Rechtsprechung
| LG Wuppertal, 10.09.2021 - 2 O 441/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Betriebs-Berater
Keine Haftung aus Amtspflichtverletzung der BaFin und des DPR e.V. im Rahmen der Bilanzkontrolle und der Marktmissbrauchsüberwachung
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Haftung der BaFin gegenüber Einlegern und Dritten wegen Amtspflichtverletzung (Wirecard)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 2022, 179
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung …
Auszug aus LG Wuppertal, 10.09.2021 - 2 O 441/20
Rn. 45 Im Anschluss hieran nahm auch der BGH an, dass § 4 Abs. 4 FinDAG mit dem Grundgesetz vereinbar sei (BGHZ 162, 49).Nach dem vom EuGH entwickelten gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch für Verstöße der Mitgliedstaaten gegen das Gemeinschaftsrecht kommt eine Haftung des Mitgliedstaats dann in Betracht, wenn die verletzte Gemeinschaftsrechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen diesem Verstoß und dem dem Einzelnen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (vgl. BGH NJW 2005, 742 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 06.02.2020 - 1 U 83/19
Keine Haftung der BaFin gegenüber einzelnen Anlegern wegen vermeintlich …
Auszug aus LG Wuppertal, 10.09.2021 - 2 O 441/20
Der Anlegerschutz ist daher nicht individualisiert zu verstehen (vgl. zu §§ 37, 32 KWG auch OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 06.02.2020 - 1 U83/19, BKR 2020, 597, Rn. 32).Auch das OLG Frankfurt am Main (Urteil des OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 06.02.2020 - 1 U83/19, BKR 2020, 597, Rn. 32) ging unabhängig von dem Vorhandensein eines expliziten Schutzmechanismus von der Anwendbarkeit des § 4 Abs. 4 FinDAG in sämtlichen Bereichen der Finanzaufsicht aus.
- BGH, 15.10.2013 - VI ZR 124/12
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit …
Auszug aus LG Wuppertal, 10.09.2021 - 2 O 441/20
Rn. 56 Sittenwidrig ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, und gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. z. B. BGH NJW 2014 Seite 1380). - EuGH, 12.10.2004 - C-222/02
DIE RICHTLINIEN ÜBER DAS BANKENRECHT VERLEIHEN DEM EINZELNEN NICHT DAS RECHT, VON …
Auszug aus LG Wuppertal, 10.09.2021 - 2 O 441/20
Rn. 43 Der EUGH stellte in einer Entscheidung zum Einlagesicherungssystem in Deutschland (v. 12.10.2004 - Rs C-222/02, "Paul") und der Vereinbarkeit der europarechtlichen Vorgaben mit § 4 Abs. 4 FinDAG fest, dass das vorhandene Einlagesicherungssystem ein umfassendes und abschließendes Sicherungssystem für Einleger darstelle.
- LG Frankfurt/Main, 19.01.2022 - 4 O 65/21
Abweisung von Klagen der Wirecard-Anleger gegen die BaFin
Dieser Anlegerschutz ist jedoch nicht als individueller Anlegerschutz ausgestaltet, sondern dient ausschließlich dem kollektiven Anlegerinteresse (LG Wuppertal Urt. v. 10.9.2021 - 2 O 441/20, BeckRS 2021, 32842 Rn. 27).Zudem ist nicht ersichtlich, dass diese Mitarbeiter der Beklagten auf Grund der angeblichen Pflichtverstöße nicht an dem Wertverfall der Aktien teilgenommen haben (so auch LG Wuppertal Urt. v. 10.9.2021 - 2 O 441/20, BeckRS 2021, 32842 Rn. 44).
Ein Ausschluss der Haftung gegenüber Einzelnen ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die Bankenaufsicht durch eine enorme Komplexität geprägt ist, wobei eine Vielzahl von Interessen zu schützen sind, auch die Stabilität des Finanzmarktes (…EuGH, a.a.O.; BGHZ 162, Seite 49; LG Wuppertal Urt. v. 10.9.2021 - 2 O 441/20, BeckRS 2021, 32842 Rn. 33, beck-online).
Ermessensbeschränkenden Vorgaben sind den Normen nicht zu entnehmen (vgl. LG Wuppertal Urt. v. 10.9.2021 - 2 O 441/20, BeckRS 2021, 32842 Rn. 37, f.).
