Rechtsprechung
| BSG, 21.09.1960 - 2 RU 12/60 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 18.12.1969 - 2 RU 238/66
Streitigkeit über die Einbeziehung in den Versicherungsschutz der gesetzlichen …
Senats (vgl. dessen Urteile vom 21.9.1960 - 2 RU 12/60 - und vom 26.7.1963 - 2 RU 16/62 - im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des RVA, RVO-Mitgliederkomm., 2 Aufl., Band I. S. 136, Anm. 5 zu § 1511) sind die Krankenkasse, welche die Rechte statt des Verletzten geltend macht, und dieser notwendige Streitgenossen, weil das Streitverhältnis ihnen gegenüber nur einheitlich festgestellt werden kann (§ 74 SGG, § 62 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung - ZPO- 1. Alternative). - BSG, 23.10.1970 - 2 RU 288/67 letzten nur einheitlich entschieden werden zwischen den Klägerinnen notwendige Streitgenossenschaft fä 7% SGG, @62 der Zivilprozeßordnung)" Infolgedessen war der im'Berufungsverfahren-säumig gebliebene Ehemann der Klägerin zu 1) hinsichtlich der Rechtsmitteleinlegung als durch die Klägerin zu 2) vertreten anzusehenu Der Verletzte ist daher im Berufungs- wie auch im Revisionsverfahren Beteiligter geblieben (Urteil des erkennenden Senats vom 21° September 1960 - 2 RU 12/60 -" vom 26" Juli 1965 - 2 RU 16/62 und vom 51" Oktober 1968 - 2 RU 72/66; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand 15a6"1370" Band I S.. 254 w I mit weiteren N'achweisen)°.
- BSG, 31.10.1968 - 2 RU 72/66 Die Klägerin zu 1) ist daher am Berufungs- wie auch am Revisionsverfahren weiterhin beteiligt (Urteile des erkennenden Senats vom 21. September 1960 - 2 RU 12/60 - und vom 26. Juli 1963 - 2 RU 16/62; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand 15.5.67, Band I, S. 234 w I mit weiteren Nachweisen).
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