 10 C 12.491 -, juris RdNr. 2).
- VG Bayreuth, 03.08.2017 - B 3 K 17.31531
Anforderung an ein fachärztliches Attest im Rahmen der Prüfung …
Ungeachtet der Rechtslage vor der Änderung durch das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren bleiben damit Atteste von Psychotherapeuten und Psychologen grundsätzlich außer Betracht (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 30.8.2016 - 2 O 31/16 - juris).Demgegenüber kann die alleinige und ausschließliche Vorlage einer psychologischen bzw. psychotherapeutischen Stellungnahme keine anderweitigen tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Erkrankung i.S.d. § 60a Abs. 2d AufenthG begründen, da dies eine Umgehung der gesetzlichen Wertungen des § 60a Abs. 2c Satz 2 AufenthG bedeuten würde (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 30.8.2016 a.a.O.).
- VG München, 10.01.2017 - M 21 K 15.31612
Keine Feststellung eines Abschiebungshindernisses nach § 60 Abs. 7 AufenthG wegen …
Ungeachtet der Rechtslage vor der Änderung durch das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (vgl. insbesondere OVG NW, B.v. 19.12.2008 - juris) bleiben nach der Regelung in § 60a Abs. 2c AufenthG Atteste von Psychotherapeuten, Psychologen oder psychosozialen "Behandlungszentren für Folteropfer" bei der Beurteilung der Reisefähigkeit grundsätzlich außer Betracht (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 30.8.2016 - 2 O 31/16 - juris Rn. 9;… Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Nachtrag zur 11. Auflage 2016, AufenthG, § 60a Rn. N3).Allenfalls im Wege einer Gesamtschau können derartige Atteste ergänzend zu anderen Erkenntnissen, die nicht die Anforderungen an eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung erfüllen, zu anderweitigen tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Erkrankung nach Maßgabe von § 60a Abs. 2d AufenthG beitragen (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 30.8.2016 a.a.O.).
- VG Düsseldorf, 20.06.2024 - 3 L 1414/24 Rn. 89 vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 3 ZKO 836/19 -, juris Rn. 7; VGH Bayern, Beschluss vom 20. März 2019 - 9 ZB 17.30407 -, juris Rn. 7; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. August 2016 - 2 O 31/16 -, juris Rn. 9; VG Bayreuth, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - B 9 E 21.30854 -, juris Rn. 41.
- VG Mainz, 25.03.2019 - 4 L 99/19
Abschiebungsandrohung nach Folgeschutzgesuch; Bindungswirkung von Entscheidungen …
Die von einem Psychologen oder einem psychologischen Psychotherapeuten ausgestellte Bescheinigung ist aber gerade keine - zur Glaubhaftmachung einer Reiseunfähigkeit und Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des § 60a Abs. 2c Satz 1 AufenthG geeignete - ärztliche Bescheinigung im Sinne des § 60a Abs. 2c Satz 2 AufenthG (vgl. auch SächsOVG…, Beschluss vom 9. Mai 2018 - 3 B 319/17 -, juris Rn. 6;… OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 6. September 2017 - 2 M 83/17 -, juris Rn. 8, und vom 30. August 2016 - 2 O 31/16 -, juris Rn. 9;… Bauer/Dollinger, in: Bergmann/ Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, AufenthG § 60a Rn. 45; wohl auch BayVGH…, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - 19 CE 17.1541 -, juris Rn. 19; a.A. wohl VGH BW…, Beschluss vom 10. August 2017 - 11 S 1724/17 -, juris Rn. 22). - VG München, 19.01.2017 - M 21 K 16.31317
Zu den Voraussetzungen einer qualifizierten ärztlichen Bescheinigung hinsichtlich …
Ungeachtet der Rechtslage vor der Änderung durch das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (vgl. insbesondere OVG NW, B.v. 19.12.2008 - juris) bleiben nach der Regelung in § 60a Abs. 2c AufenthG Atteste von Psychotherapeuten, Psychologen oder psychosozialen "Behandlungszentren für Folteropfer" bei der Beurteilung der Reisefähigkeit grundsätzlich außer Betracht (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 30.8.2016 - 2 O 31/16 - juris Rn. 9;… Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Nachtrag zur 11. Auflage 2016, AufenthG, § 60a Rn. N3).Allenfalls im Wege einer Gesamtschau können derartige Atteste ergänzend zu anderen Erkenntnissen, die nicht die Anforderungen an eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung erfüllen, zu anderweitigen tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Erkrankung nach Maßgabe von § 60a Abs. 2d AufenthG beitragen (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 30.8.2016 a.a.O.).