- OLG Frankfurt, 06.02.2023 - 1 U 173/22
Ausschluss der Staatshaftung im Kapitalmarktaufsichtsrecht
Die Vorschriften über die Aufsichtsbefugnisse der zuständigen Behörden in den Art. 23 ff. MAR sehen im Wesentlichen nur die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und vor allem der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vor, der konkrete Bezug unmittelbar zu den Anlegern ist hierbei aber nicht ersichtlich (so zutreffend Schwarzfischer/Falk: Anlegerseitige Inanspruchnahme von Aufsichtsbehörden und Prüfern, ZIP 2021, 547, 552; vgl. auch LG Wuppertal, Urteil vom 10. September 2021 - 2 O 441/20 -, Rn. 39 f., juris). - LG Frankfurt/Main, 19.01.2022 - 4 O 531/20
Abweisung von Klagen der Wirecard-Anleger gegen die BaFin
Dieser Anlegerschutz ist jedoch nicht als individueller Anlegerschutz ausgestaltet, sondern dient ausschließlich dem kollektiven Anlegerinteresse (LG Wuppertal Urt. v. 10.9.2021 - 2 O 441/20, BeckRS 2021, 32842 Rn. 27).Zudem ist nicht ersichtlich, dass diese Mitarbeiter der Beklagten auf Grund der angeblichen Pflichtverstöße nicht an dem Wertverfall der Aktien teilgenommen haben (so auch LG Wuppertal Urt. v. 10.9.2021 - 2 O 441/20, BeckRS 2021, 32842 Rn. 44).
Ein Ausschluss der Haftung gegenüber Einzelnen ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die Bankenaufsicht durch eine enorme Komplexität geprägt ist, wobei eine Vielzahl von Interessen zu schützen sind, auch die Stabilität des Finanzmarktes (…EuGH, a.a.O.; BGHZ 162, Seite 49; LG Wuppertal Urt. v. 10.9.2021 - 2 O 441/20, BeckRS 2021, 32842 Rn. 33, beck-online).
Ermessensbeschränkenden Vorgaben sind den Normen nicht zu entnehmen (vgl. LG Wuppertal Urt. v. 10.9.2021 - 2 O 441/20, BeckRS 2021, 32842 Rn. 37, f.).
- LG Frankfurt/Main, 19.01.2022 - 4 O 561/20
Abweisung von Klagen der Wirecard-Anleger gegen die BaFin
Dieser Anlegerschutz ist jedoch nicht als individueller Anlegerschutz ausgestaltet, sondern dient ausschließlich dem kollektiven Anlegerinteresse (LG Wuppertal Urt. v. 10.9.2021 - 2 O 441/20, BeckRS 2021, 32842 Rn. 27).Zudem ist nicht ersichtlich, dass diese Mitarbeiter der Beklagten auf Grund der angeblichen Pflichtverstöße nicht an dem Wertverfall der Aktien teilgenommen haben (so auch LG Wuppertal Urt. v. 10.9.2021 - 2 O 441/20, BeckRS 2021, 32842 Rn. 44).
Ein Ausschluss der Haftung gegenüber Einzelnen ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die Bankenaufsicht durch eine enorme Komplexität geprägt ist, wobei eine Vielzahl von Interessen zu schützen sind, auch die Stabilität des Finanzmarktes (…EuGH, a.a.O.; BGHZ 162, Seite 49; LG Wuppertal Urt. v. 10.9.2021 - 2 O 441/20, BeckRS 2021, 32842 Rn. 33, beck-online).
Ermessensbeschränkenden Vorgaben sind den Normen nicht zu entnehmen (vgl. LG Wuppertal Urt. v. 10.9.2021 - 2 O 441/20, BeckRS 2021, 32842 Rn. 37, f.).
- LG Frankfurt/Main, 19.01.2022 - 4 O 563/20
Abweisung von Klagen der Wirecard-Anleger gegen die BaFin
Dieser Anlegerschutz ist jedoch nicht als individueller Anlegerschutz ausgestaltet, sondern dient ausschließlich dem kollektiven Anlegerinteresse (LG Wuppertal Urt. v. 10.9.2021 - 2 O 441/20, BeckRS 2021, 32842 Rn. 27, beck-online).Zudem ist nicht ersichtlich, dass diese Mitarbeiter der Beklagten auf Grund der angeblichen Pflichtverstöße nicht an dem Wertverfall der Aktien teilgenommen haben (so auch LG Wuppertal Urt. v. 10.9.2021 - 2 O 441/20, BeckRS 2021, 32842 Rn. 44, beck-online).
Ein Ausschluss der Haftung gegenüber Einzelnen ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die Bankenaufsicht durch eine enorme Komplexität geprägt sei, wobei eine Vielzahl von Interessen zu schützen sind, auch die Stabilität des Finanzmarktes (…EuGH, a.a.O.; BGHZ 162, Seite 49; LG Wuppertal Urt. v. 10.9.2021 - 2 O 441/20, BeckRS 2021, 32842 Rn. 33, beck-online).
Ermessensbeschränkende Vorgaben sind den Normen nicht zu entnehmen (vgl. LG Wuppertal Urt. v. 10.9.2021 - 2 O 441/20, BeckRS 2021, 32842 Rn. 37, 38, beck-online).
