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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 09.01.2006 - 2 Q 31/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,81572
OVG Saarland, 09.01.2006 - 2 Q 31/05 (https://dejure.org/2006,81572)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.01.2006 - 2 Q 31/05 (https://dejure.org/2006,81572)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 2 Q 31/05 (https://dejure.org/2006,81572)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Saarland, 03.02.2023 - 2 A 248/22

    Besondere Schwierigkeit i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO; …

    Das setzt einerseits voraus, dass begründete Anhaltspunkte für eine mangelnde Standfestigkeit einer Anlage vorliegen und - unter Ermessensgesichtspunkten - andererseits nicht bereits abschließend die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten auf der Grundlage des § 82 Abs. 1 LBO (juris: BauO SL 2004) feststehen (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2006 - 2 Q 31/05 -, AS RP-SL 33, 44-50).

    Insoweit gehört die Überwachung einer Einhaltung der Instandhaltungspflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer nach dem § 3 Abs. 1 LBO hinsichtlich standsicherheitsgefährdeter baulicher Anlagen wie auch die Kontrolle der von § 13 Abs. 1 Satz 1 LBO geforderten Standsicherheit und gegebenenfalls ein Tätigwerden zur Abhilfe bei sich aus einer im Einzelfall fehlenden Standsicherheit ergebenden Gefährdungen für Leib und Leben von Personen vom klassischen baupolizeilichen Ansatz des Bauordnungsrechts her seit jeher zu den "vornehmsten Aufgaben" der Bauaufsichtsbehörden.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.1.2019 - 2 B 327/18 -, Leitsatz Nr. 26 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2019 auf der Homepage des Gerichts, vom 5.12.2013 - 2 A 375/13 -, SKZ 2014, 36, Leitsatz Nr. 28, und vom 3.2.2010 - 2 A 407/09 -, SKZ 2010, 131, BRS 76 Nr. 208][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.1.2019 - 2 B 327/18 -, Leitsatz Nr. 26 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2019 auf der Homepage des Gerichts, vom 5.12.2013 - 2 A 375/13 -, SKZ 2014, 36, Leitsatz Nr. 28, und vom 3.2.2010 - 2 A 407/09 -, SKZ 2010, 131, BRS 76 Nr. 208] Dabei ist auch anerkannt, dass der § 13 Abs. 1 Satz 2 LBO nachbarschützenden Charakter hat beziehungsweise - ergänzend - der § 3 Abs. 1 LBO bei konkreter Gefährdung höchstrangiger Güter wie Leib und Leben den betroffenen Grundstücksnachbarn bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen in Einzelfällen einen Anspruch auf Tätigwerden der Bauaufsichtsbehörden vermitteln kann.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.12.2016 - 2 B 298/16 -, SKZ 2017, 71, Leitsatz Nr. 36][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.12.2016 - 2 B 298/16 -, SKZ 2017, 71, Leitsatz Nr. 36] Insoweit darf die Bauaufsichtsbehörde den betroffenen Grundstücksnachbarn bei drohender unzureichender Standsicherheit beziehungsweise bei akuter Einsturzgefahr eines Gebäudes auch nicht generell auf eine zivilrechtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Unterhaltungspflichtigen verweisen und ihm damit faktisch die Lösung des Problems "auferlegen".[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.8.2012 - 2 B 178/12 -, NVwZ-RR 2013, 17][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.8.2012 - 2 B 178/12 -, NVwZ-RR 2013, 17] Hinzu kommt, dass die Bauaufsichtsbehörden in dem Zusammenhang verpflichtet sind, substantiierten Einwänden betroffener Nachbarn nachzugehen, und - für den vorliegenden Fall konkret - auf der Grundlage des § 82 Abs. 3 LBO auch berechtigt sind, von den - sei es in einem Baugenehmigungsverfahren oder bezogen auf einen vorhandenen Baubestand - nachweispflichtigen Bauherrinnen und Bauherren die Vorlage einzelner bautechnischer Nachweise zu verlangen, wenn berechtigte Zweifel hinsichtlich der Einhaltung der materiellen bauordnungsrechtlichen Vorgaben bestehen, um eine Überprüfung zu ermöglichen, ob eine Baumaßnahme (noch) im Einklang mit öffentlichem Recht steht.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.10.2013 - 2 B 344/13 -, SKZ 2014, 35, Leitsatz Nr. 24][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.10.2013 - 2 B 344/13 -, SKZ 2014, 35, Leitsatz Nr. 24] Das setzt einerseits voraus, dass begründete Anhaltspunkte für eine mangelnde Standfestigkeit einer Anlage vorliegen und - unter Ermessensgesichtspunkten - andererseits nicht bereits abschließend die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten auf der Grundlage des § 82 Abs. 1 LBO feststehen.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2006 - 2 Q 31/05 -, AS RP-SL 33, 44-50][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2006 - 2 Q 31/05 -, AS RP-SL 33, 44-50] Beides wurde hier nach Aktenlage vom Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf vorgelegte Lichtbilder und vor allem die Feststellungen des vom Landgericht Saarbrücken beauftragten Fachgutachters E...nachvollziehbar angenommen.[vgl. dazu im Einzelnen die Ausführungen ab Seite 20 des erstinstanzlichen Urteils.][vgl. dazu im Einzelnen die Ausführungen ab Seite 20 des erstinstanzlichen Urteils.] Die ein Bedürfnis nach Abklärung der Gefährdungssituation begründenden objektiven Anhaltspunkte für eine (mögliche) konkrete Gefährdung der Standsicherheit vor allem der 1991 errichteten "alten" Garage aufgrund insoweit unzureichender Gründungstiefe[vgl. dazu die abschließende Feststellung unter Nr. 6, 3. Absatz, in dem Ergänzungsgutachten des Dipl. Ing.

