Rechtsprechung
| OVG Saarland, 14.03.1983 - 2 R 14/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 7, 95 Saarl.LBO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1984, 657
Wird zitiert von ... (14)
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.1993 - 3 S 1120/92
Anspruch des Bauherrn auf Bescheidung des Nachbarwiderspruchs; Erlöschen der …
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.1995 - 3 S 1106/94
Baugenehmigung: Rechtsnachfolge im Falle der Eigentumsübertragung des …
Dabei muß der Verzicht auf die Baugenehmigung nicht ausdrücklich und wörtlich erklärt werden, es genügt vielmehr, daß ein entsprechender Wille unmißverständlich und unzweifelhaft zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwGE 55, 385;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.11.1993, a.a.O.; OVG Saarland, NVwZ 1984, 657). - VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 17 S 20.01811
Erfolglose Drittanfechtung (Eilrechtschutz) gegen die Erteilung eines Dispenses …
Rn. 21 Zwar führt der in rechtswirksamer Form geäußerte Verzicht auf die Geltendmachung nachbarlicher Einwendungen (zum Ganzen: Schroer, Dziallas, Öffentlichrechtliche Nachbarvereinbarungen in der Praxis, NVwZ 2004, 134 ff.) gegen eine bestimmte Baumaßnahme anerkanntermaßen zum Verlust des in Bezug auf dieses Vorhaben bestehenden materiellen Abwehrrechts (vgl. OVG Saarl, B.v. 14.3.1983 - 2 R 14/82 - juris mit weiteren Nachweisen).Wirksamkeit erlangt er mithin nur und erst dann, wenn er dem Gegner der ihm zugrundeliegenden Nachbarrechte, also der Bauaufsichtsbehörde gegenüber erklärt worden ist (vgl. OVG Saarl, B.v. 14.3.1983 - 2 R 14/82 - NVwZ 1984, 657).
Die Gültigkeit des Verzichts setzt vielmehr voraus, dass der Nachbar in genauer Kenntnis der Einzelheiten des Vorhabens gehandelt hat, was in der Regel nur dann der Fall sein wird, wenn ihm vor der Zustimmungserklärung die fertig ausgearbeiteten Bauvorlagen unterbreitet worden sind (vgl. OVG Saarl., B.v. 14.3.1983 - 2 R 14/82 - juris; OVG RhPf, B.v. 22.5.1981 - 1 B 26/81 - juris).
- OVG Saarland, 17.06.2010 - 2 A 425/08
Nachbaranspruch auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten
( vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.5.1996 - 2 R 24/95 -, SKZ 1996, 266, Leitsatz Nr. 20, wonach die im Rahmen eines Zivilprozesses abgegebene Erklärung des Nachbarn, er erhebe keine Einwendungen gegen ein bestimmtes Bauvorhaben, die Erhebung des Widerspruchs gegen die für dieses Vorhaben erteilte Baugenehmigung unter dem Gesichtspunkt des ' venire contra factum proprium ' unzulässig machen kann, und Beschluss vom 14.3.1983 - 2 R 14/82 -, BRS 40 Nr. 209 ) Das gilt insbesondere mit Blick auf den Umstand, dass sowohl ihr Rechtsvorgänger, wie sich dem zwischen ihm und den Bauherrn im Jahre 1983 vor dem Amtsgericht in Lebach geschlossenen Vergleich entnehmen lässt, als auch die Kläger, wie bereits die Fassung ihres Klageantrags in erster Instanz zeigt, bereit waren beziehungsweise sind, den formell und materiell illegalen Grenzbau zu tolerieren, sofern die Benutzung des Flachdaches als Terrasse "über" ihrem Garten beziehungsweise Außenwohnbereich unterbleibt und die diese Nutzung ermöglichenden baulichen Vorkehrungen in Form einer Zugangstür im Giebel des Wohnhauses und einer Umwehrung der dann betretbaren Dachfläche (§ 38 Abs. 1 Nr. 3 LBO 2004) "zurückgebaut" werden. - OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01
Nachbarschutz bei formellen Mängeln der Bauvorlagen?
Diese Befreiung beruhte allerdings auf einer Einverständniserklärung der Klägerin zu 3), gegen deren Wirksamkeit bereits für die Erteilung der ursprünglichen Baugenehmigung und Befreiung und erst recht für die Nachtragsgenehmigung Zweifel bestanden, weil sie von der Klägerin zu 3) im September 1994 für ein im Folgenden nicht genehmigtes, insgesamt wesentlich kleineres Aufstockungsvorhaben des Beigeladenen abgegeben worden war (vgl. dazu OVG Saarlouis, Beschluss vom 15. März 1983, NVwZ 1984, S. 657). - VG Gelsenkirchen, 26.11.2024 - 19 K 3380/24
Soforthilfe; Subvention; Verzicht; Formular; Treu und Glauben; freiwillig
Rn. 26 Vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 14. N. 1983 - 2 R 14/82 -, NVwZ 1984, 657, 658; VGH BW, Urteil vom 2. Juli 2014 - 8 S 1071/13 -, NVwZ 2014, 1597, 1598. - VG Gelsenkirchen, 03.02.2025 - 19 K 5637/23
Soforthilfe, Subvention, Verzicht, Formular, Treu und Glauben, freiwillig
Rn. 29 Vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 14. März 1983 - 2 R 14/82 -, NVwZ 1984, 657, 658; VGH BW, Urteil vom 2. Juli 2014 - 8 S 1071/13 -, NVwZ 2014, 1597, 1598. - VG Gelsenkirchen, 26.11.2024 - 19 K 5722/23
Soforthilfe; Subvention; Verzicht; Formular; Treu und Glauben; freiwillig
Rn. 30 Vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 14. März 1983 - 2 R 14/82 -, NVwZ 1984, 657, 658; VGH BW, Urteil vom 2. Juli 2014 - 8 S 1071/13 -, NVwZ 2014, 1597, 1598. - OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03
Wegfall des Rechtsschutzinteresses für einen Normenkontrollantrag bei wirksamen …
1997, 119; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14.3.1983 - 2 R 14/82 - NVwZ 1984, 657). - VG Gelsenkirchen, 13.03.2025 - 19 K 3436/24
Soforthilfe; Subvention; Verzicht; Formular; Treu und Glauben; freiwillig
Rn. 36 Vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 14. März 1983 - 2 R 14/82 -, NVwZ 1984, 657, 658; VGH BW, Urteil vom 2. Juli 2014 - 8 S 1071/13 -, NVwZ 2014, 1597, 1598. - OVG Berlin, 13.06.1991 - 2 B 35.88
Bauplanungsrecht, - Teilung eines Grundstücks im Planbereich, - …
- VGH Hessen, 15.02.1991 - 3 N 2594/85
Verwirkung eines Normenkontrollantragsrechts
- VG Gelsenkirchen, 31.03.2025 - 19 K 1471/23
Novemberhilfe, Außerordentliche Wirtschaftshilfe, Betroffenheit von …
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.1995 - 1 S 354/94
6.4 Nachbarschutz - Zustimmung des Nachbarn; Planänderung; Beeinträchtigung
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