Rechtsprechung
| LG Paderborn, 10.11.2011 - 2 O 349/11 |
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 10.11.2011 - 2 O 349/11
- OLG Hamm, 05.01.2012 - 22 W 92/11
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2013 - 2 E 182/13
Feststellung des öffentlich-rechtlichen Charakters eines notariellen Vertrages
Rn. 23 Dies haben auch das Landgericht Paderborn in seinem Beschluss vom 10. November 2011 - 2 O 349/11 - und nachgehend das Oberlandesgericht Hamm im Beschluss vom 5. Januar 2012 - I-22 W 92/11 - so gesehen, als sie das dort angebrachte Prozesskostenhilfegesuch des Antragstellers für das auch vorliegend streitgegenständliche Feststellungsbegehren ablehnten und dabei die private Natur des zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisses bestätigten.Vielmehr sollte, wie das Landgericht Paderborn in seinem Beschluss vom 10. November 2011 - 2 O 349/11 - überzeugend angenommen hat, zur Sicherung des Zuwendungszwecks durch diese Vertragsbestimmung vermieden werden, dass eine Ausnutzung der Grundstücke als Renditeobjekte durch den Bau von Mehrfamilienhäusern als Mietobjekte, die über mehrere Wohneinheiten verfügen, erfolgt.
Die von dem Antragsteller eingeforderte Angemessenheitsprüfung am Maßstab des § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB haben bereits das Landgericht Paderborn im Beschluss vom 10. November 2011 - 2 O 349/11 - und das Oberlandesgericht Hamm im Beschluss vom 5. Januar 2012 - I-22 W 92/11 - geleistet.
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