Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 14.05.2019 - 2 PA 490/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 114 NSchG; § 3 SBS; § 61 Abs 2 NSchG; § 61 Abs 3 Nr 4 NSchG
Ordnungsmaßnahme; Überweisung an eine andere Schule; vorläufiger Rechtsschutz; Schule - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Entlassung aus der Schule - Anstiftung zur Gewalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 04.06.2018 - 6 B 1564/18
- OVG Niedersachsen, 14.05.2019 - 2 PA 490/18
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen, 26.01.2010 - 2 ME 444/09
Zulässigkeit der Überweisung eines Schülers an eine andere Schule derselben …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2019 - 2 PA 490/18
Die Prüfung der Verwaltungsgerichte beschränkt sich mithin darauf zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme vorliegen, die bestehenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob das zuständige Schulorgan gehandelt hat, ob von dem Ermessen in einer dem gesetzlichen Zweck entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde, ob von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen wurde, keine sachfremden Erwägungen angestellt wurden, ob gleichgelagerte Fälle nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurden und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschl. v. 14.1.2013 - 2 ME 416/12 -, juris Rn 4; v. 26.1.2010 - 2 ME 444/09 -, juris Rn. 3, v. 25.4.2007 - 2 ME 382/07 -, juris Rn. 4 mwN; zum vergleichbaren Bay. Schulrecht: BayVGH, Beschl. v. 11.10.2012 - 7 CS 12.2187 -, juris Rn 14; Littmann in Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Kommentar, Stand: Februar 2019, § 61 Anm. 2). - BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den engen Grenzen zulässiger Beweisantizipation …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2019 - 2 PA 490/18
Die Grenze einer zulässigen Beweisantizipation wird dabei nicht überschritten, wenn konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme über die streitigen Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.9.2013 - 1 BvR 1419/13 -, juris, Rn. 23 mwN). - OVG Niedersachsen, 25.04.2007 - 2 ME 382/07
Überweisung eines Schülers nach wiederholter und zahlreicher Anbringung von sog. …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2019 - 2 PA 490/18
Die Prüfung der Verwaltungsgerichte beschränkt sich mithin darauf zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme vorliegen, die bestehenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob das zuständige Schulorgan gehandelt hat, ob von dem Ermessen in einer dem gesetzlichen Zweck entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde, ob von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen wurde, keine sachfremden Erwägungen angestellt wurden, ob gleichgelagerte Fälle nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurden und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschl. v. 14.1.2013 - 2 ME 416/12 -, juris Rn 4; v. 26.1.2010 - 2 ME 444/09 -, juris Rn. 3, v. 25.4.2007 - 2 ME 382/07 -, juris Rn. 4 mwN; zum vergleichbaren Bay. Schulrecht: BayVGH, Beschl. v. 11.10.2012 - 7 CS 12.2187 -, juris Rn 14; Littmann in Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Kommentar, Stand: Februar 2019, § 61 Anm. 2).