- OLG Stuttgart, 18.12.2024 - 4 U 94/24
Anspruch auf Schadensersatz aus Amtshaftung im Zusammenhang mit einem …
Die Vorschriften über die Aufsichtsbefugnisse der zuständigen Behörden in den Art. 23 ff. MAR sehen im Wesentlichen nur die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und vor allem der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vor, der konkrete Bezug unmittelbar zu den Anlegern ist hierbei aber nicht ersichtlich (so zutreffend Schwarzfischer/Falk: Anlegerseitige Inanspruchnahme von Aufsichtsbehörden und Prüfern, ZIP 2021, 547, 552; vgl. auch LG Wuppertal, Urteil vom 10. September 2021 - 2 O 441/20 -, Rn. 39 f., juris). - OLG Saarbrücken, 06.03.2025 - 4 U 35/24
Haftung der BaFin gegenüber einem Anleger im Zusammenhang mit einem Bilanzskandal
Rn. 48 Dass die Regelungen der Banken- und Kapitalmarktaufsicht - ebenso wie nach Vorschriften einiger anderer Mitgliedstaaten - nicht drittschützend sind, ist des Weiteren nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs und anderer Gerichte in der Sache nicht europarechtswidrig (…vgl. EuGH, Urt. v. 12.10.2004 - C-222/02 (Paul), NJW 2004, 3479 - 3481, juris Rn. 32 und 47;… EFTA-Gerichtshof, Urt. v. 25.02.2021 - E-5/20, VersR 2021, 822 - 827, juris Rn. 39 ff;… BGH, Urt. v. 20.01.2005 - III ZR 48/01, BGHZ 162, 49 - 66, juris Rn. 22 m.w.N.;… OLG Frankfurt, Urt. v. 06.02.2020 - 1 U 83/19, BKR 2020, 597 - 601, juris Rn. 35; LG Wuppertal, Urt. v. 10.09.2021 - 2 O 441/20, WM 2022, 179 - 182, juris Rn. 34 ff;… Fischer/Boegl in: Ellenberger/Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Auflage, § 110, Rn. 42).Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in seiner grundlegenden Entscheidung vom 10.01.2024 zutreffend verneint, weil im dortigen Fall - ebenso wie im streitgegenständlichen - nicht von einem amtspflichtwidrigen Verhalten der Beklagten ausgegangen werden konnte (…vgl. BGH, Beschl. v. 10.01.2024 - III ZR 57/23, ZIP 2024, 292 - 295, juris Rn. 31; ebenso: LG Wuppertal, Urt. v. 10.09.2021 - 2 O 441/20, WM 2022, 179 - 182, juris Rn. 39).
- OLG Frankfurt, 30.03.2023 - 1 U 183/22
Zur Frage der Haftung der BaFin wegen mangelhafter Bilanzkontrolle
Die Vorschriften über die Aufsichtsbefugnisse der zuständigen Behörden in den Art. 23 ff. MAR sehen im Wesentlichen nur die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und vor allem der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vor, der konkrete Bezug unmittelbar zu den Anlegern ist hierbei aber nicht ersichtlich (so zutreffend Schwarzfischer/Falk: Anlegerseitige Inanspruchnahme von Aufsichtsbehörden und Prüfern, ZIP 2021, 547, 552; vgl. auch LG Wuppertal, Urteil vom 10. September 2021 - 2 O 441/20 -, Rn. 39 f., juris). - OLG Frankfurt, 24.01.2023 - 1 U 183/22
Schadensersatzanspruch gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht …
Die Vorschriften über die Aufsichtsbefugnisse der zuständigen Behörden in den Art. 23 ff. MAR sehen im Wesentlichen nur die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und vor allem der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vor, der konkrete Bezug unmittelbar zu den Anlegern ist hierbei aber nicht ersichtlich (so zutreffend Schwarzfischer/Falk: Anlegerseitige Inanspruchnahme von Aufsichtsbehörden und Prüfern, ZIP 2021, 547, 552; vgl. auch LG Wuppertal, Urteil vom 10. September 2021 - 2 O 441/20 -, Rn. 39 f., juris). - OLG Frankfurt, 22.05.2023 - 1 U 310/22
Haftung der BaFin wegen Aufsichts- und Informationsversäumnissen
Die Vorschriften über die Aufsichtsbefugnisse der zuständigen Behörden in den Art. 23 ff. MAR sehen im Wesentlichen nur die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und vor allem der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vor, der konkrete Bezug unmittelbar zu den Anlegern ist hierbei aber nicht ersichtlich (so zutreffend Schwarzfischer/Falk: Anlegerseitige Inanspruchnahme von Aufsichtsbehörden und Prüfern, ZIP 2021, 547, 552; vgl. auch LG Wuppertal, Urteil vom 10. September 2021 - 2 O 441/20 -, Rn. 39 f., juris). - VG Berlin, 18.01.2023 - 2 K 279.21
- LG Gera, 02.05.2024 - 3 O 576/22
Anforderungen an einen Stichentscheid; Schadensersatzanspruch gegen den "Deutsche …
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