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| BSG, 28.02.1964 - 2 RU 104/59 |
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BSG, 31.08.1956 - 2 RU 129/54
Auszug aus BSG, 28.02.1964 - 2 RU 104/59
habe, auf der anderen Straßenseite zu suchen gehabt habe, So geringfügig räumlich gesehen der dadurch verursach= te Umweg auch gewesen sein möge, so werde er doch versicherungsrechtlich dadurch wesentlich, daß die Veranlassung und Zielrichtung die Wohnung der Töchter war° Hierdurch sei der ursächlichc Zusammenhang unterbrochen werden, Im Gegensatz zur Auffassung des LSG spiele das Motiv für das Abweichen eine wesentliche Rolle, Für die Dauer der Überquerung könne man nicht einmal von einer sog, gemischten Tätigkeit (BSG 3, 240) sprechen° Bei der im Gegensatz zu den Angaben gelegentlich der Unfalluntersuchung stehenden Behauptung des Klägers, daß seine Tochter nur habe fragen wollen, ob die Ehefrau er.
- LSG Hessen, 26.05.1971 - L 3 U 82/70 Es handelte sich auch zeitlich nicht etwa nur um eine geringfügige Unterbrechung der Geschäftsfahrt (vgl. Urteil des BSG 2 RU 104/59), denn der dadurch bedingte Zeitverlust betrug fast eine Stunde.
- BSG, 28.10.1966 - 2 RU 234/63 eine geringfügige Unterbrechung des Weges als rechtlich nicht wesentlich angesehen und in einem solchen Fall angenommen9 daß auch während einer derartigen "Unterbrechung" ...8" der Versieherungsschutz fortbesteht (…SozR Nr" 28" 45 zu % 543 RVOer; BSG20" 2199 222; Urteil vom 300 Oktober 1964, 2 RU 18/64)" Er hat die gleiche Rechtsfolge bejaht9 wenn ein Versicherter seinen Betriebsweg nur unerheblich unterbrochen hat (vgl@ Urteile vom 28° Februar 19649 2 RU 104/59 und 2 RU 149/63)0 Nichts anderes wird zu gelhaben" Beschäftigung ten wenn eine versicherte zu privaten Zwecken so geringfügig unterbrochen wird, daß nach natürlicher Lebensauffassung ein einheitlicher Lebensvorgang vorliegt" Dies hätte aber zur Folge" daß der Unfall sich bei einer versicherten Tätigkeit ereignet haben würde".
- BSG, 31.05.1967 - 2 RU 75/64
Unfallversicherungsschutz - Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit - Private …
219; Urteile des Senats vom28"2"1964-2 RU149/63" 2 RU 104/59)0 Der nach 5 542 RVO aF erforderliche innere Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit ist indessen nicht mehr gegeben9 wenn ein Beschäftigter sich bei einer während einer Betriebsfahrt unternommenen privaten Besorgung derart sorglos und vernunftwidrig verhält? daß für einen im Laufe dieser Besorgung eingetretenen Unfall nicht mehr die betriebliche Tätigkeit? sondern die selbst geschaffene Gefahr als die rechtlich wesentliche Ursache anzusehen ist° Eine solche vom Versicherten durch sein in hohem Grade unverm nünftiges Verhalten herbeigeführte Gefährdung ist seiner persönlichen Sphäre zuzurechnen und läßt-deshalb nach der Rechtsprechung des Senats? die vom Schrifttum geteilt wird? den Versicherungsschutz entfallen (…SozR Nr" 55 zu @ 542 RVG aF; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 30 Aufl"9 Anm" 52 zu @ 548 EVO nr)° " '.
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