- OVG Niedersachsen, 14.01.2013 - 2 ME 416/12
Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform durch mehrfaches Treten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2019 - 2 PA 490/18
Die Prüfung der Verwaltungsgerichte beschränkt sich mithin darauf zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme vorliegen, die bestehenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob das zuständige Schulorgan gehandelt hat, ob von dem Ermessen in einer dem gesetzlichen Zweck entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde, ob von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen wurde, keine sachfremden Erwägungen angestellt wurden, ob gleichgelagerte Fälle nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurden und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschl. v. 14.1.2013 - 2 ME 416/12 -, juris Rn 4;… v. 26.1.2010 - 2 ME 444/09 -, juris Rn. 3, v. 25.4.2007 - 2 ME 382/07 -, juris Rn. 4 mwN; zum vergleichbaren Bay. Schulrecht: BayVGH, Beschl. v. 11.10.2012 - 7 CS 12.2187 -, juris Rn 14; Littmann in Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Kommentar, Stand: Februar 2019, § 61 Anm. 2). - VGH Hessen, 28.01.2013 - 7 D 228/13
Keine Prozesskostenhilfe für Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2019 - 2 PA 490/18
Rn. 18 2. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren ist abzulehnen, denn eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren, für das ein Anwaltszwang nicht besteht, kommt nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschl. v. 2.7.2003 - 2 PA 177/03 - juris; HessVGH Beschl. v. 28.1.2013 - 7 D 228/13 -, juris). - VGH Bayern, 11.10.2012 - 7 CS 12.2187
Schweres oder wiederholtes Fehlverhalten durch häufige Störungen des Unterrichts, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2019 - 2 PA 490/18
Die Prüfung der Verwaltungsgerichte beschränkt sich mithin darauf zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme vorliegen, die bestehenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden, ob das zuständige Schulorgan gehandelt hat, ob von dem Ermessen in einer dem gesetzlichen Zweck entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde, ob von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen wurde, keine sachfremden Erwägungen angestellt wurden, ob gleichgelagerte Fälle nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurden und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschl. v. 14.1.2013 - 2 ME 416/12 -, juris Rn 4;… v. 26.1.2010 - 2 ME 444/09 -, juris Rn. 3, v. 25.4.2007 - 2 ME 382/07 -, juris Rn. 4 mwN; zum vergleichbaren Bay. Schulrecht: BayVGH, Beschl. v. 11.10.2012 - 7 CS 12.2187 -, juris Rn 14; Littmann in Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Kommentar, Stand: Februar 2019, § 61 Anm. 2). - OVG Niedersachsen, 02.07.2003 - 2 PA 177/03
Anwaltszwang; Ausschluss; Beschwerde; Bewilligung; PKH; Prozesskostenhilfe; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2019 - 2 PA 490/18
Rn. 18 2. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren ist abzulehnen, denn eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren, für das ein Anwaltszwang nicht besteht, kommt nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschl. v. 2.7.2003 - 2 PA 177/03 - juris; HessVGH Beschl. v. 28.1.2013 - 7 D 228/13 -, juris).
- OVG Niedersachsen, 29.09.2023 - 2 ME 75/23
Bezugnahme auf Schriftstücke; Bezugnahme auf Unterlagen; Bezugnahme pauschale; …
Die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte beschränkt sich mithin regelmäßig darauf zu kontrollieren, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme vorliegen, ob bestehende Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind und von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen worden ist, ob sachfremde Erwägungen angestellt oder gleichgelagerte Fälle ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt worden sind, ob von dem Ermessen entsprechend dem gesetzlichen Zweck Gebrauch gemacht worden ist und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (Senatsbeschl. v. 14.5.2019 - 2 PA 490/18 -, juris Rn. 6;… v. 14.6.2016 - 2 ME 104/16 - v. 11.2.2015 - 2 LA 297/14 - v. 14.1.2013 - 2 ME 416/12 -, juris Rn. 4;… v. 26.1.2020 - 2 ME 444/09 -, juris Rn. 3;… Littmann in Brockmann/Littmann/Schippmann, a.a.O., § 61 Anm. 7.4).Bei der Überprüfung der Ermessensentscheidung ist die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte - wie oben (unter 2) ausgeführt - darauf beschränkt zu kontrollieren, ob die Behörde von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen ist, keine sachfremden Erwägungen angestellt oder gleichgelagerte Fälle ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt hat, ob von dem Ermessen entsprechend dem gesetzlichen Zweck Gebrauch gemacht wurde und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (Senatsbeschl. v. 14.5.2019 - 2 PA 490/18 -, juris Rn. 6, v. 14.6.2016 - 2 ME 104/16 -, v. 11.2.2015 - 2 LA 297/14 -, v. 14.1.2013 - 2 ME 416/12 -, juris Rn. 4, und v. 26.1.2020 - 2 ME 444/09 -, juris Rn. 3;… Littmann, in Brockmann/Littmann/Schippmann, a.a.O., § 61 Anm. 7.4).
