Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   LG Dortmund, 28.09.2006 - 2 O 310/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,32160
LG Dortmund, 28.09.2006 - 2 O 310/06 (https://dejure.org/2006,32160)
LG Dortmund, Entscheidung vom 28.09.2006 - 2 O 310/06 (https://dejure.org/2006,32160)
LG Dortmund, Entscheidung vom 28. September 2006 - 2 O 310/06 (https://dejure.org/2006,32160)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,32160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass einer einstweiligen Verfügung; Zahlung eines Krankentagegeldes aus einer Krankentagegeldversicherung; Glaubhaftmachung eines Verfügungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • LG Leipzig, 19.12.2003 - 9 O 7492/03
    Auszug aus LG Dortmund, 28.09.2006 - 2 O 310/06
    Da aber diese vorläufige Befriedigung des Anspruchstellers in aller Regel mit einem endgültigen Rechtsverlust des Schuldners gleichzusetzen ist, weil dieser einen Rückforderungsanspruch nach Obsiegen in der Hauptsache kaum wird durchsetzen können, hängt der Erfolg des vorläufigen Rechtsschutzes von der Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruches sowie des Verfügungsgrundes in Form einer existenziellen Notlage ab, wobei der vorläufig zuerkannte Leistungsanspruch nicht notwendigerweise auf die Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes, sondern auf die Zuerkennung eines Geldbetrages geht, der für die Abwendung der glaubhaft gemachten existenziellen Notlage erforderlich ist (OLG Köln MDR 2005, 290; Kammergericht Berlin R + S 2006, 77; LG Berlin R + S 2005, 338; LG Leipzig R + S 2005, 114).

    Rn. 24 Offen bleiben kann ebenfalls, ob die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe den Verfügungsgrund ausschließt (so LG Leipzig R + S 2005, 114/115).

  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 28.09.2006 - 2 O 310/06
    Mit der Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist weder der Beweis für die Arbeitsunfähigkeit erbracht noch im Prozess der Darlegungslast genügt (BGH VersR 2000, 841).
  • OLG Köln, 01.09.2004 - 5 W 99/04

    Verfahrensrecht; Versicherungsrecht

    Auszug aus LG Dortmund, 28.09.2006 - 2 O 310/06
    Da aber diese vorläufige Befriedigung des Anspruchstellers in aller Regel mit einem endgültigen Rechtsverlust des Schuldners gleichzusetzen ist, weil dieser einen Rückforderungsanspruch nach Obsiegen in der Hauptsache kaum wird durchsetzen können, hängt der Erfolg des vorläufigen Rechtsschutzes von der Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruches sowie des Verfügungsgrundes in Form einer existenziellen Notlage ab, wobei der vorläufig zuerkannte Leistungsanspruch nicht notwendigerweise auf die Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes, sondern auf die Zuerkennung eines Geldbetrages geht, der für die Abwendung der glaubhaft gemachten existenziellen Notlage erforderlich ist (OLG Köln MDR 2005, 290; Kammergericht Berlin R + S 2006, 77; LG Berlin R + S 2005, 338; LG Leipzig R + S 2005, 114).
  • LG Berlin, 24.02.2005 - 7 O 569/04
    Auszug aus LG Dortmund, 28.09.2006 - 2 O 310/06
    Da aber diese vorläufige Befriedigung des Anspruchstellers in aller Regel mit einem endgültigen Rechtsverlust des Schuldners gleichzusetzen ist, weil dieser einen Rückforderungsanspruch nach Obsiegen in der Hauptsache kaum wird durchsetzen können, hängt der Erfolg des vorläufigen Rechtsschutzes von der Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruches sowie des Verfügungsgrundes in Form einer existenziellen Notlage ab, wobei der vorläufig zuerkannte Leistungsanspruch nicht notwendigerweise auf die Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes, sondern auf die Zuerkennung eines Geldbetrages geht, der für die Abwendung der glaubhaft gemachten existenziellen Notlage erforderlich ist (OLG Köln MDR 2005, 290; Kammergericht Berlin R + S 2006, 77; LG Berlin R + S 2005, 338; LG Leipzig R + S 2005, 114).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Dortmund
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht