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| OVG Saarland, 07.11.1995 - 2 R 43/93 |
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Verfahrensgang
- OVG Saarland, 07.11.1995 - 2 R 43/93
- BVerwG, 27.02.1996 - 4 B 26.96
Wird zitiert von ...
- OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03
Keine aufschiebende Wirkung: Beschwerde
Von daher hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass auf dieser grundstücksbezogenen planungsrechtlichen Ebene familienrechtliche Bindungen keine eigenständigen Rechtspositionen vermitteln können vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 26.7.1990 - 4 B 235.89 -, BRS 50 Nr. 179, und dass auch ein (privates) Wohnrecht, selbst wenn dieses - wie im Falle der Antragsteller - dinglich gesichert ist, seinem Inhaber keine derjenigen des Grundstückseigentümers vergleichbare Rechtsposition verschafft vgl. BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 9.90 -, BRS 55 Nr. 163, wobei diese Entscheidung zu dem - ebenfalls grundstücksbezogenen - Fernstraßenrecht (Fachplanung) ergangen ist, das einen gegenüber dem Bauplanungsrecht vergleichsweise weiteren Kreis von Anfechtungsberechtigten kennt, vgl. hierzu das Urteil vom 1.9.1997 - 4 A 36.96 -, BauR 1998, 99; vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 7.11.1995 - 2 R 43/93 -.
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