Rechtsprechung
| LG Ingolstadt, 27.03.2014 - 2 Qs 32/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Strafbefehl, beschränkter Einspruch, Kostenentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafbefehl/Kosten: Besser rechtskräftig werden lassen?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beschränkter Einspruch gegen Strafbefehl kann für Beschwerdeführer nachteilige Kostenfolge auslösen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostentragung bei beschränktem Einspruch gegen einen Strafbefehl
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 195
Wird zitiert von ...
- AG Kehl, 11.12.2015 - 2 Cs 206 Js 12132/15
Strafbefehlsverfahren: Kostenteilung bei Verweigerung der Zustimmung der …
Rn. 5 Es kann dabei dahinstehen, ob die Auferlegung der durch die Durchführung der Hauptverhandlung entstandenen Verfahrenskosten und Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse auf eine direkte oder entsprechende Anwendung des § 473 Abs. 3 StPO, § 465 Abs. 2 StPO oder § 21 GKG gestützt wird (vgl. zur dogmatischen Diskussion LG Neuruppin, Beschluss vom 04. Juli 2003 - 11 Qs 95/03 -, juris LG Flensburg NStZ-RR 2005, 96; LG Karlsruhe, Beschluss vom 16. August 2006 - 4 Qs 64/06 -, juris LG Ingolstadt, Beschluss vom 27. März 2014 - 2 Qs 32/14 -, juris).
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