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Rechtsprechung
   BSG, 27.10.1965 - 2 RU 108/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,2489
BSG, 27.10.1965 - 2 RU 108/63 (https://dejure.org/1965,2489)
BSG, Entscheidung vom 27.10.1965 - 2 RU 108/63 (https://dejure.org/1965,2489)
BSG, Entscheidung vom 27. Oktober 1965 - 2 RU 108/63 (https://dejure.org/1965,2489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschützte Bereiche der Unfallversicherung - Ambulante Versorgung eines Beschäftigten - Versicherungsschutz für Weg zur Werksambulanz

  • spiegel.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 270
  • BB 1966, 454
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.08.1956 - 2 RU 129/54
    Auszug aus BSG, 27.10.1965 - 2 RU 108/63
    Die Auffassung des LSG, der Weg vom Arbeitsplatz zur Werksambulanz und wieder zurück sei als eine den UV-Schutz für W, begründende "gemischte Tätigkeit" (vgl. BSG 3, 240; 20, 215) anzusehen, trifft somit zu.
  • BSG, 13.03.1959 - 2 RU 167/57

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines …

    Auszug aus BSG, 27.10.1965 - 2 RU 108/63
    Mit Recht hat das LSG aufgrund dieses Sachverhalts angenommen, daß Wo beim Aufsuchen der Ambulanz und der anschließenden Rückkehr zum Arbeitsplatz unter UV-Fehutz stand° Die von der Revision hiergegen vorgetragenen Bedenken sind unbegründet° Zwar reicht es nach der Rechtsprechung des Senats zur Herstellung eines wesentlichen betrieblichen Zusammenhangs im allgemeinen noch nicht aus, wenn das Unternehmen im Rahmen vorbeugender Gesundheitsfürsorge den Beschäftigten irgendwelche sozialen Einrichtungen zur Verfügung stellt, an deren Inanspruchnahme mittelbar aueh ein betriebliches Interesse denkbar wäre; jedoch kann schon ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang mit der Arbeitszeit eine andere Beurteilung erfordern (vglo BSG 9, 222, 226)° Ein solcher Ausnahme- - 7 ,.
  • LSG Hessen, 01.08.1973 - L 3 U 14/73
    Ein rechtlich wesentlicher Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit ist auch nicht deshalb gegeben, weil das Unternehmen ein natürliches Interesse an der Gesundheit und Leistungsfähigkeit seiner Beschäftigten hat und in großzügiger Handhabung seiner arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht von sich aus entsprechende Maßnahmen einleitet und es den Betriebsangehörigen ermöglicht, statt im Wege einer eigenen privaten Vorsorge in einer dem Unternehmen gehörenden betriebsärztlichen Einrichtung das Erforderliche für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit sich angedeihen zu lassen (vgl. BSGE 4 S. 219, 223; 9 S. 222, 226; BG 1965 S. 115; Urt. vom 27. Oktober 1965 - 2 RU 108/63 - in SozR Nr. 1 § 548 n.F.;… Urt. v. 28.10.1966 - 2 RU 2/62 in BG 1967 S. 113;… Urt. v. 4.5.1971 - 2 RU 24/70 -).

    Von diesen Grundsätzen, denen sich der Senat anschließt, hat das BSG ausnahmsweise den Unfallversicherungsschutz für Vorbeuge- und Heilmaßnahmen bejaht, wenn sie in einem bestimmten Unternehmen im Hinblick auf eine mit einer besonderen Gefährdung verbundenen Tätigkeit erfolgen und aus der besonderen Gestaltung der Maßnahme eindeutig erkennbar ist, daß ihre Durchführung wesentlich in Wahrnehmung betrieblicher Belange erfolgt, d.h., wenn das Interesse des Beschäftigten an seiner Gesundheit nur einen Nebenzweck der Maßnahme bedeutet oder die Behandlungsmaßnahme zur Überwindung einer Gesundheitsstörung und sogleich zur Weiterarbeit führt (BSG, Urt. v. 27.10.1965 - 2 RU 108/63 - in SozR Nr. 1 zu § 548 RVO n.F.).

  • LAG Hamburg, 26.11.1992 - 2 Sa 42/92

    Laptop; Arbeitserleichterung; Nichtigkeit eines Kaufvertrages; Nichtigkeit eines …

    Daraus ist zu folgern, daß die Parteien die Kündigungsfristen auf die gesetzlich und tariflich zulässigen Mindestkündigungsfristen kürzen wollten, da anderenfalls die Probezeitvereinbarung nahezu keinen rechtlich relevanten Inhalt hätte (vgl. BAG. Urteil vom 22.7.1971, AP Nr. 11 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis; LAG Hamburg, BB 1966, 454;… Schaub, a.a.O., § 41 IV 1, S. 213).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2010 - L 10 U 6157/09
    Zutreffend ist das Sozialgericht davon ausgegangen, dass Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind und nicht schon deshalb bei ihrer Durchführung Versicherungsschutz anzuerkennen ist, weil sie zugleich der Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft und damit auch den Interessen des Unternehmens dienen (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 27.10.1965, 2 RU 108/63 in SozR Nr. 1 zu § 548 RVO;… Urteil vom 28.10.1966, 2 RU 2/62 in SozR Nr. 75 zu § 542 a.F. RVO;… Urteil vom 31.01.1974, 2 RU 277/73 in SozR 2200 § 548 Nr. 2;… Urteil vom 26.05.1977, 2 RU 97/76 in SozR 2200 § 548 Nr. 31 und - soweit ersichtlich zuletzt - Urteil vom 26.06.2001, B 2 U 30/00 R in SozR 3-2200 § 548 Nr. 43).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 10 U 3300/08
    Zutreffend ist das Sozialgericht davon ausgegangen, dass Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit ansonsten grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind und nicht schon deshalb bei ihrer Durchführung Versicherungsschutz anzuerkennen ist, weil sie zugleich der Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft und damit auch den Interessen des Unternehmens dienen (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 27.10.1965, 2 RU 108/63 in SozR Nr. 1 zu § 548 RVO;… Urteil vom 28.10.1966, 2 RU 2/62 in SozR Nr. 75 zu § 542 a.F. RVO;… Urteil vom 31.01.1974, 2 RU 277/73 in SozR 2200 § 548 Nr. 2;… Urteil vom 26.05.1977, 2 RU 97/76 in SozR 2200 § 548 Nr. 31 und - soweit ersichtlich zuletzt - Urteil vom 26.06.2001, B 2 U 30/00 R in SozR 3-2200 § 548 Nr. 43).
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