Rechtsprechung
| BSG, 02.03.1971 - 2 RU 108/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zeit.de (Kurzinformation)
Wochenendfahrer ohne Unfallschutz
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 10.10.2002 - B 2 U 16/02 R
Wegeunfall - Tatbestandsmerkmal - ständige Familienwohnung - Unterkunft - …
So wird die von der Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG vom 2. März 1971 (- 2 RU 108/68 - USK 7130) gezogene Schlussfolgerung, dass wegen des sowohl in D als auch in M gegebenen beruflichen Tätigkeitsfeldes nur der Weg von der jeweils am Beschäftigungsort befindlichen (Familien-)Wohnung zum dortigen Arbeitsplatz versichert sei, dem Begriff der "ständigen Familienwohnung" nach § 550 Abs. 3 RVO nicht gerecht.Einer solchen Wertung stehen auch nicht die Ausführungen in der Entscheidung des Senats vom 2. März 1971 (- 2 RU 108/68 - USK 7130) entgegen.
- LSG Sachsen, 15.11.2001 - L 2 U 188/99
Verkehrsunfall als Arbeitsunfall; Vorschriften über die …
Schließlich waren die Wohnverhältnisse des Klägers im Zeitpunkt des Unfalls auch nicht so beschaffen, dass sie als zwei Teilbereiche eines einzigen häuslichen Wirkungskreises anzusehen waren (…vgl. dazu BSG, Urt. v. 26.7.1963 - 2 RU 16/62 - SozR § 543 RVO a.F. Nr. 44) Eine solche Betrachtungsweise verbietet schon die zwischen beiden Wohnungen bestehende erhebliche Entfernung von mehr als 500 km (vgl. auch BSG, Urt. v. 2.3.1971 - 2 RU 108/68 - USK 7130) sowie der Umstand, dass jede Wohnung für sich allein geeignet und dazu bestimmt war, dem häuslichen Wirkungskreis vollständig zu dienen.Auch das BSG hat in seinem Urteil vom 2.3.1971 (2 RU 108/68 - USK 7130) keine derartige Konsequenz gezogen, sondern darauf abgestellt, dass der alleinige berufliche Schwerpunkt des vom Verkehrsunfall betroffenen Ehepaares in einem von beiden Orten war, in denen sich jeweils eine gleichwertige Wohnung befand, und es zum Unfallzeitpunkt auch noch rund 1 ½ Jahre bei diesem beruflichen Schwerpunkt hätte bleiben sollen.
- BSG, 23.06.1977 - 8 RU 98/76
Familienwohnung - Arbeitsort - Unterkunft - Wohnen bei der Mutter
Deren Wohnung kann zwar ausnahmsweise in mehreren Orten liegen (zB Stadtwohnung und Landwohnung oder Wochenendhaus), wobei aber grundsätzlich auch nur eine, nämlich die dem Ort der Tätigkeit nächstgelegene als Familienwohnung iS des % 550 EVO anzusehen ist, wenn beide Wohnungen von gleicher Qualität sind (vgl Urteil BSG vom 2.5.1971 - 2 RU 108/68 in USK 1971 Nr. 7150). - BSG, 29.04.1982 - 2 RU 44/81 Sind dagegen zwei gleichwertige Familienwohnungen an verschiedenen Orten vorhanden, so ist 5 550 Satz 2 RVO aF nicht anwendbar und nach 5 550 RVO aF nur die nächstgelegene Wohnung maßgebend (…BSG Breithaupt aaO; Urteil vom 2. März 1971 - 2 RU 108/68 - USK 1971 Nr. 7130; BSGE 44, 100, 106;… SozR 2200 s 550 Nr. 31;… Brackmann aaO S 486a).
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