Rechtsprechung
| LG Marburg, 03.12.1980 - 2 O 56/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs nach dem Gesetz zum Natotruppenstatut und den Zusatzvereinbarungen; Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts bei Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen und Ansprüchen aus dem Bundesleistungsgesetz (BLG); Bundesrepublik Deutschland ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1982, 154
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.12.1971 - III ZR 79/69
Enteignender Charakter einer Gewerbebeeinträchtigung infolge U-Bahn-Baus; …
Auszug aus LG Marburg, 03.12.1980 - 2 O 56/80
Der Bundesgerichtshof (BGHZ 57, 359, 361) [BGH 20.12.1971 - III ZR 79/69] hat entschieden, daß zu den konkreten Erscheinungsformen eines Gewerbebetriebs auch dessen Lage zur Straße gehören kann und daß Behinderungen von ungewöhnlicher Schwere den dadurch betroffenen Straßenanliegern nicht entschädigungslos zuzumuten sind.Danach ist zu prüfen, ob die Folgen des Eingriffs für den Anlieger nach Dauer, Art, Intensität und Auswirkung so erheblich sind, daß dem Betroffenen eine entschädigungslose Hinnahme nicht mehr zugemutet werden kann (BGHZ 57, 359, 366) [BGH 20.12.1971 - III ZR 79/69] .
- BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52
Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts
Auszug aus LG Marburg, 03.12.1980 - 2 O 56/80
Eine entschädigungspflichtige Enteignung kommt aber nur dann in Betracht, wenn der Eingriff über die Sozialbindung hinausgeht, dem Betroffenen also ein gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßendes Sonderopfer aufbürdet (BGHZ 6, 270, 280) [BGH 10.06.1952 - GSZ - 2/52] .
- BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13
Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener
Rn. 53 (7) Ebenso vermag die von den Revisionen gezogene Parallele zu einer (öffentlich-rechtlichen) Sperrung des Luftraums unter Hinweis auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Februar 1991 (- 2 TH 2506/90 -) und des Landgerichts Marburg vom 3. Dezember 1980 (- 2 O 56/80 -) nicht zu überzeugen.
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