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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 18.11.2022 - 2 PA 138/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,33675
OVG Bremen, 18.11.2022 - 2 PA 138/22 (https://dejure.org/2022,33675)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18.11.2022 - 2 PA 138/22 (https://dejure.org/2022,33675)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18. November 2022 - 2 PA 138/22 (https://dejure.org/2022,33675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis; Mitwirkungspflichten des betreuenden Elternteils; Unterhaltsvorschuss

  • rechtsportal.de

    Auswirkung der Mitwirkungspflichten des betreuenden Elternteils auf die Festsetzung des Ersatzanspruchs für Unterhaltsleistungen

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10300/18

    Kein Unterhaltsvorschuss bei mangelnder Mitwirkung der Kindesmutter an der …

    Auszug aus OVG Bremen, 18.11.2022 - 2 PA 138/22
    Der Ausschlusstatbestand des § 1 Abs. 3 UVG dient der Sicherung des Rückgriffsanspruchs gegen den keinen Unterhalt leistenden Unterhaltsverpflichteten nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG , dessen Geltendmachung voraussetzt, dass die Person des Unterhaltsverpflichteten den Behörden bekannt ist (zu diesem Zusammenhang vgl. OVG R-P, Urt. v. 24.09.2018 - 7 A 10300/18, juris Rn. 20;… Bay. VGH , Beschl. v. 18.04.2019 - 12 C 18.1893, juris Rn. 21).

    Sie ist nicht nur verpflichtet, vorhandenes Wissen mitzuteilen, sondern auch in engen Grenzen Informationen zu beschaffen, die ohne Schwierigkeiten zu erlangen sind (vgl. OVG R-P, Urt. v. 24.09.2018 - 7 A 10300/18, juris Rn. 20 f.).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche …

    Auszug aus OVG Bremen, 18.11.2022 - 2 PA 138/22
    Die Obliegenheit trifft den Mitwirkungsverpflichteten grundsätzlich nur im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren (BVerwG, Urt. v. 16.05.2013 - 5 C 28.12, juris Rn. 11;… Bay. VGH , Beschl. v. 18.04.2019 - 12 C 18.1893, juris Rn. 21).

    Eine Begrenzung der Mitwirkungsobliegenheit kommt allenfalls in extremen, unerträglichen Konfliktlagen in Betracht, in denen sich rechtlich geschützte Güter und Interessen, namentlich insbesondere das Grundrecht auf Wahrung der Intimsphäre des Kindes oder des betreuenden Elternteils, gegenüber den öffentlichen Interessen an einer Erstattung der vorgeleisteten Gelder ausnahmsweise durchzusetzen vermögen (…vgl. BVerwG Urt. v. 21.11.1991 - 5 C 13/87, juris Rn. 17; BVerwG, Urt. v. 16.05.2013 - 5 C 28/12, juris Rn. 28, Bay. VGH , Beschl. v. 31.03.2010 -12 C 09.2943, juris Rn. 7; Knittel, JAmt 2019, 183, 187).

  • BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 13.87

    Sozialhilfe - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - Durchsetzung von …

    Auszug aus OVG Bremen, 18.11.2022 - 2 PA 138/22
    Eine Begrenzung der Mitwirkungsobliegenheit kommt allenfalls in extremen, unerträglichen Konfliktlagen in Betracht, in denen sich rechtlich geschützte Güter und Interessen, namentlich insbesondere das Grundrecht auf Wahrung der Intimsphäre des Kindes oder des betreuenden Elternteils, gegenüber den öffentlichen Interessen an einer Erstattung der vorgeleisteten Gelder ausnahmsweise durchzusetzen vermögen (vgl. BVerwG Urt. v. 21.11.1991 - 5 C 13/87, juris Rn. 17;… BVerwG, Urt. v. 16.05.2013 - 5 C 28/12, juris Rn. 28, Bay. VGH , Beschl. v. 31.03.2010 -12 C 09.2943, juris Rn. 7; Knittel, JAmt 2019, 183, 187).

