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Rechtsprechung
   LG Mannheim, 09.02.2010 - 2 O 42/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,32982
LG Mannheim, 09.02.2010 - 2 O 42/09 (https://dejure.org/2010,32982)
LG Mannheim, Entscheidung vom 09.02.2010 - 2 O 42/09 (https://dejure.org/2010,32982)
LG Mannheim, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 2 O 42/09 (https://dejure.org/2010,32982)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 96 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2010 - 2 L 88/10

    Rundfunkgebührenpflicht: Befreiung wegen Härtefalls

    Im Übrigen wird übersehen, dass die Aufzählung der Befreiungstatbestände in § 6 Abs. 1 RGebStV abschließend zu verstehen ist (vgl. Beschl. des Senats v. 29.01.2010 - 2 O 42/09 -, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. v. 18.06.2008 - 6 B 1.08 -, zit. nach juris Rn. 5).

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber die Befreiungstatbestände des § 6 Abs. 1 RGebStV hat beschränken wollen und ein Rückgriff auf die Härtefallklausel des § 6 Abs. 3 RGebStV besondere Anforderungen verlangt (vgl. Beschl. des Senats v. 29.01.2010 - 2 O 42/09 - BVerwG, Beschl. v. 18.06.2008, a.a.O.;… OVG Bautzen, Beschl. v. 09.06.2009 - 1 D 30/09 -, zit. nach juris Rn. 6; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.03.2009 - 2 S 1400/08 -, zit. nach juris).

    Im Übrigen bestehen auch seitens des Senats keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die gesetzliche Regelungssystematik des § 6 RGebStV (vgl. Beschl. des Senats v. 29.01.2010 - 2 O 42/09 - unter Bezugnahme auf OVG Bautzen, B. v. 09.06.2009 - 1 D 30/09 -, a.a.O. Rn. 5;… VGH Mannheim, Beschl. v. 16.03.2009 - 2 S 1400/08 -, a.a.O. Rn. 28 ff.).

  • LG Düsseldorf, 31.08.2011 - 2a O 401/10
    Müsste der Dritte in solchen Fällen beweisen, an welchem Ort die Waren vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung erstmals in den Verkehr gebracht wurden, könnte sich der Markeninhaber dem Inverkehrbringen der erworbenen Waren widersetzen und dem Dritten, wenn diesem der Nachweis gelänge, dass er von einem Glied des ausschließlichen Vertriebsnetzes des Markeninhabers im EWR beliefert wurde, seinerseits für die Zukunft jede weitere Bezugsmöglichkeit bei diesem abschneiden (vgl. für das vorstehende: LG Mannheim, Urteil vom 09.02.2010, 2 O 42/09).
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