Rechtsprechung
| OVG Saarland, 02.05.2007 - 2 Q 41/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Nachbarschutz gegen Gaststättenlärm; Sachaufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts
- Judicialis
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geeignetheit bauaufsichtsbehördlicher Auflagen in einer Baugenehmigung für Musikveranstaltungen in einer Gaststätte zur Ausräumung unzumutbarer Beeinträchtigungen der Nachbarschaft; Bestehen von Nachbarschutz gegen Gaststättenlärm; Frage der Eignung von Auflagen zur ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 12.07.2006 - 5 K 93/04
- OVG Saarland, 02.05.2007 - 2 Q 41/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- VG Saarlouis, 12.07.2006 - 5 K 93/04
Auszug aus OVG Saarland, 02.05.2007 - 2 Q 41/06
Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. Juli 2006 - 5 K 93/04 - wird zurückgewiesen.Die nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobene Klage der Kläger hat das Verwaltungsgericht durch Urteil vom 12.7.2006 - 5 K 93/04 - abgewiesen.
Der statthafte Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 12.7.2006 - 5 K 93/04 -, mit dem ihre Klage auf Aufhebung einer der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung unter anderem für - soweit hier von Belang - die "Erweiterung des Restaurants und Hotels" auf dem Anwesen A-Straße (Parzellen Nr. 211/3, 211/7 und 211/8 in Flur 3 der Gemarkung A-Stadt) (vgl. den Bauschein vom 14.8.2001 - 63-1136/01 -, Blatt 32 dieser Bauakte) abgewiesen wurde, bleibt ohne Erfolg.
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Saarland, 02.05.2007 - 2 Q 41/06
Die Kläger, die sich ausdrücklich nicht gegen die von ihnen wiedergegebenen grundsätzlichen Ausführungen in dem angegriffenen Urteil wenden, begründen die Geltendmachung "ernstlicher Zweifel" im Sinne des erwähnten Zulassungstatbestands (vgl. dazu allgemein etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, ständige Rechtsprechung, ebenso etwa die Beschlüsse vom 13.12.2005 - 2 Q 15/05 - und vom 6.1.2006 - 2 Q 37/05 - in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als offensichtlich richtig erweist) allein damit, dass das Verwaltungsgericht die Frage der Eignung der Auflagen in dem angefochtenen Bauschein zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks "nicht hinreichend geprüft" habe. - OVG Saarland, 13.12.2005 - 2 Q 15/05
Anforderungen an die bauordnungsrechtliche Erschließung
Auszug aus OVG Saarland, 02.05.2007 - 2 Q 41/06
Die Kläger, die sich ausdrücklich nicht gegen die von ihnen wiedergegebenen grundsätzlichen Ausführungen in dem angegriffenen Urteil wenden, begründen die Geltendmachung "ernstlicher Zweifel" im Sinne des erwähnten Zulassungstatbestands (vgl. dazu allgemein etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, ständige Rechtsprechung, ebenso etwa die Beschlüsse vom 13.12.2005 - 2 Q 15/05 - und vom 6.1.2006 - 2 Q 37/05 - in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als offensichtlich richtig erweist) allein damit, dass das Verwaltungsgericht die Frage der Eignung der Auflagen in dem angefochtenen Bauschein zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks "nicht hinreichend geprüft" habe. - OVG Saarland, 06.01.2006 - 2 Q 37/05
Baueinstellungsanordnung wegen formeller Illegalität; Auslegung einer …
Auszug aus OVG Saarland, 02.05.2007 - 2 Q 41/06