- VG Augsburg, 07.06.2018 - Au 4 K 17.34184
Erfolglose Asylklage eines sierra-leonischen Staatsangehörigen
Ungeachtet der Rechtslage vor der Änderung durch das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (vgl. insbesondere OVG NW, B.v. 19.12.2008 - juris) bleiben nach der Regelung in § 60a Abs. 2c AufenthG Atteste von Psychotherapeuten, Psychologen oder psychosozialen "Behandlungszentren für Folteropfer" bei der Beurteilung der Reisefähigkeit grundsätzlich außer Betracht (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 30.8.2016 - 2 O 31/16 - juris Rn. 9;… Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Nachtrag zur 11. Auflage 2016, AufenthG, § 60a Rn. N3).Allenfalls im Wege einer Gesamtschau können derartige Atteste ergänzend zu anderen Erkenntnissen, die nicht die Anforderungen an eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung erfüllen, zu anderweitigen tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Erkrankung nach Maßgabe von § 60a Abs. 2d AufenthG beitragen (OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 30.8.2016 a.a.O.).
- VG Cottbus, 12.05.2017 - 4 L 317/17
Abschiebung
Wird die geltend gemachte Erkrankung, die die Abschiebung beeinträchtigen soll, nicht durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung im Sinne von § 60a Abs. 2c AufenthG belegt, so wird auch die gesetzliche Vermutung der Reisefähigkeit nicht widerlegt (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 30. August 2016 - 2 O 31/16 -, Rn. 6, juris).Ist eine die Abschiebung beeinträchtigende Erkrankung nicht durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht und die gesetzliche Vermutung der Reisefähigkeit damit nicht widerlegt, kommt eine Aussetzung der Abschiebung in der Regel nicht in Betracht.Rn. 23 Genügen mithin die aktuellen ärztlichen Stellungnahmen nicht den Anforderungen nach § 60 Abs. 2c AufenthG, so können sie auch keine anderweitigen tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Erkrankung i.S.d. § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG begründen, da dies eine Umgehung der gesetzlichen Wertungen des § 60a Abs. 2c Satz 2 AufenthG bedeuten würde (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. August 2016 - 2 O 31/16 -, juris).
- VG Cottbus, 04.11.2021 - 5 K 1633/16
Tschad: Dublin Italien: Rückführung 6-köpfiger international schutzberechtigter …
- OVG Sachsen, 18.06.2024 - 2 A 36/21
Asylgesetz Russische Föderation; Wehrdienst; Reservisten; Einberufung; …
- VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 18/19
Rückführung verletzlicher anerkannter international Schutzberechtigter nach …
- VGH Bayern, 20.03.2019 - 9 ZB 17.30407
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Vorliegen eines …
- VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 33/19
Rückführung verletzlicher anerkannter international Schutzberechtigter nach …
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2024 - 2 L 101/24
Zur Unbeachtlichkeit eines Gehörverstoßes; "Zuschreibung" einer politischen …
- OVG Thüringen, 22.01.2020 - 3 ZKO 836/19
Zu den Anforderungen an eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung im …
- VG Cottbus, 13.08.2020 - 5 K 1363/19
- VG Bayreuth, 07.12.2021 - B 9 E 21.30854
Erfolgloser Eilantrag gegen Abschiebung in die russische Föderation
- VGH Bayern, 22.11.2018 - 10 ZB 18.32973
Keine asylrechtliche Berufungszulassung wegen Gehörsverletzung durch Ablehnung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2022 - 2 M 162/21
Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Reisefähigkeit
- VG Oldenburg, 15.03.2021 - 1 A 1506/18
Namibia: keine geschlechtsspezifische Verfolgung für Transgender Frauen; …
- VG Cottbus, 17.05.2017 - 4 L 333/17
Abschiebung
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Rechtsprechung
