Rechtsprechung
| LG Marburg, 18.06.2003 - 2 O 41/03 |
Verfahrensgang
- LG Marburg, 18.06.2003 - 2 O 41/03
- OLG Frankfurt, 27.02.2004 - 15 U 166/03
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 27.02.2004 - 15 U 166/03
Eheliches Güterrecht: Eigentum an Wertpapieren in einem gemeinsamen Oder-Depot
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Marburg vom 18.06.2003 (Az.: 2 O 41/03) wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
| LG Kleve, 23.07.2003 - 2 O 41/03 |
Verfahrensgang
- LG Kleve, 23.07.2003 - 2 O 41/03
- OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - 8 U 96/03
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Rechtsprechung
| LG Hannover, 09.10.2003 - 2 O 41/03 |
Verfahrensgang
- LG Hannover, 09.10.2003 - 2 O 41/03
- OLG Celle, 05.01.2004 - 8 U 179/03
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Rechtsprechung
| LG Itzehoe, 25.08.2003 - 2 O 41/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Zu Recht wird deshalb in der Instanzrechtsprechung angenommen, dass der Umstand einer technisch einwandfreien Neulackierung für sich allein keinen Mangel des Fahrzeugs begründet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Juli 2002 - 17 U 9/02, [...], Tz. 15; OLG Frankfurt/M., OLGR 2001, 109, 110; LG Oldenburg, MDR 2006, 444 ; LG Itzehoe, Urteil vom 25. August 2003 - 2 O 41/03, [...], Tz. 21). - LG Lüneburg, 07.03.2016 - 6 O 55/15
Gebrauchtwagenkaufvertrag - höhere Vorbesitzeranzahl als angegeben
Nach ständiger Rechtsprechung weist ein Fahrzeug auch bei Ersetzung der Originallackierung durch eine ordnungsgemäß ausgeführte Neulackierung keinen Mangel auf (BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - VIII ZR 191/07 -, juris; OLG Bamberg, Urteil vom 09.02.2011 - 8 U 166/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.7.2002 - 17 U 9/02, juris, Tz. 15; OLG Frankfurt/M., OLGR 2001, 109, 110; LG Kiel, Urteil vom 27.02.2015 - 3 O 25/14; LG Oldenburg, MDR 2006, 444; LG Itzehoe, Urteil vom 25.8.2003 - 2 O 41/03, juris, Tz. 21). - AG Pirmasens, 28.08.2015 - 2 C 153/15
Strenge Anforderungen an Arglist - Käufer ist in der Beweispflicht
Es bestand zudem auch keine Verpflichtung seitens der Beklagten das Gebrauchtfahrzeug mittels einer Lacktiefenmessung auf mögliche Nachlakierungen zu überprüfen, denn die bloße Nachlakierung stellt grundsätzlich keinen Sachmangel dar (vgl. LG Itzehoe, Urteil vom 25.08.2003 - 2 O 41/03; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2002 - 3 U 37/02).
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