    Um der missbräuchlichen Verweigerung der Mitwirkung vorzubeugen, sind hierzu Darlegungen erforderlich, auf deren Grundlage sich das Bestehen einer beachtlichen, anerkennenswerten Konfliktlage nachvollziehen lässt (BVerwG Urt. v. 21.11.1991 - 5 C 13/87, juris Rn. 17;… VG Bayreuth, Urt. v. 28.06.2021 - B 8 K 20.288, juris Rn. 39).

  • VGH Bayern, 31.03.2010 - 12 C 09.2943

    UnterhaltsvorschussrechtBeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; …

    Auszug aus OVG Bremen, 18.11.2022 - 2 PA 138/22
    Eine Begrenzung der Mitwirkungsobliegenheit kommt allenfalls in extremen, unerträglichen Konfliktlagen in Betracht, in denen sich rechtlich geschützte Güter und Interessen, namentlich insbesondere das Grundrecht auf Wahrung der Intimsphäre des Kindes oder des betreuenden Elternteils, gegenüber den öffentlichen Interessen an einer Erstattung der vorgeleisteten Gelder ausnahmsweise durchzusetzen vermögen (…vgl. BVerwG Urt. v. 21.11.1991 - 5 C 13/87, juris Rn. 17; BVerwG, Urt. v. 16.05.2013 - 5 C 28/12, juris Rn. 28, Bay. VGH , Beschl. v. 31.03.2010 -12 C 09.2943, juris Rn. 7; Knittel, JAmt 2019, 183, 187).

    Zum anderen stellt der Umstand, dass das Kind aus einer außerehelichen Beziehung mit einem anderweitig liierten Mann stammt, bereits keine außergewöhnliche Konfliktlage dar, die sich gegenüber dem gegenläufigen öffentlichen Interesse daran, dass die Unterhaltsvorschusshaftung nicht zu einer Unterhaltsausfallhaftung wird, durchzusetzen vermag (im Ergebnis ebenso Bay. VGH , Beschl. v. 31.03.2010 -12 C 09.2943, juris Rn. 7).

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …

    Auszug aus OVG Bremen, 18.11.2022 - 2 PA 138/22
    Die summarische Prüfung muss ergeben, dass für einen Erfolg in der Hauptsache hinreichende, das heißt konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht bestehen, so dass der Erfolg in der Hauptsache nicht nur als entfernte Möglichkeit erscheint (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18, juris Rn. 27;… Beschl. v. 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14, juris Rn. 20).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Bremen, 18.11.2022 - 2 PA 138/22
    Die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (BVerfG, Beschl. v. 13.03.1990 - 2 BvR 94/88, juris Rn. 26 f.;… Beschl. v. 18.09.2017 - 2 BvR 451/17 u.a., juris Rn. 11).
  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 20.11

    Unterhaltsvorschussgesetz; Verwaltungsakt; Leistungsbescheid; …

    Auszug aus OVG Bremen, 18.11.2022 - 2 PA 138/22
    Adressatin des Ersatzanspruchs aus § 5 Abs. 1 UVG , wie er durch Ziffer 2 des Bescheides über die Ersatz- und Rückzahlungspflicht des Amts für Soziale Dienste vom 27.11.2019 und den Widerspruchsbescheid der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport vom 28.04.2020 festgesetzt worden ist, ist allein die Klägerin zu 1. § 5 Abs. 1 UVG regelt einen eigenständigen Schadenersatzanspruch des öffentlichen Rechts gegenüber dem alleinerziehenden Elternteil, der von der Behörde durch Leistungsbescheid festgesetzt werden darf und der die vorherige Aufhebung des an das berechtigte Kind gerichteten Bewilligungsbescheides nicht voraussetzt (…BVerwG, Beschl. v. 22.06.2006 - 5 B 42/06, juris Rn. 4; Urt. v. 11.10.2012 - 5 C 20/11, BVerwGE 144, 306 -313, Rn. 11;… OVG LS, Urt. v. 01.06.2022 - 5 A 61/21, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14

    Nichtannahmebeschluss: Zur Ausgestaltung des passiven Wahlrechts für Ämter …

    Auszug aus OVG Bremen, 18.11.2022 - 2 PA 138/22
    Die summarische Prüfung muss ergeben, dass für einen Erfolg in der Hauptsache hinreichende, das heißt konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht bestehen, so dass der Erfolg in der Hauptsache nicht nur als entfernte Möglichkeit erscheint (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18, juris Rn. 27; Beschl. v. 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 5 B 42.06

