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Weitere Entscheidung unten: LG Kleve, 24.06.2015

Rechtsprechung
   LG Dortmund, 19.12.2013 - 2 O 315/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37582
LG Dortmund, 19.12.2013 - 2 O 315/13 (https://dejure.org/2013,37582)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19.12.2013 - 2 O 315/13 (https://dejure.org/2013,37582)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 2 O 315/13 (https://dejure.org/2013,37582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Fortführung einer Krankheitskostenversicherung im Notlagentarif bei Kündigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Fortführung einer Krankheitskostenversicherung im Notlagentarif bei Kündigung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.12.2015 - 8 O 5771/15

    Prämienrückstände aus einer Krankheitskostenversicherung

    Diese Rückwirkungsfiktion gilt nach zutreffender - wenngleich umstrittener - Ansicht auch für den Fall, dass der Versicherungsvertrag zum maßgeblichen Stichtag 01.08.2013 bereits beendet war (so OLG Köln r+s 2015, 454; vgl. auch KG r+s 2015, 144 m. abl. Anm. Mandler VersR 2015, 818; a.A. LG Dortmund r+s 2014, 85;… LG Berlin r+s 2015, 202, zustimmend Muschner in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG 3. Aufl. Art. 7 EGVVG Rn. 4).
  • OLG Hamm, 15.07.2015 - 20 U 234/14

    Ansprüche einer privaten Krankheitskostenversicherung auf Zahlung der Prämien in …

    Rn. 16 Jedoch ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zur Neufassung von Art. 7 EGVVG und den dort angesprochenen Gesamtumständen, dass der Gesetzgeber nur die Beitragsschuldner im Blick hatte, deren Verträge bei Inkrafttreten der Regelung noch fortbestanden / (LG Dortmund, Urteil vom 19.12.2013 - Az. 2 O 315/13 - Rn. 12, juris; LG Berlin, Urteil vom 15.01.2015 - 23 S 2/14, r + s 2015, 202).
  • LG Berlin, 15.01.2015 - 23 S 2/14

    Prämienanspruch einer Krankenversicherung: Voraussetzungen für eine rückwirkende …

    Dass eine rückwirkende Versicherung im Notlagentarif nur in Betracht kommt, wenn zum 1. August 2013 das Versicherungsverhältnis andauert, folgt auch aus der Informationspflicht des Versicherers gemäß Art. 7 Satz 7 EGVVG, § 193 Abs. 8 VVG, wonach der Versicherer den Versicherungsnehmer auch über die Höhe der künftig zu zahlenden Prämie hinzuweisen hat (LG Dortmund, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 2 O 315/13, RuS 2014, 85, juris: Rz. 12, mit zust. Anm. Schubach, juris-PR-VersR 2/2014 Anm. 4; Mandler, VersR 2014, 167, 170, unter III 2a).

    Aus der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 17/13079 und 17/13402) folgt nur, dass dem Gesetzgeber zumindest für die gesetzliche Krankenversicherung die Ungleichbehandlung zwischen Alt- und Neuschuldnern bekannt war, aber insofern nur eine zukünftige Prüfung in Aussicht genommen wurde (LG Dortmund, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 2 O 315/13, RuS 2014, 85, juris: Rz. 12).

  • LG Essen, 29.01.2015 - 10 S 325/14

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem privaten Krankenversicherungsvertrag

    Rn. 19 Soweit zur Begründung der Gegenauffassung (soweit ersichtlich nur LG Dortmund, Urteil vom 19.12.2013, 2 O 315/13) darauf verwiesen wird, dass ein Erfordernis einer Fortdauer der Ruhendstellung bis zum 01.08.2013 daraus ersichtlich werde, dass der Gesetzgeber in § 193 VIII VVG eine Belehrungspflicht hinsichtlich der zukünftigen Prämienhöhe und die Folgen für die Anrechnung der Altersrückstellung geregelt habe, die nur bei einer Fortdauer des Vertrages überhaupt Sinn ergebe, überzeugt dieses Argument nicht.
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Rechtsprechung
   LG Kleve, 24.06.2015 - 2 O 315/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,60760
LG Kleve, 24.06.2015 - 2 O 315/13 (https://dejure.org/2015,60760)
LG Kleve, Entscheidung vom 24.06.2015 - 2 O 315/13 (https://dejure.org/2015,60760)
LG Kleve, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 2 O 315/13 (https://dejure.org/2015,60760)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2016 - 18 U 95/15

    Honoraransprüche eines Zahnarztes wegen der Anfertigung und Eingliederung von …

    Landgerichts Kleve vom 24.06.2015 (2 O 315/13) wird zurückgewiesen.

    Rn. 8 unter Abänderung des am 24.06.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Kleve, Az.: 2 O 315/13, die Klage abzuweisen und.

    Rn. 14 die Sache unter Aufhebung des am 24.06.2015 vom Landgericht Kleve, Az.: 2 O 315/13, verkündeten Urteils an das Landgericht Kleve zurückzuverweisen.

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