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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3602
BayObLG, 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96 (https://dejure.org/1996,3602)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96 (https://dejure.org/1996,3602)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 1996 - 2 ObOWi 744/96 (https://dejure.org/1996,3602)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2253 (Ls.)
  • MDR 1997, 378
  • NStZ-RR 1997, 143
  • NZV 1997, 197
  • BayObLGSt 1996, 162
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 16.01.1986 - 1 ObOWi 411/85

    Widerspruch gegen eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96
    "Erlassen" und damit nach außen wirksam geworden ist ein Beschluß aber nicht schon dann, wenn der Richter ihn unterzeichnet, zu den Akten gegeben und diese an die Geschäftsstelle weitergeleitet hat, sondern erst dann, wenn die Geschäftsstelle den Beschluß zwecks Zustellung oder Mitteilung an einen Verfahrensbeteiligten in den Auslauf gegeben hat (vgl. BayObLGSt 1972, 23/25; 1981, 84; Beschluß vom 16.1.1986 - 1 ObOWi 411/85).

    Bis zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten durch Gesetz vom 7.7.1986 wurde in der Rechtsprechung der (strenge) Standpunkt vertreten, auch der verspätete Widerspruch, der jedoch bei Gericht noch vor dem Erlaß der Entscheidung, ja selbst danach vor Herausgabe des Beschlusses zur Zustellung oder zugleich damit eingeht, sei zu beachten (…vgl. Göhler Rn. 44 und 7. Aufl. § 72 Rn. 44; zu § 72 OWiG a.F. auch BayObLG VRS 70, 460 ).

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96
    b) Wird ein Beschluß - auch versehentlich - vor Ablauf der Widerspruchsfrist erlassen, so verstößt dies gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 42, 243 = NJW 1976, 1837 ).
  • BayObLG, 06.07.1981 - 3 ObOWi 108/81

    Bekanntgabe richterlicher Entscheidungen durch die Geschäftsstelle

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96
    "Erlassen" und damit nach außen wirksam geworden ist ein Beschluß aber nicht schon dann, wenn der Richter ihn unterzeichnet, zu den Akten gegeben und diese an die Geschäftsstelle weitergeleitet hat, sondern erst dann, wenn die Geschäftsstelle den Beschluß zwecks Zustellung oder Mitteilung an einen Verfahrensbeteiligten in den Auslauf gegeben hat (vgl. BayObLGSt 1972, 23/25; 1981, 84; Beschluß vom 16.1.1986 - 1 ObOWi 411/85).
  • AG München, 13.12.1983 - 28 C 3356/83

    Kfz-Schaden; Mietwagenkosten; Wagenklasse; Kostenabzug

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96
    Darüber hinaus ist ein solcher Beschluß so zu behandeln, als wenn er gegen den Widerspruch des Betroffenen ergangen wäre (vgl. OLG Hamm JMBlNW 1969, 213/214; BayObLG bei Rüth DAR 1976, 169/179 und DAR 1984, 233/248; OLG Schleswig SchlHA 1992, 169;… KK/Senge Rn. 35;… Göhler OWiG 11. Aufl. § 72 Rn. 38).
  • BayObLG, 28.01.1972 - RReg. 5 St 624/71

    Amtsgericht; Hinweis; Hauptverhandlung; Widerspruch; Frist; Wartezeit; …

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96
    "Erlassen" und damit nach außen wirksam geworden ist ein Beschluß aber nicht schon dann, wenn der Richter ihn unterzeichnet, zu den Akten gegeben und diese an die Geschäftsstelle weitergeleitet hat, sondern erst dann, wenn die Geschäftsstelle den Beschluß zwecks Zustellung oder Mitteilung an einen Verfahrensbeteiligten in den Auslauf gegeben hat (vgl. BayObLGSt 1972, 23/25; 1981, 84; Beschluß vom 16.1.1986 - 1 ObOWi 411/85).
  • OLG Köln, 04.01.1983 - 1 Ss 757/82
    Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96
    Der Gegenbeweis ist zwar zulässig (§ 418 Abs. 2 ZPO ), kann aber durch bloße Zweifel an der Richtigkeit der urkundlichen Feststellung nicht erbracht werden (vgl. OLG Köln VRS 64, 289;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 37 Rn. 27).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.1979 - 1 Ss 327/79
    Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96
    Ein schlüssig erklärter Widerspruch gegen das schriftliche Verfahren ist zwar in jeder Äußerung des Betroffenen zu sehen, aus der hervorgeht, daß der Betroffene mit einer Entscheidung allein aufgrund des bis dahin aktenkundigen Sachverhalts nicht einverstanden ist, sondern eine weitere Klärung des Tathergangs wünscht (vgl. OLG Karlsruhe VRS 59, 136/137;… KK/Senge OWiG § 72 Rn. 16).
  • OLG Zweibrücken, 28.05.2025 - 1 ORbs 4 SsBs 67/24

    Konkludenter Widerspruch durch Ankündigung von Stellungnahme in …

    Rn. 8 Von einem Einverständnis in diesem Sinne kann - auch wenn der Betroffene keinen ausdrücklichen Widerspruch erklärt hat - jedoch nicht ausgegangen werden, wenn die Umstände des Einzelfalles es als möglich erscheinen lassen, dass der Betroffene eine mündliche Verhandlung bzw. eine weitere Klärung des Tathergangs wünscht (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 28.10.1981 - 5 Ss OWi 367/81 - 49/81 V, in: VRS 62, S. 291 ff. (292); OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 06.11.1973 - 3 Ss (B) 130/73, in: Die Justiz 1974, S. 29; OLG Hamm…, Beschluss vom 27.11.2003 - 1 Ss OWi 740/03, juris, Rn. 4; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 07.12.1979 - 1 Ss 327/79, in: VRS 59, S. 136 ff. (137); KG…, Beschluss vom 07.11.2023 - 3 ORbs 222/23 - 122 Ss 104/22, juris, Rn. 8; BayObLG, Beschluss vom 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96, juris, Rn. 7; OLG Koblenz…, Beschluss vom 11.10.1990 - 2 Ss 360/90, in: NStZ 1991, S. 191 f. (191), beck-online; Hanseatisches OLG Bremen…, Beschluss vom 04.09.2014 - 1 SsBs 42/14, BeckRS 2014, 23000, Rn. 7) oder die Tat substantiiert bestreitet und sich hierfür auf Zeugen beruft (vgl. Hanseatisches OLG Bremen…, Beschluss vom 04.09.2014 - 1 SsBs 42/14, BeckRS 2014, 23000, Rn. 7 f.; BayObLG, Beschluss vom 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96, juris, Rn. 7; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 07.12.1979 - 1 Ss 327/79, in: VRS 59, S. 136 ff. (137)).

    Ob ein konkludenter Widerspruch bereits darin zu sehen ist, dass der Betroffene lediglich den Tatvorwurf bestreitet (so wohl OLG Hamm…, Beschluss vom 11.05.1979 - 1 Ss OWi 1110/79, juris, Rn. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.1977 - 1 Ss (B) 495/76, in: Die Justiz 1977, S. 207 f. (208); a.A. BayObLG, Beschluss vom 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96, juris, Rn. 7; KG, Beschluss vom 07.11.2023 - 3 ORbs 222/23 - 122 Ss 104/22, juris, Rn. 8 f.), kann hier dahinstehen.

  • OLG Hamm, 27.11.2003 - 1 Ss OWi 740/03

    Widerspruch; schriftliches Verfahren; schlüssiger Widerspruch; Auslegung

    Ein schlüssig erklärter Widerspruch gegen eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren durch Beschluss ist in jeder Äußerung des Betroffenen zu sehen, aus der hervorgeht, dass der Betroffene mit einer Entscheidung allein aufgrund des bis dahin aktenkundigen Sachverhalts nicht einverstanden ist, sondern vielmehr eine weitere Klärung des Tathergangs in einer Hauptverhandlung wünscht (BayObLG VRS 92, 425; OLG Hamm VRS 58, 46; OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2001 - 1 Ss OWi 545/2001 -).
  • OLG Hamm, 01.07.2004 - 1 Ss OWi 118/04

    Zulassung der Rechtsbeschwerde, Entscheidung im Beschlussverfahren, Begründung …

    Ein schlüssig erklärter Widerspruch gegen eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren durch Beschluss ist in jeder Äußerung des Betroffenen zu sehen, aus der hervorgeht, dass der Betroffene mit einer Entscheidung allein aufgrund des bis dahin aktenkundigen Sachverhalts nicht einverstanden ist, sondern vielmehr eine weitere Klärung des Tathergangs in einer Hauptverhandlung wünscht (BayObLG VRS 92, 425; OLG Hamm VRS 58, 46; OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2001 - 1 Ss OWi 545/2001 -).
  • OLG Hamm, 03.07.2001 - 1 Ss OWi 545/01

    Widerspruch des Betroffenen gegen Entscheidung ohne Hauptverhandlung, Auslegung, …

    Ein schlüssig erklärter Widerspruch gegen das schriftliche Verfahren ist in jeder Äußerung des Betroffenen zu sehen, aus der hervorgeht, dass der Betroffene mit einer Entscheidung allein aufgrund des bis dahin aktenkundigen Sachverhalts nicht einverstanden ist, sondern eine weitere Klärung des Tathergangs wünscht (BayObLG, VRS 92, 425; OLG Hamm,.
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