  • OVG Saarland, 29.12.2021 - 2 B 276/21

    Beseitigungsanordnung für eine Fischerhütte; Verfahrensfreistellung

    Eine solche, bei den Adressaten Kosten verursachende Anordnung ist bereits unverhältnismäßig und damit rechtswidrig, wenn die Baugenehmigungsbehörde von der fehlenden materiellen Genehmigungsfähigkeit der in Rede stehenden baulichen Anlagen ausgeht (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.1.2006 - 2 Q 31/05 - und vom 21.10.2013 - 2 B 344/13 -, SKZ 2014, 35, Leitsatz Nr. 24).

    Die Bauaufsichtsbehörde ist daher nicht verpflichtet, im Falle illegaler Nutzungen als "milderes Mittel" eine Anordnung auf der Grundlage des § 82 Abs. 3 LBO zu erlassen und die Stellung eines nachträglichen Bauantrags zu verlangen.[vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.11.2020 - 2 B 266/20 -, Nr. 14 in der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, und vom 17.1.2018 - 2 A 383/17 -, SKZ 2018, 139, Leitsatz Nr. 31][vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.11.2020 - 2 B 266/20 -, Nr. 14 in der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, und vom 17.1.2018 - 2 A 383/17 -, SKZ 2018, 139, Leitsatz Nr. 31] Nach der Rechtsprechung des Senats ist zusätzlich eine solche, bei den Adressaten Kosten verursachende Anordnung allerdings bereits unverhältnismäßig und damit rechtswidrig, wenn die Baugenehmigungsbehörde - wie hier - von der fehlenden materiellen Genehmigungsfähigkeit der in Rede stehenden baulichen Anlagen ausgeht.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.1.2006 - 2 Q 31/05 - und vom 21.10.2013 - 2 B 344/13 -, SKZ 2014, 35, Leitsatz Nr. 24, wonach es sich um eine Maßnahme der Sachverhaltsermittlung handelt, die zumindest Zweifel an der Vereinbarkeit des Vorhabens mit materiellen baurechtlichen Anforderungen voraussetzt][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.1.2006 - 2 Q 31/05 - und vom 21.10.2013 - 2 B 344/13 -, SKZ 2014, 35, Leitsatz Nr. 24, wonach es sich um eine Maßnahme der Sachverhaltsermittlung handelt, die zumindest Zweifel an der Vereinbarkeit des Vorhabens mit materiellen baurechtlichen Anforderungen voraussetzt] Daher bestand auch - über das hier beachtete Anhörungserfordernis nach § 28 Abs. 1 SVwVfG hinaus - keine Veranlassung für die vom Antragsteller eingeforderten "Hinweise" auf die verfahrensrechtlichen Vorgaben der §§ 60 ff. LBO.

