Rechtsprechung
| BSG, 30.01.1970 - 2 RU 107/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BSG, 25.08.1965 - 5 RKn 72/61
Rückforderungsanspruch wegen zu Unrecht geleisteter Vorschusszahlung auf die …
Auszug aus BSG, 30.01.1970 - 2 RU 107/67
Leistungen grundsätzlich zurückgefordert werden können (Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand 1508069, Bandii so 605, Band111so 730 e ff. mit Nachweisen)o @ 620 RVO aF, nunmehr @ 628 RVG, setzt ebenso wie inhaltlich ihm entsprechende Vorschriften der gesetzlichen Rentenverw sicherungen & dasselbe gilt für das vor dem Bundesversoru gungsgesetz geltende Recht der Kriegsopferversorgung (…KGV sg" SozR Nro 13 zu @ 47 VeerG) @ voraus, daß ein Erstat" tungsanspruch besteht; nach diesen Vorschriften braucht eine Entschädigung nicht zurückgefordert vor rechtswerden, die kräftiger Entscheidung gezahlt werden mußte oder die zu Unrecht gezahlt worden ist (BSG 23, 259, 260; Brackmann aâ- 0. SD 602 b)o Diese Rechtslage ist gegeben, wenn ein Versicherungsträger - in Angelegenheiten der Kriegsopferversorw gung das beklagte Land " zur Leistung verurteilt worden ist9 er dagegen ein Rechtsmittel eingelegt hat, aber trotzdem nach @ 154 Abso 2 SGG gehalten ist, vom Erlaß des Urteils an Leistungen zu gewähreno Ob nach Aufhebung des Urteils durch ein übergeordnetes Gericht mangels einer ausdrücklichen Vorschrift im SGG und im Recht der Kriegsopferversor" gung eine Verpflichtung zur Rückerstattung der Leistungen in entsprechender Anwendung des @ 717 Abs° 2 der Zivilpr0w zeßordnung besteht" wie der 100 Senat des BSG im Urteil vom 150 August 1967 entschieden hat (BSG 279 102; siehe dazu Schenke" KOV 1968, 167), kann dahinstehen; für die gesetzliche Unfallversicherung ist jedenfalls eine besondere Vor« schrift zur Frage des Rückforderungsrechts in einem solchen Fall vorhanden (für die Arbeiterrentenversicherung siehe daS Urteil des 120 Senats des BSG vom 25° September 1969 12 RJ 534/6s)".Da es sich bei dem von der Beklagten geltend gemachten Anspruch um einen im allgemeinen Verwaltungsrecht entwickelten öffentlich rechtlichen Erstattungsanspruch handelt, für den die bürgerlichwrechtlichen Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung auch nicht sinngemäß als Regelung eines allgemein nen Rechtsgedankens gelten, ist für den Einwand der Revision, eine Bereicherung sei nicht gegeben, auf jeden Fall sei sie "bggefallen, weil die Klägerin die Leistungen der Beklagten zum Lebensunterhalt verbraucht habe, kein Raum (…Breckmann, aaO, S, 603, 730 f )° Ob die Beklagte die der Klägerin gewährten Leistungen zurückfordern darf, war schon nach der zum früheren Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzli"" chen Rentenversicherungen und der KGV entwickelten RechtSprechung durch den Grundsatz von Treu und Glauben bestimmt (…Brackmann, aaO, S, 604 mit Nachweisen)° In 9 628 Satz 2 RVO (ebenso @ 1301 Satz 2 RVG, @ 80 Satz 2 AVG, @ 93 Abso 2 RKG, @ 47 VeerG) hat der Gesetzgeber diese Rechtsprechung - abgestellt auf die Besonderheiten der betreffenden Rechtsgebiete " im Wesentlichen übernommen (BSG 23, 259, 262;… SozR Nro 8 zu % 1501 RVG)o Deshalb bedarf die Frage, ob vorliegendenfalls @ 620 RVO aF oder 5 628 RVO anzuwenden ist, was nach der Auffassung des Berufungsgerichts vom Zeitpunkt der Fälligkeit des RückforderungsanSpruchs, nach einer Meinung im Schrifttum (Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 30 Auflo, Anm" 7 zu 5 628 RVG) vom Zeitpunkt der Geltendmachung des Rückfordew rungsanspruchs durch den Versicherungsträger abhängt, keiner Entscheidung, '.
- BSG, 26.08.1971 - 9 RV 16/70
Anspruch auf Rückzahlung von vorläufigen Vorschüssen auf Hinterbliebenenrente - …
Der erkennende Senat hat offen lassen können, ob als gesetzliche Rechtsquelle für diesen Rechtsgrundsatz mit dem 10. Senat des BSG (BSG 27, 102; ferner das Urteil KOV 1971, 60) und mit dem 8. Senat (Urteil vom 19. Dezember 1967 - 8 RV 509/65 -) die Vorschrift des § 717 Abs. 2 ZPO anzusehen ist (…auch offen gelassen vom 12. Senat - SozR Nr. 10 zu § 1301 RVO und vom 2. Senat - Urteil vom 30. Jan. 1970 - 2 RU 107/67 - Berufsgenossenschaft -BG- 1970, 393) oder § 47 Abs. 1 VerwVG, wie der erkennende Senat früher angenommen hat (Urteil vom 13. Februar 1966 - 9 KV 614/63 -, Bundesversorgungsblatt - BVBl - 1966, 107). - BSG, 23.10.1970 - 2 RU 114/68 der aus dem allgemeinen Grundsatz abgeleitet wird, daß ohne 1 Rechtsgrund gewährte öffentliche Leistungen zurückgefordert werden könneno Das Bestehen eines solchen Erstettungsanspruchs wird in EUR 628 EVO vorausgesetzt und seine Geltendmachung zuw gleich den in Satz 2 des näheren aufgeführten Einschränkun5en unterworfen (vglo Brackmann" Handbuch der Sozialversicâ- crung" 10 bis 70 Aufl"" Stand August 1969" S" 750 e? f? h, 752 mit weiteren Nachweisen; Glasner" BG 1969, 51 BSG-Urteil vom 300 Januar 1970 « 2 RU 107/67)0.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".