- OVG Niedersachsen, 08.06.2020 - 2 ME 179/20
Beleidigung; Faustschlag; grobe Pflichtverletzung; Sachaufklärungspflicht; …
Ob die gemäß § 61 Abs. 5 Satz 1 NSchG für die Verhängung einer Ordnungsmaßnahme zuständige Klassenkonferenz von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen ist, unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Prüfungskompetenz (std. Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschl. v. 14.5.2019 - 2 PA 490/18 -, juris Rn. 6;… Senatsbeschl. v. 14.1.2013 - 2 ME 416/12 -, juris Rn. 4, m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 31.01.2025 - 2 PA 5/25
Beweislast; Darlegungslast; Rückforderung; Unterhaltsvorschuss; Zurückverweisung
Selbst bei Erforderlichkeit einer späteren Beweiserhebung kommt nämlich eine Verneinung der hinreichenden Erfolgsaussichten in Betracht, wenn - wie hier - zur Überzeugung des Gerichts konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des jeweiligen Klägers ausgehen wird (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.5.2022 - 2 BvR 1982/20 -, juris Rn. 47 m.w.N.;… Beschl. v. 8.12.2020 - 1 BvR 149/16 -, juris Rn. 14 m.w.N.;… BayVGH, Beschl. v. 7.1.2025 - 5 C 24.1831 -, juris Rn. 2 m.w.N.;… VGH BW, Beschl. v. 14.5.2024 - 11 S 2670/22 -, juris Rn. 4 m.w.N.;… SächsOVG Beschl. v. 9.1.2024 - 3 D 14/23 -, juris Rn. 26 m.w.N.;… NdsOVG, Beschl. v. 30.6.2023 - 14 PA 54/23 -, juris Rn. 7 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 14.5.2019 - 2 PA 490/18 -, juris Rn. 2).
- OVG Niedersachsen, 23.07.2020 - 2 PA 245/20
Ausschluss vom Unterricht; Erziehungsmaßnahme; Erziehungsmittel; Gewalt; …
Neben pädagogischen Erwägungen kommt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besonderes Gewicht zu (vgl. dazu und zur gerichtlichen Überprüfung Senatsbeschl. v. 14.5.2019 - 2 PA 490/18 -, juris Rn. 6 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.2020 - 3 L 233/19
Gleichheitswidrige Anwendung einer schulischen Ordnungsmaßnahme nach Schlägerei
In der Sache ist die nach pflichtgemäßem Ermessen vorzunehmende Wahl der jeweiligen Ordnungsmaßnahme dessen unbeschadet durch pädagogische Erwägungen bestimmt, die sich daran auszurichten haben, in welcher Weise einem in der Schule nicht mehr hinnehmbaren Verhalten eines Schülers unter pädagogischen Gesichtspunkten adäquat, sinnvoll und wirksam zu begegnen ist (NdsOVG, Beschluss vom 14. Mai 2019 - 2 PA 490/18 - juris Rn. 6). - OVG Niedersachsen, 20.04.2023 - 2 ME 13/23
Gewaltandrohung; Klassenkonferenz; Mitwirkungsverbot; Ordnungsmaßnahme: Schule; …
Die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte beschränkt sich mithin darauf zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung einer Ordnungsmaßnahme vorliegen, die bestehenden Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob das zuständige Schulorgan gehandelt hat, ob von dem Ermessen ein dem gesetzlichen Zweck entsprechender Gebrauch gemacht worden ist, ob von einer richtigen und vollständigen Tatsachengrundlage ausgegangen worden ist, keine sachfremden Erwägungen angestellt worden sind, ob gleichgelagerte Fälle nicht ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt worden sind und ob die ausgewählte Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist (zuletzt Senatsbeschl. v. 14.5.2019 - 2 PA 490/18 -, juris Rn. 6;… siehe auch Senatsbeschl. v. 14.1.2013 - 2 ME 416/12 -, juris Rn. 4;… v. 26.1.2010 - 2 ME 444/09 -, NdsVBl. 2010, 213, juris Rn. 3;… v. 25.4.2007 - 2 ME 382/07 -, juris Rn. 4).
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