Rechtsprechung
| OVG Saarland, 27.08.1996 - 2 R 9/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bauaufsichtliche Anordnung; Grundstückseigentümer; Bauarbeiten; Rechtsfehlerhaft; Verwaltungsmaßnahmen; Zwangsgeld
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 11.03.1996 - 2 K 87/93
- OVG Saarland, 27.08.1996 - 2 R 9/96
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 11 LC 294/20
Polizeiliche Allgemeinverfügung zur Abwehr von Gefahren durch fußballbezogene …
Sie ist einerseits eine auf der Androhung aufbauende weitere Stufe des gestreckten Verwaltungsvollstreckungsverfahrens zur Erfüllung der Grundverfügung, andererseits aber auch ein Leistungsbescheid, dem ein eigenständiger, von der Grundverfügung losgelöster Regelungsgehalt zukommt (so auch OVG LSA, Urt. v. 13.3.1996 - 2 L 60/95 - juris Rn. 21 ff.; dass. Urt. v. 23.10.2019 - 2 L 51/17 - juris Rn. 34 f.; Lemke, in: Danker/Lemke, VwVG, 1. Aufl. 2012, § 14 Rn. 4 und Rn. 13; vgl. auch OVG Saarland, Urt. v. 27.8.1996 - 2 R 9/96 - juris Rn. 30; vgl. im Erg. - VGH Bayern, 14.10.2021 - 1 CS 21.1974
Baueinstellung
Die von den Antragstellern angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. August 1996 (2 R 9/96) führt zu keiner anderen Beurteilung.Vielmehr hat das Gericht Anordnungen, die sowohl gegenüber dem Bauherrn (als Handlungsstörer) als auch gegenüber der Grundstückseigentümerin (als Zustandsstörerin) erlassen worden waren, im Hinblick auf das Erfordernis des effektiven Einschreitens für zulässig erachtet (vgl. OVG Saarl, U.v. 27.8.1996 - 2 R 9/96 - juris Rn. 28 f.).
- OVG Saarland, 15.06.2023 - 2 B 37/23
Bauaufsichtliches Einschreiten bei Funktionsunfähigkeit einer Brandmeldeanlage
Rn. 42 Die Antragstellerin ist als Eigentümerin der streitbefangenen Immobilie Zustandsstörerin im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 SPolG und damit taugliche Adressatin der Maßnahme.[vgl. Beschluss des Senats vom 17.8.2022 - 2 B 104/22 -, juris, Rn. 39][vgl. Beschluss des Senats vom 17.8.2022 - 2 B 104/22 -, juris, Rn. 39] Zwar wird es in der Regel ermessengerecht sein, von einem grundsätzlichen Vorrang der Inanspruchnahme des Handlungsstörers beim Zusammentreffen von Handlungs- und Zustandshaftung auszugehen,[vgl. Urteil des Senats vom 27.8.1996 - 2 R 9/96 -, juris, Rn. 28][vgl. Urteil des Senats vom 27.8.1996 - 2 R 9/96 -, juris, Rn. 28] wenn nicht die Wirksamkeit der Maßnahme eine andere Reihenfolge gebietet.[vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 28.5.2001 - 1 ZB 01.664 -, juris, Rn. 5][vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 28.5.2001 - 1 ZB 01.664 -, juris, Rn. 5] Dieser Grundsatz verhilft der Beschwerde der Antragstellerin allerdings nicht zum Erfolg. - VG Saarlouis, 18.04.2008 - 11 K 20/06
Störerauswahl; Zustandsstörer; Notmaßnahmen; Gewässerunterhaltungspflicht; Ufer; …
Rn. 56 Vgl. z. B. OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.8.1996 - 2 R 9/96 - m. w. N.. - VG Cottbus, 27.02.2026 - 3 L 720/25
Baueinstellungsverfügung, einstweiliger Rechtschutz, Ermessensfehlerhafte …
Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Wirksamkeit der Maßnahme eine andere Reihenfolge gebietet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19. Juli 2023 OVG 2 S 13.23 , juris Rn. 3; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 30. Januar 2024 4 ME 84/23 , juris Rn. 17; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 14. Oktober 2021 1 CS 21.1974 u. a. , juris Rn. 12; OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 15. Juni 2023 2 B 37/23 , juris Rn. 42, und Urteil vom 27. August 1996 2 R 9/96 , juris Rn. 28; offen lassend: VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 9. August 2001 1 S 523/01 , juris Rn. 21).
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