| LG Dortmund, 12.01.2017 - 2 O 31/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Ausschlussklausel eines Rechtsschutzversicherungsvertrags bzgl. Erstattung der vor dem Vergleich entstandenen Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04
Verjährung von Ansprüchen gegen eine Rechtsschutzversicherung; Kostenverteilung …
Auszug aus LG Dortmund, 12.01.2017 - 2 O 31/16
Rn. 28 Der Wortlaut und Sinn und Zweck der Regelung in § 2 Abs. 3 a ARB 75, die der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25.01.2006, IV ZR 207/04 zugrunde lag, spielt nach dem oben Gesagten (…entgegen Obarowski in Versicherungshandbuch § 37 Rn. 258 und Wendt in R+S 2012, Seite 219) keine Rolle, weil die Entstehungsgeschichte bei der Auslegung der Klausel keine Berücksichtigung findet.Rn. 29 Dahinstehen kann der mit der Regelung verfolgte Zweck, der darin besteht zu verhindern, dass der Versicherungsnehmer bei den Verhandlungen über die Einigung "unnötige" Zugeständnisse im Kostenpunkt zu Lasten des Rechtsschutzversicherers macht, um vom Gegner weitere Zugeständnisse in der Hauptsache zu erhalten (…BGH IV ZR 59/09, Urteil vom 25.05.2011 Rn. 12 = Versicherungsrecht 2011, Seite 1005) oder Kostenzugeständnisse des Versicherungsnehmers zu verhindern, die bei einer gütlichen Einigung nicht dem Erfolg des Versicherungsnehmers in der Hauptsache entsprechen (BGH IV ZR 207/04, Urteil vom 25.01.2006, Rn. 21 = Versicherungsrecht 2006, Seite 404).
- BGH, 01.04.2015 - IV ZR 104/13
Private Unfallversicherung: Bemessung der Invaliditätsleistung bei einer …
Auszug aus LG Dortmund, 12.01.2017 - 2 O 31/16
Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (BGH IV ZR 104/13, Urteil vom 01.04.2015, Rn. 13, Langheid/Rixecker, VVG, 5. Auflage, § 1 Rn. 37 ff.). - BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09
Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen …
Auszug aus LG Dortmund, 12.01.2017 - 2 O 31/16
Rn. 19 Streitgegenstand der Widerklage sind die von dem Beklagten unstreitig gezahlten Rechtsanwaltskosten in Höhe von 6.780,00 EUR und Gerichtskosten in Höhe von 3.127,92 EUR in dem Revisionsverfahren II ZR 211/09 für das die Klägerin unstreitig Deckung zugesagt hatte. - BGH, 25.05.2011 - IV ZR 59/09
Wiedergabe der Berufungsanträge im Berufungsurteil; Risikobegrenzung des …
Auszug aus LG Dortmund, 12.01.2017 - 2 O 31/16
Rn. 29 Dahinstehen kann der mit der Regelung verfolgte Zweck, der darin besteht zu verhindern, dass der Versicherungsnehmer bei den Verhandlungen über die Einigung "unnötige" Zugeständnisse im Kostenpunkt zu Lasten des Rechtsschutzversicherers macht, um vom Gegner weitere Zugeständnisse in der Hauptsache zu erhalten (BGH IV ZR 59/09, Urteil vom 25.05.2011 Rn. 12 = Versicherungsrecht 2011, Seite 1005) oder Kostenzugeständnisse des Versicherungsnehmers zu verhindern, die bei einer gütlichen Einigung nicht dem Erfolg des Versicherungsnehmers in der Hauptsache entsprechen (…BGH IV ZR 207/04, Urteil vom 25.01.2006, Rn. 21 = Versicherungsrecht 2006, Seite 404). - OLG Hamm, 08.12.2004 - 20 U 151/04
Bindung des Rechtsschutzversicherers an eine abweichende Kostenquote nach …
Auszug aus LG Dortmund, 12.01.2017 - 2 O 31/16
Rn. 25 Die streitgegenständlichen Leistungen der Klägerin unterfallen nicht der Ausschlussregelung in § 5 (3) b) ARB 94. Diese Regelung bezieht sich nur auf die anwaltlichen Einigungsgebühren, die nicht Streitgegenstand sind und nicht auf alle anderen Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten (OLG Hamm 20 U 151/04, Urteil vom 08.12.2004 = Versicherungsrecht 2005, 1142, Dr. Bauer in NJW 2006, Seite 1484 ff. (1487), a. A. Obarowski in Versicherungshandbuch, 3. Auflage, § 37 Rn. 258, Prölss/Martin, 29. Auflage, 500, § 5 ARB Rn. 49, Wendt in R+S 2012, Seite 217 ff. (219).
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