Rechtsprechung
| BayObLG, 30.03.1995 - 2 ObOWi 89/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,33728) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 17.08.1995 - 1 ObOWi 272/95
Rotlichtzeit; Meßbereich; Rotphase; Polizeibeamter; Rotlichtverstoß; Tatrichter; …
Stets ist zu prüfen, ob der konkrete Fall Besonderheiten in objektiver oder subjektiver Hinsicht aufweist, die ihn gemessenen den vom Verordnungsgeber ins Auge gefaßten typischen Begehungsweisen, als Ausnahme erscheinen lassen, so daß es nicht angezeigt ist, mit der Besinnungs- und Denkzettelmaßnahme des Fahrverbots auf den Fahrzeugführer einzuwirken (vgl. OLG Köln NZV 1994, 41 ; BayObLG VRS 87, 382 ; BayObLG vom 30.3.1995 - 2 ObOWi 89/95; OLG Düsseldorf VRS 85, 139, 470, 472). - BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96 Die Rechtsprechung hat allerdings auch beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (vgl. BayObLG VRS 87, 382 , OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ) oder in Fällen der Verwechslung der Lichtzeichen (sogenanntes "Mitziehen" vgl. OLG Düsseldorf VRS 85, 139 und 472; OLG Hamm NZV 1995, 82 ; siehe auch BayObLG Beschluß vom 30.3.1995 - 2 ObOWi 89/95) einen Regelfall verneint.
dejure.org
Übersicht BayObLG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.