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| LG Dortmund, 28.09.2006 - 2 O 310/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass einer einstweiligen Verfügung; Zahlung eines Krankentagegeldes aus einer Krankentagegeldversicherung; Glaubhaftmachung eines Verfügungsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- LG Leipzig, 19.12.2003 - 9 O 7492/03
Auszug aus LG Dortmund, 28.09.2006 - 2 O 310/06
Da aber diese vorläufige Befriedigung des Anspruchstellers in aller Regel mit einem endgültigen Rechtsverlust des Schuldners gleichzusetzen ist, weil dieser einen Rückforderungsanspruch nach Obsiegen in der Hauptsache kaum wird durchsetzen können, hängt der Erfolg des vorläufigen Rechtsschutzes von der Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruches sowie des Verfügungsgrundes in Form einer existenziellen Notlage ab, wobei der vorläufig zuerkannte Leistungsanspruch nicht notwendigerweise auf die Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes, sondern auf die Zuerkennung eines Geldbetrages geht, der für die Abwendung der glaubhaft gemachten existenziellen Notlage erforderlich ist (OLG Köln MDR 2005, 290; Kammergericht Berlin R + S 2006, 77; LG Berlin R + S 2005, 338; LG Leipzig R + S 2005, 114).Rn. 24 Offen bleiben kann ebenfalls, ob die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe den Verfügungsgrund ausschließt (so LG Leipzig R + S 2005, 114/115).
- BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99
Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung
Auszug aus LG Dortmund, 28.09.2006 - 2 O 310/06
Mit der Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist weder der Beweis für die Arbeitsunfähigkeit erbracht noch im Prozess der Darlegungslast genügt (BGH VersR 2000, 841). - OLG Köln, 01.09.2004 - 5 W 99/04
Verfahrensrecht; Versicherungsrecht
Auszug aus LG Dortmund, 28.09.2006 - 2 O 310/06
Da aber diese vorläufige Befriedigung des Anspruchstellers in aller Regel mit einem endgültigen Rechtsverlust des Schuldners gleichzusetzen ist, weil dieser einen Rückforderungsanspruch nach Obsiegen in der Hauptsache kaum wird durchsetzen können, hängt der Erfolg des vorläufigen Rechtsschutzes von der Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruches sowie des Verfügungsgrundes in Form einer existenziellen Notlage ab, wobei der vorläufig zuerkannte Leistungsanspruch nicht notwendigerweise auf die Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes, sondern auf die Zuerkennung eines Geldbetrages geht, der für die Abwendung der glaubhaft gemachten existenziellen Notlage erforderlich ist (OLG Köln MDR 2005, 290; Kammergericht Berlin R + S 2006, 77; LG Berlin R + S 2005, 338; LG Leipzig R + S 2005, 114). - LG Berlin, 24.02.2005 - 7 O 569/04
Auszug aus LG Dortmund, 28.09.2006 - 2 O 310/06
Da aber diese vorläufige Befriedigung des Anspruchstellers in aller Regel mit einem endgültigen Rechtsverlust des Schuldners gleichzusetzen ist, weil dieser einen Rückforderungsanspruch nach Obsiegen in der Hauptsache kaum wird durchsetzen können, hängt der Erfolg des vorläufigen Rechtsschutzes von der Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruches sowie des Verfügungsgrundes in Form einer existenziellen Notlage ab, wobei der vorläufig zuerkannte Leistungsanspruch nicht notwendigerweise auf die Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes, sondern auf die Zuerkennung eines Geldbetrages geht, der für die Abwendung der glaubhaft gemachten existenziellen Notlage erforderlich ist (OLG Köln MDR 2005, 290; Kammergericht Berlin R + S 2006, 77; LG Berlin R + S 2005, 338; LG Leipzig R + S 2005, 114).
- LG Nürnberg-Fürth, 25.05.2011 - 8 O 4224/11
Einstweilige Verfügung: Befriedigungsverfügung auf Zahlung von Krankentagegeld
Voraussetzung einer sog. Befriedigungsverfügung ist allerdings, dass sie zur Abwendung einer existenziellen Notlage des Versicherten erforderlich ist (z.B. OLG Koblenz OLGR 2007, 760 aE; LG Dortmund 28.9.2006 - 2 O 310/06, juris; KG r+s 2006, 77; LG Berlin r+s 2005, 338; OLG Köln OLGR 2004, 418; OLG Köln r+s 2007, 463;… HK-VVG/Rogler § 1 MB/KT 09 Rn. 11).
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