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| BSG, 04.07.1995 - 2 RU 1/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Berechnung der Übergangsleistung; Zugrundelegung eines fiktiven höheren Verdienstes auf Grund eines zu erwartenden beruflichen Aufstieges ; Anspruch auf eine höhere, unter Zugrundelegung des Gehalts eines Bäckermeisters errechnete Übergangsleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- BSG, 23.06.1983 - 2 RU 57/82
Ermittlung wirtschaftlicher Nachteile - Übergangsleistung - Aufstockungsbetrag
Auszug aus BSG, 04.07.1995 - 2 RU 1/94
Rn. 17 Die Ermittlung der ausgleichspflichtigen wirtschaftlichen Nachteile unterliegt, anders als die im Ermessen der Beklagten stehende Entscheidung über Art, Dauer und Höhe der Leistung (vgl BSG SozR 5677 § 3 Nr. 3), der vollen gerichtlichen Nachprüfung (…BSG SozR Nr. 3 zu § 3 der 7. BKVO).Ob und unter welchen Voraussetzungen allgemein zu den ausgleichspflichtigen mutmaßlichen künftigen Nettoverdiensten (BSG SozR 5677 § 3 Nr. 3) neben den normalen, regelmäßigen Tariferhöhungen auch ein künftiger Mehrverdienst aufgrund eines beruflichen Aufstieges (zB im Zeitpunkt der Tätigkeitseinstellung schon vereinbarte oder übliche Höhergruppierung auf demselben Arbeitsplatz; Arbeitsvertrag mit höherer Entlohnung bei einem anderen Arbeitgeber) gehört, läßt der Senat offen.
Rn. 21 Bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Nachteile ist somit vom Unterschied zwischen dem mutmaßlich erzielbaren Nettoverdienst aus der bisherigen und jenem der neuen Beschäftigung (BSG SozR 5677 § 3 Nr. 3) sowie den sonstigen im Zusammenhang mit der jeweiligen Beschäftigung stehenden wirtschaftlichen Vorteilen auszugehen.
- BSG, 28.02.1980 - 8a RU 66/78
Übergangsleistung nach BKVO 7 Paragraph 3 Abs 2 bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BSG, 04.07.1995 - 2 RU 1/94
Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift, folgt aber - vom LSG zutreffend erkannt - aus dem Zweck der Übergangsleistung, den bei einem Arbeitsplatzwechsel auftretenden etwaigen Unterschied zwischen den Nettoverdiensten aus der bisherigen und der neuen Beschäftigung sowie die zusätzlich erforderlichen Aufwendungen für den neuen Arbeitsplatz auszugleichen (amtliche Begründung zu § 3 der 7. BKVO, BR-Drucks 128/68 S 3) und damit ein übergangsloses Absinken des Versicherten im wirtschaftlichen Status zu vermeiden (BSGE 50, 40, 42).Rn. 20 Hinzu kommt, daß die schadensausgleichende Wirkung der Übergangsleistung nicht der Entschädigung für eine BK und damit verbundener wirtschaftlicher Nachteile im Erwerbsleben dient - dies ist Aufgabe der unfallversicherungsrechtlichen Rentenleistungen -, daß es sich vielmehr bei dem entschädigenden Charakter des § 3 Abs. 2 BKVO um eine Regelung der Prävention und Krankheitsvorsorge handelt (BSG Urteil vom 5. August 1993 - 2 RU 46/92 - in HV-INFO 1994, 496; BSGE 19, 157, 158), um den Versicherten zur Aufgabe der ihn gefährdenden Tätigkeit zu veranlassen (BSGE 50, 40, 42; 40, 146, 150).
- BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93
Folgebescheid - Honorarberichtigungsbescheid - Abrechnungsfähigkeit
Auszug aus BSG, 04.07.1995 - 2 RU 1/94
Die Einbeziehung der zuletzt genannten Bescheide beruht auf einer - jedenfalls aus Gründen des Vertrauensschutzes (vgl BSG Urteil vom 24. August 1994, 6 RKa 8/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen -) erfolgenden - entsprechenden Anwendung des § 96 SGG in derartigen Fällen zeitabschnittsweise erlassener und mit identischer Begründung angefochtener Verwaltungsakte (…vgl BSGE 18, 93, 94, insoweit in BSG SozR Nr. 16 zu § 96 SGG nicht abgedruckt;… BSG SozR 1500 § 96 Nr. 24).