Die Kläger, die sich ausdrücklich nicht gegen die von ihnen wiedergegebenen grundsätzlichen Ausführungen in dem angegriffenen Urteil wenden, begründen die Geltendmachung "ernstlicher Zweifel" im Sinne des erwähnten Zulassungstatbestands (vgl. dazu allgemein etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, ständige Rechtsprechung, ebenso etwa die Beschlüsse vom 13.12.2005 - 2 Q 15/05 - und vom 6.1.2006 - 2 Q 37/05 - in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als offensichtlich richtig erweist) allein damit, dass das Verwaltungsgericht die Frage der Eignung der Auflagen in dem angefochtenen Bauschein zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks "nicht hinreichend geprüft" habe. - OVG Saarland, 18.01.2005 - 2 Q 1/05
D (A), Berufungszulassungsantrag, Rechtliches Gehör, Prozessfähigkeit, …
Auszug aus OVG Saarland, 02.05.2007 - 2 Q 41/06
(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.1.2006 - 2 Q 31/06 -, SKZ 2006, 212, Leitsatz Nr. 1, vom 18.3.2004 - 1 Q 2/04 -, SKZ 2005, 66, Leitsatz Nr. 2, vom 27.2.2002 - 1 Q 16/02 -, SKZ 2002, 287, Leitsatz Nr. 4, und vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 153, Leitsatz Nr. 2, st. Rspr., ebenso zuletzt etwa Beschluss vom 18.1.2005 - 2 Q 1/05 -, SKZ 2005, 286, Leitsatz Nr. 2) Ausweislich der Sitzungsniederschrift des Verwaltungsgerichts vom 26.4.2006 waren die Kläger in dieser mündlichen Verhandlung, in der die Sach- und Rechtlage erörtert und die Anträge gestellt wurden, anwaltlich vertreten.
- OVG Saarland, 27.04.2009 - 2 A 286/09
Form und Anwendung einer Baumschutzsatzung
(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.5.2007 - 2 Q 41/06 -, SKZ 2008, 19 Leitsatz Nr. 5, vom 9.1.2006 - 2 Q 31/06 -, SKZ 2006, 212, Leitsatz Nr. 1, vom 18.3.2004 - 1 Q 2/04 -, SKZ 2005, 66, Leitsatz Nr. 2, vom 27.2.2002 - 1 Q 16/02 -, SKZ 2002, 287, Leitsatz Nr. 4, und vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 153, Leitsatz Nr. 2, und vom 18.1.2005 - 2 Q 1/05 -, SKZ 2005, 286, Leitsatz Nr. 2, zuletzt vom 26.3.2009 - 2 A 471/08 -, entspr. - OVG Saarland, 26.03.2009 - 2 A 471/08
Rechtliches Gehör im Asylverfahren
(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.5.2007 - 2 Q 41/06 -, SKZ 2008, 19 Leitsatz Nr. 5, vom 9.1.2006 - 2 Q 31/06 -, SKZ 2006, 212, Leitsatz Nr. 1, vom 18.3.2004 - 1 Q 2/04 -, SKZ 2005, 66, Leitsatz Nr. 2, vom 27.2.2002 - 1 Q 16/02 -, SKZ 2002, 287, Leitsatz Nr. 4, und vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 153, Leitsatz Nr. 2, und vom 18.1.2005 - 2 Q 1/05 -, SKZ 2005, 286, Leitsatz Nr. 2). - OVG Saarland, 09.09.2010 - 1 A 81/10
Verfahrensmangel; Sachaufklärungspflicht; Absehen von Beweiserhebung; …
Rn. 7 Nach ständiger Rechtsprechung (…Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 16. Aufl. 2009, § 124 Rdnr. 13 m.w.N.) , u.a. des erkennenden Senats (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.3.2004 - 1 Q 2/04 -, SKZ 2005, 66, m.w.N.; ebenso OVG des Saarlandes - 2. Senat -, Beschluss vom 2.5.2007 - 2 Q 41/06 -, juris) , verletzt das Verwaltungsgericht seine Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich dann nicht, wenn es von Beweiserhebungen absieht, die ein rechtskundig vertretener Beteiligter nicht förmlich beantragt hat (§ 86 Abs. 2 VwGO), obwohl er Gelegenheit hierzu hatte.
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