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im verwaltunggerichtlichen …

    Auszug aus OVG Bremen, 18.11.2022 - 2 PA 138/22
    Adressatin des Ersatzanspruchs aus § 5 Abs. 1 UVG , wie er durch Ziffer 2 des Bescheides über die Ersatz- und Rückzahlungspflicht des Amts für Soziale Dienste vom 27.11.2019 und den Widerspruchsbescheid der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport vom 28.04.2020 festgesetzt worden ist, ist allein die Klägerin zu 1. § 5 Abs. 1 UVG regelt einen eigenständigen Schadenersatzanspruch des öffentlichen Rechts gegenüber dem alleinerziehenden Elternteil, der von der Behörde durch Leistungsbescheid festgesetzt werden darf und der die vorherige Aufhebung des an das berechtigte Kind gerichteten Bewilligungsbescheides nicht voraussetzt (BVerwG, Beschl. v. 22.06.2006 - 5 B 42/06, juris Rn. 4;… Urt. v. 11.10.2012 - 5 C 20/11, BVerwGE 144, 306 -313, Rn. 11;… OVG LS, Urt. v. 01.06.2022 - 5 A 61/21, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 18.09.2017 - 2 BvR 451/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Frage der Flüchtlingseigenschaft unverfolgt …

    Auszug aus OVG Bremen, 18.11.2022 - 2 PA 138/22
    Die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (…BVerfG, Beschl. v. 13.03.1990 - 2 BvR 94/88, juris Rn. 26 f.; Beschl. v. 18.09.2017 - 2 BvR 451/17 u.a., juris Rn. 11).
  • OVG Bremen, 12.07.2022 - 2 LA 362/21

    Feststellung Vaterschaft; Glaubhaftigkeit; Kindsmutter; Mitwirkungspflichten; …

  • OVG Sachsen, 01.06.2022 - 5 A 61/21

    Unterhaltsvorschuss; Aufhebung; Rückzahlung; Rückforderung; Unterhaltszahlung; …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - L 13 EG 17/20

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen …

  • VG Bayreuth, 28.06.2021 - B 8 K 20.288

    Verletzung der Mitwirkungspflichten bei Gewährung von …

  • VG Karlsruhe, 18.06.2024 - 8 K 468/22

    Bekanntgabe des Bescheides über Unterhaltsleistungen; Anforderungen an die …

    Rn. 41 § 5 Abs. 1 UVG regelt einen eigenständigen Schadenersatzanspruch des öffentlichen Rechts gegenüber dem alleinerziehenden Elternteil, der von der Behörde durch Leistungsbescheid festgesetzt werden darf und der die vorherige Aufhebung des an das berechtigte Kind gerichteten Bewilligungsbescheids nicht voraussetzt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22.6.2006 - 5 B 42/06 - juris Rn. 4; OVG Bremen, Beschluss vom 18.11.2022 - 2 PA 138/22 - juris Rn. 10; eine vorherige Aufhebung erforderlich ist im Falle von § 5 Abs. 2 UVG: vgl. SächsOVG…, Urteil vom 1.6.2022 - 5 A 61/21 - juris Rn. 22;… Conradis, UVG, 2. Aufl., 2013, § 5 Rn. 7).

    Die Kläger zu 2 bis 4 werden durch ihn nicht in ihren Rechten verletzt (vgl. in einem entsprechenden Fall OVG Bremen, Beschluss vom 18.11.2022 - 2 PA 138/22 - juris Rn. 9 ff.).

  • VG Meiningen, 21.03.2023 - 8 K 805/21

    Aufhebung von Unterhaltsvorschussleistungen allein auf Grundlage eines …

    Es handelt sich mithin um keinen Erstattungsanspruch, sondern um einen eigenständigen Schadensersatzanspruch, neben dem die Rückforderungsvorschriften nach §§ 45 ff. SGB X nicht zur Anwendung kommen (OVG Bremen, B. v. 18.11.2022 - 2 PA 138/22 -, BeckRS 2022, 32882, Rn. 22).
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