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Rechtsprechung
   LG Bamberg, 15.04.2011 - 2 O 624/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14685
LG Bamberg, 15.04.2011 - 2 O 624/09 (https://dejure.org/2011,14685)
LG Bamberg, Entscheidung vom 15.04.2011 - 2 O 624/09 (https://dejure.org/2011,14685)
LG Bamberg, Entscheidung vom 15. April 2011 - 2 O 624/09 (https://dejure.org/2011,14685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung: Kosten der Nebenintervention bei einem Wechsel der Unterstützung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 69; ZPO § 101 Abs. 1; ZPO § 269 Abs. 3 S. 2
    Bei einem Wechsel der Unterstützung in einem gerichtlichen Verfahren (Rücktritt des ursprünglichen Beitritts und neuer Beitritt) sind die Kosten im Verhältnis 1:1 zu quoteln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zum Grundsatz der Kostenparallelität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bei einem Wechsel der Unterstützung in einem gerichtlichen Verfahren (Rücktritt des ursprünglichen Beitritts und neuer Beitritt) sind die Kosten im Verhältnis 1:1 zu quoteln

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenintervention: Kosten bei Parteiwechsel und Regelung im Vergleich (IBR 2011, 1316)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 11.04.2008 - 13 W 210/08

    Kosten der Nebenintervention bei Wechsel des Streithelfers an die Seite des …

    Auszug aus LG Bamberg, 15.04.2011 - 2 O 624/09
    Denn der Wechsel setzt zunächst den Rücktritt des ursprünglich erklärten Beitritts voraus mit der Folge einer Kostentragungspflicht entsprechend § 269 Abs. 3 S.2 ZPO hinsichtlich des ursprünglichen Beitritts (OLG Dresden, OLGR 2008, 589-591, Rz.11, zit. nach juris;… Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 66, Rn.18).
  • OLG Celle, 27.08.2001 - 4 U 51/01

    Schadensersatz; Amtspflichtverletzung; Überschwemmungsschaden; Hochwasser ; …

    Auszug aus LG Bamberg, 15.04.2011 - 2 O 624/09
    Da der Streitgegenstand vor und nach dem Wechsel unverändert geblieben ist, ist es gerechtfertigt, der zunächst unterstützten Partei - hier dem Beklagten -die Übernahme (nur) der Hälfte der Kosten aufzuerlegen (…OLG Dresden a.a.O., OLG München MDR 1989, 73; OLG Celle, OLGR 2001, 295: Zöller-Herget, a.a.O., § 101, Rn.2).
  • LG Hamburg, 17.10.2013 - 415 HKO 71/11

    Haftung bzw. Haftungsbefreiung des Frachtführers für die Beschädigung des …

    Ist der Streitgegenstand vor und nach dem Wechsel wie hier identisch, führt dies zu einer Quote von jeweils 50 % (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 11.4.2008, 13 W 210/08; LG Bamberg, Beschluss vom 15.4.2011, Az. 2 O 624/09, veröffentlicht in der juris - Datenbank).
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