- BSG, 10.03.1994 - 2 RU 27/93
Unfallversicherung - Berufskrankheit - Übergangsleistung
Auszug aus BSG, 04.07.1995 - 2 RU 1/94
Wurde eine neue Beschäftigung nicht aufgenommen, müssen die aus Anlaß der Aufgabe der bisherigen Tätigkeit gewährten Leistungen und erworbenen Vorteile berücksichtigt werden (SozR 3-5670 § 3 Nr. 1). - BSG, 22.08.1975 - 5 RKnU 5/74
Auszug aus BSG, 04.07.1995 - 2 RU 1/94
Rn. 20 Hinzu kommt, daß die schadensausgleichende Wirkung der Übergangsleistung nicht der Entschädigung für eine BK und damit verbundener wirtschaftlicher Nachteile im Erwerbsleben dient - dies ist Aufgabe der unfallversicherungsrechtlichen Rentenleistungen -, daß es sich vielmehr bei dem entschädigenden Charakter des § 3 Abs. 2 BKVO um eine Regelung der Prävention und Krankheitsvorsorge handelt (BSG Urteil vom 5. August 1993 - 2 RU 46/92 - in HV-INFO 1994, 496; BSGE 19, 157, 158), um den Versicherten zur Aufgabe der ihn gefährdenden Tätigkeit zu veranlassen (BSGE 50, 40, 42; 40, 146, 150). - BSG, 05.08.1993 - 2 RU 46/92
Anspruch auf vorbeugende Maßnahmen infolge der "Gefahr einer Berufskrankheit"
Auszug aus BSG, 04.07.1995 - 2 RU 1/94
Rn. 20 Hinzu kommt, daß die schadensausgleichende Wirkung der Übergangsleistung nicht der Entschädigung für eine BK und damit verbundener wirtschaftlicher Nachteile im Erwerbsleben dient - dies ist Aufgabe der unfallversicherungsrechtlichen Rentenleistungen -, daß es sich vielmehr bei dem entschädigenden Charakter des § 3 Abs. 2 BKVO um eine Regelung der Prävention und Krankheitsvorsorge handelt (BSG Urteil vom 5. August 1993 - 2 RU 46/92 - in HV-INFO 1994, 496; BSGE 19, 157, 158), um den Versicherten zur Aufgabe der ihn gefährdenden Tätigkeit zu veranlassen (BSGE 50, 40, 42; 40, 146, 150). - BSG, 07.10.1981 - 6 RKa 9/78
Änderung eines VA nach Klageerhebung - Widerspruchsbescheid - Gegenstand des …
Auszug aus BSG, 04.07.1995 - 2 RU 1/94
Die Einbeziehung der zuletzt genannten Bescheide beruht auf einer - jedenfalls aus Gründen des Vertrauensschutzes (vgl BSG Urteil vom 24. August 1994, 6 RKa 8/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen -) erfolgenden - entsprechenden Anwendung des § 96 SGG in derartigen Fällen zeitabschnittsweise erlassener und mit identischer Begründung angefochtener Verwaltungsakte (…vgl BSGE 18, 93, 94, insoweit in BSG SozR Nr. 16 zu § 96 SGG nicht abgedruckt; BSG SozR 1500 § 96 Nr. 24). - BSG, 30.10.1962 - 2 RU 270/59
Auszug aus BSG, 04.07.1995 - 2 RU 1/94
Die Einbeziehung der zuletzt genannten Bescheide beruht auf einer - jedenfalls aus Gründen des Vertrauensschutzes (vgl BSG Urteil vom 24. August 1994, 6 RKa 8/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen -) erfolgenden - entsprechenden Anwendung des § 96 SGG in derartigen Fällen zeitabschnittsweise erlassener und mit identischer Begründung angefochtener Verwaltungsakte (vgl BSGE 18, 93, 94, insoweit in BSG SozR Nr. 16 zu § 96 SGG nicht abgedruckt;… BSG SozR 1500 § 96 Nr. 24). - BSG, 29.05.1963 - 2 RU 269/59
Auszug aus BSG, 04.07.1995 - 2 RU 1/94
Rn. 20 Hinzu kommt, daß die schadensausgleichende Wirkung der Übergangsleistung nicht der Entschädigung für eine BK und damit verbundener wirtschaftlicher Nachteile im Erwerbsleben dient - dies ist Aufgabe der unfallversicherungsrechtlichen Rentenleistungen -, daß es sich vielmehr bei dem entschädigenden Charakter des § 3 Abs. 2 BKVO um eine Regelung der Prävention und Krankheitsvorsorge handelt (BSG Urteil vom 5. August 1993 - 2 RU 46/92 - in HV-INFO 1994, 496; BSGE 19, 157, 158), um den Versicherten zur Aufgabe der ihn gefährdenden Tätigkeit zu veranlassen (BSGE 50, 40, 42; 40, 146, 150).
- BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Verjährung - Entschließungs- …
Rn. 27 Der rein präventive Charakter der Leistungsart schließt es zugleich aus, dass diese der Entschädigung dienen soll (so aber BSG vom 4.7.1995 - 2 RU 1/94 - HVBG-INFO 1995, 2410 mwN). Es handelt sich nicht um soziale Entschädigung. - BSG, 07.09.2004 - B 2 U 27/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Berufskrankheit - Berechnung …
Während die Entscheidung über die Art (einmalige oder monatlich wiederkehrende Leistung), Dauer und Höhe der Leistung (zB abgestaffelte Zahlung von 5/5 im ersten, 4/5 im zweiten Jahr usw) im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers steht (…BSG SozR Nr. 3 zu § 3 der 7. BKVO;… BSGE 78, 261, 262 = SozR 3-5670 § 3 Nr. 2), unterliegt die Ermittlung der Grundlagen seiner Ermessensausübung, insbesondere der ausgleichspflichtigen wirtschaftlichen Nachteile, der vollen gerichtlichen Überprüfung (…BSG SozR Nr. 3 zu § 3 der 7. BKVO; BSG vom 4. Juli 1995 - 2 RU 1/94 -).Bezugspunkt für die Ermittlung der Verdienstminderung ist grundsätzlich das Beschäftigungsverhältnis, in dem der Versicherte vor Aufgabe der Tätigkeit gestanden hat und das er wegen der drohenden Gefahr aufgeben musste (BSG vom 4. Juli 1995 - 2 RU 1/94 -).
Daher kann die Übergangsleistung anders als das bürgerliche Schadensersatzrecht keinen vollständigen Schadensausgleich bezwecken (BSG Urteil vom 4. Juli 1995 - 2 RU 1/94 -).
Denn bei Wiederaufnahme dieser Tätigkeit hätte es sich nicht um eine Beschäftigung gehandelt, die sich erst aufgrund von Ereignissen konkretisiert hätte, die nach dem Eintritt der BK lagen (so aber in der Entscheidung des Senats vom 4. Juli 1995 - 2 RU 1/94 -).
- BSG, 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen - …
Rn. 21 b) Sobald die Beklagte im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens entschieden hat, dass und in welchem Umfang sie dem Versicherten im streitigen Zeitraum Übergangsleistung bewilligt, unterliegt die Berechnung des Minderverdienstes oder sonstiger wirtschaftlicher Nachteile der vollen gerichtlichen Überprüfung (BSG vom 4.7.1995 - 2 RU 1/94).
- LSG Berlin, 21.10.1999 - L 3 U 12/99
Zur Höhe der Übergangsleistungen gem. § 3 BKV bei einer …
Während die Ermittlung der ausgleichspflichtigen wirtschaftlichen Nachteile der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegen, steht die Entscheidung über Art, Dauer und Höhe der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juli 1995 - 2 RU 1/94 - BSGE 78, 261, 262 m.w.N.).Sinn und Zweck der Übergangsleistung nach § 3 Abs. 2 BKVO ist es, den bei einem Arbeitsplatzwechsel auftretenden etwaigen Unterschied zwischen dem Nettoverdienst aus der bisherigen und der neuen Beschäftigung sowie die zusätzlich erforderlichen Aufwendungen für den neuen Arbeitsplatz auszugleichen (Amtliche Begründung zu § 3 der 7. BKVO, BR-Drucksache 128/68 5.3) und damit ein übergangsloses Absinken des Versicherten im wirtschaftlichen Status zu vermeiden (vgl. BSGE 50, 40, 42; BSG, Urteil vom 4. Juli 1995 - 2 RU 1/94 - sowie Beschluss vom.
Denn auch der im Zeitpunkt der gefährdungsbedingten Tätigkeitseinstellung noch nicht erfolgte berufliche Aufstieg im Sinne einer höherqualifizierten Tätigkeit und eines damit verbundenen höheren Verdienstes kann im Rahmen des § 3 Abs. 2 BKVO nicht berücksichtigt werden, wenn sich dieser Aufstieg erst durch Ereignisse nach der Tätigkeitseinstellung konkretisieren kann (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juli 1995 - 2 RU 1/94 - in HVBG-Info 1995, 2410 bis 2414).
- BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Ermessensausübung - …
§ 3 Abs. 2 BKVO bezweckt keinen vollständigen Schadensausgleich (BSG Urteil vom 4. Juli 1995 - 2 RU 1/94 - HVBG-Info 1995, 2410). - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.1998 - L 5 U 88/97
Voraussetzungen des Anspruchs gegenüber einer Unfallversicherung auf Gewährung …
Bezugspunkt für die Ermittlung der Verdienstminderung und sonstiger wirtschaftlicher Nachteile ist dabei jenes Beschäftigungsverhältnis, in dem der Versicherte vor Aufgabe der Tätigkeit gestanden hat mit den in diesem Beschäftigungsverhältnis erzielten bzw. erzielbaren Einkünften und wirtschaftlichen Vorteilen (BSG, Urteil vom 04.07.1995, Az.: 2 RU 1/94, Umdr. S. 7).Das BSG hat es deshalb abgelehnt, einen möglichen Mehrverdienst aufgrund eines künftigen beruflichen Aufstieges zu berücksichtigen und ergänzend darauf hingewiesen, daß die Übergangsleistung nicht der Entschädigung einer BK und damit verbundener wirtschaftlicher Nachteile diene, sondern es sich vielmehr um eine Regelung der Prävention und Krankheitsvorsorge handele, um den Versicherten zur Aufgabe der ihn gefährdenden Tätigkeit zu veranlassen (BSG, Urteil vom 04.07.1995, Az. 2 RU 1/94, Umdr. S.7; s.a. BSG, Urteil vom 31.05.1996, BSGE 78, 261, 264; BSG,Urteil vom 22.08.1975, BSGE 40, 146, 150).
- SG Ulm, 30.10.2008 - S 10 U 455/07
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - rechtlich wesentlicher …
Die Ermittlung der Grundlagen seiner Ermessensausübung, insbesondere der ausgleichspflichtigen wirtschaftliche Nachteile, unterliegt jedoch der vollen gerichtlichen Überprüfung (BSG, Urteil vom 4.7. 1995, Az. 2 RU 1/94). - BSG, 27.05.1997 - 2 BU 17/97
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bei ausreichenden Anhaltspunkten in …
In seinem - auch vom LSG angeführten - Urteil vom 4. Juli 1995 (2 RU 1/94 - HVBG-INFO 1995, 2410) hat der Senat unter Hinweis ua auf die Amtliche Begründung zu § 3 der 7. BKVO (BR-Drucks 128/68 S 3) entschieden, daß Zweck der Übergangsleistung ist, den bei einem Arbeitsplatzwechsel auftretenden etwaigen Unterschied zwischen den Nettoverdiensten aus der bisherigen und der neuen Beschäftigung sowie die zusätzlich erforderlichen Aufwendungen für den neuen Arbeitsplatz auszugleichen und damit ein übergangsloses Absinken des Versicherten im wirtschaftlichen Status zu vermeiden. - SG Lüneburg, 07.07.2009 - S 2 U 170/04
Übergangsleistungen an den Versicherten bei Unterlassen einer gefährdenden …
Ausgangspunkt für die Berechnung des MVA ist dabei jenes Beschäftigungsverhältnis, in dem der Versicherte vor Aufgabe der Tätigkeit gestanden hat und nicht irgendein nachweisbar mögliches Beschäftigungsverhältnis (BSG, Urt. v. 4. Juli 1995 - 2 RU 1/94, S. 7 f.). - LSG Bayern, 24.09.1997 - L 17 U 56/96
Berechnung der Übergangsleistung; Lehre von der wesentlichen Bedingung; …
Während der Zweck der Übergangsleistung vor allem darin besteht, innerhalb eines gesetzlich beschränkten Zeitraumes von bis zu fünf Jahren einen etwaigen Minderverdienst auszugleichen und damit für diese Zeit ein übergangsloses Absinken des Versicherten im wirtschaftlichen Status zu vermeiden (BSGE 50, 40, 42; BSG, Urteil vom 04.07.1995, 2 RU 1/94), ist die Abfindung eine Entschädigung für den Verlust des sozialen Besitzstandes ohne Beschränkung auf eine Übergangszeit (…vgl. Schaub, a.a.O., § 141, VII. 1.a m.w.N.; BGH NJW 1990, 1360 [BGH 16.01.1990 - VI ZR 170/89]).
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