  • OVG Saarland, 16.02.2010 - 2 A 390/09

    Nachbarliches Einschreitensbegehren hinsichtlich eines genehmigten …

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2006 - 2 Q 31/05 -, SKZ 2006, 212, Leitsatz Nr. 1, st. Rspr., zuletzt Beschluss vom 10.2.2009 - 2 A 267/08 -, SKZ 2009, 223, Leitsatz Nr. 6, und vom 27.4.2009 - 2 A 286/09 -, SKZ 2009, 224, Leitsatz Nr. 8) Gleiches gilt für Ankündigungen von Beweisanträgen oder Beweisersuchen in die mündliche Verhandlung vorbereitenden Schriftsätzen, (vgl. zuletzt OVG des Saarlandes Beschluss vom 8.1.2010 - 2 A 447/09 -) hier insbesondere für den Hinweis auf erstinstanzlich "benannte" Zeugen zu Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft beziehungsweise von Mietern der Kläger.
  • OVG Saarland, 10.02.2009 - 2 A 267/08

    Baugenehmigung: Errichtung von Einzelhandelsgeschäften; Begriff des …

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2006 - 2 Q 31/05 -, SKZ 2006, 212, Leitsatz Nr. 1, st. Rspr.).
  • OVG Saarland, 01.06.2023 - 2 A 13/23

    Nachbarschutz gegen freiberufliche Tätigkeit im reinen Wohngebiet

    Substantiierte Bedenken gegen die Standsicherheit der Mauer (§ 13 Abs. 1 Satz 2 LBO) sind nicht vorgetragen.[vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.2.2023 - 2 A 248/22 -, juris][vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.2.2023 - 2 A 248/22 -, juris] Eine - zunächst nur objektivrechtliche - Pflicht der Bauaufsichtsbehörde setzt in jedem Fall voraus, dass begründete Anhaltspunkte für eine mangelnde Standfestigkeit einer Anlage, etwa Rissbildungen oder eine Neigung, vorliegen.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2006 - 2 Q 31/05 -, AS RP-SL 33, 44-50][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2006 - 2 Q 31/05 -, AS RP-SL 33, 44-50] Solche haben sich weder im Rahmen einer örtlichen Kontrolle des Beklagten im März 2019 noch bei der Ortsbesichtigung durch das Verwaltungsgericht im Juni 2022 ergeben, wobei damals der nach den nicht bestrittenen Angaben in erstinstanzlichen Urteil wohl zwischenzeitlich entfernte Pool im westlichen Grundstücksteil vorhanden war.
  • OVG Saarland, 27.07.2010 - 2 A 105/10

    Baunachbarstreit; Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten; …

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2006 - 2 Q 31/05 -, SKZ 2006, 212, Leitsatz Nr. 1, st. Rspr., zuletzt Beschluss vom 10.2.2009 - 2 A 267/08 -, SKZ 2009, 223, Leitsatz Nr. 6, und vom 27.4.2009 - 2 A 286/09 -, SKZ 2009, 224, Leitsatz Nr. 8) Gleiches gilt für Ankündigungen von Beweisanträgen oder Beweisersuchen in die mündliche Verhandlung vorbereitenden Schriftsätzen.
  • OVG Saarland, 08.01.2010 - 2 A 447/09

    (Maßstab der Ergebnisunrichtigkeit bei VwGO § 124 Abs 2 Nr 1; keine …

    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2006 - 2 Q 31/05 -, SKZ 2006, 212, Leitsatz Nr. 1, st. Rspr., zuletzt etwa Beschluss vom 10.2.2009 - 2 A 267/08 -, SKZ 2009, 223, Leitsatz Nr. 6, und vom 27.4.2009 - 2 A 286/09 -, SKZ 2009, 224, Leitsatz Nr. 8) Gleiches gilt für Ankündigungen von Beweisanträgen oder Beweisersuchen in die mündliche Verhandlung vorbereitenden Schriftsätzen.
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