Rechtsprechung
| OVG Saarland, 09.05.1995 - 2 R 9/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsschutzinteresse; Nachbar; Sachentscheidung; Anfechtungsklage; Baugenehmigung; Gewerbebetrieb; Betriebsbeschreibung; Genehmigungsvermerk; Zulässigkeit; Gesamtbetrieb
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 06.01.1994 - 2 K 196/91
- OVG Saarland, 09.05.1995 - 2 R 9/94
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle
Auszug aus OVG Saarland, 09.05.1995 - 2 R 9/94
Seine Zulässigkeit richtet sich planungsrechtlich nach derjenigen des Gesamtbetriebes (im Anschluß an BVerwG, Urt vom 15.11.1991, BRS 52 Nr. 52).
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2013 - 1 A 11166/12
Keine Erweiterung der Eisdiele in Kruft
Vielmehr bleibt es gemäß der nachfolgenden Ausführungen bei dem bereits von dem Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsatz, dass ein in einem allgemeinen Wohngebiet zugelassener einzigartiger kleiner produzierender Gewerbebetrieb "regelmäßig als Fremdkörper anzusehen" ist, der seine Umgebung nicht mitprägt (BVerwG, Urteil vom 07.12.2006 - 4 C 11/05, BVerwGE 127, 231; vgl. auch SaarOVG, Urteil vom 09.05.1995 - 2 R 9/94; OVG NRW, Urteil vom 23.10.1995 - 10 A 1911/91, juris). - VGH Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 S 1706/01
Lagerhalle und zumutbarer Lärm infolge Ladevorgängen, im Besonderen nach Ende der …
Demzufolge hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wiederholt einem Genehmigungsvermerk auf einzelnen Bauvorlagen keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen, sondern den Inhalt der Baugenehmigung unter der Berücksichtigung weiterer objektiver Umstände ermittelt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.03.1994 - 8 S 88/94 - NVwZ-RR 1995, 381; Beschl. v. 20.01.1997 - 5 S 3088/96 -, BRS 59 Nr. 254; vgl. aber auch, für den Fall einer nicht mit einem Genehmigungsvermerk versehenen statischen Berechnung, die deshalb unberücksichtigt bleibt, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.08.1997 - 5 S 663/96 - sowie OVG Saarland, Urt. v. 09.05.1995 - 2 R 9/94 - Juris). - OVG Saarland, 18.02.2002 - 2 V 1/02
Rechtmäßigkeit des Verbots zur Nutzung eines Grundstücks als Lagerstätte für …
Das bedarf indes - wie bereits angesprochen - hier keiner Vertiefung, denn der Freistellungstatbestand des § 65 Abs. 1 Nr. 21 LBO ist jedenfalls deshalb nicht erfüllt, weil er nur Ausstellungs-, Abstell- und Lagerplätze als selbständige bauliche Anlagen erfaßt (…so Lechner in Simon, BayBO, Art. 63 Rdnr. 727), es sich bei der von dem angefochtenen Nutzungsverbot erfaßten Fläche jedoch um einen Bauhof handelt, der als unselbständiger Bestandteil einer auf den betreffenden Flurstücken ansässigen und dort außerdem mit ihren Büros vertretenen Bauunternehmung angesehen werden muß (vgl. zum umgekehrten Fall der Erweiterung des Lagers eines Klimatechnikbetriebes um ein Bürogebäude, OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.5.1995 - 2 R 9/94 - außerdem BVerwG, Urteil vom 15.11.1991, BRS 52 Nr. 52).Der Senat hat in seiner Rechtsprechung vergleichbare Betriebe den Gewerbegebieten zugeordnet (vgl. zum Beispiel Urteil vom 9.5.1995 - 2 R 9/94 - betreffend einen Klimatechnikbetrieb; Urteil vom 4.6.1991 - 2 R 364/88 - betreffend den Bauhof eines Rohrleitungsbauunternehmens; Urteil vom 21.6.1990 - 2 R 62/90 - betreffend das Lager eines Gerüstbaubetriebes).
- VG Gelsenkirchen, 22.02.2021 - 9 L 1582/20
Gemengelage; Einfügen; nähere Umgebung; Gewerbebetrieb; Nutzungsuntersagung; …
Rn. 62 Vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 1991 - 4 C 17.88 -, juris Rn. 11 f.; vgl. auch OVG Saarland, Urteil vom 9. Mai 1995 - 2 R 9/94 -, juris Rn. 45, OVG Thüringen, Urteil vom 24. November 2005 - 1 KO 531/02 -, juris Rn. 45, OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. November 2015 - 1 MN 116/15 -, juris Rn. 58, vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 1998 - 11 B 2442/98 -, juris Rn. 18.
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