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Rechtsprechung
   LG Görlitz, 15.11.2021 - 2 OH 2/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,70488
LG Görlitz, 15.11.2021 - 2 OH 2/21 (https://dejure.org/2021,70488)
LG Görlitz, Entscheidung vom 15.11.2021 - 2 OH 2/21 (https://dejure.org/2021,70488)
LG Görlitz, Entscheidung vom 15. November 2021 - 2 OH 2/21 (https://dejure.org/2021,70488)
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  • notar-drkotz.de

    Grundstückskaufvertragsentwurf - Gebührenpflicht Kaufinteressent bei erheblichen Änderungen

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.01.2017 - V ZB 79/16

    Kostenschuldnerschaft für Notarkosten: Auswirkungen einer Bitte eines …

    Auszug aus LG Görlitz, 15.11.2021 - 2 OH 2/21
    Denn jedenfalls ist in den umfangreichen Änderungswünschen des Antragsteller zu 2) in seinen E-Mails an die Antragsgegnerin eine konkludente Beauftragung der Notarin zu sehen (vgl. für diese Möglichkeit BGH, Beschluss v. 19.01.2017, V ZB 79/16).
  • OLG Hamburg, 06.03.2019 - 2 W 15/19

    Kostenpflichtigen Auftragserteilung an Notar bei mehreren Vertragsentwürfen

    Auszug aus LG Görlitz, 15.11.2021 - 2 OH 2/21
    Denn dies erfordert ohne Zweifel einen gewissen Aufwand und eine juristischen Denkleistung der Notarin, die es als unangemessen erscheinen lassen, lediglich von redaktionellen Änderungen zu sprechen (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 06.03.2019, 2 W 15/19, zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2024 - 20 W 45/22

    Zu den Anforderungen an eine die Haftung für Notarkosten auslösende …

    (aa) Eine Ansicht stellt darauf ab, dass der Vertragspartner, der nur redaktionelle Änderungen an dem ihm übersandten Vertragsentwurf veranlasst, wie z. B. auf Schreibfehler oder auf eine Kontoverbindung hinweist oder notwendige Ergänzungen seiner persönlichen oder anderen Daten vornimmt, noch keinen eigenständigen Auftrag erteile, sondern nur eine notwendige Mitwirkungshandlung ausführe (so Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 06.03.2019, 2 W 15/19, Tz. 24; LG Görlitz, Beschluss vom 15.11.2021, 2 OH 2/21, Tz. 15; LG Köln, Beschluss vom 28.04.2020, 11 OH 16/19, Tz. 11; jeweils juris; ähnlich wohl auch: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.02.2024, 19 W 15/24, juris Tz. 26, das eine Auftragserteilung bei "bedeutsamen Änderungswünschen" annimmt).
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