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Rechtsprechung
   BSG, 26.04.1973 - 2 RU 12/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,10106
BSG, 26.04.1973 - 2 RU 12/71 (https://dejure.org/1973,10106)
BSG, Entscheidung vom 26.04.1973 - 2 RU 12/71 (https://dejure.org/1973,10106)
BSG, Entscheidung vom 26. April 1973 - 2 RU 12/71 (https://dejure.org/1973,10106)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.10.1964 - 2 RU 157/63

    Entschädigungsanspruch aufgrund Verkehrsunfall mit Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit …

    Auszug aus BSG, 26.04.1973 - 2 RU 12/71
    der Frage, ob ein Wegeunfall vorliege, sei nur möglich, wenn man die Wohnung oder den Betrieb als festen Bezugspunkt gelten lasse° Die vom BSG (BSG 22, 60) vertretene Auffassung, die Wohnung sei kein zwingender Bezugspunkt, sei deshalb nicht unbedenklich° Selbst wenn man sich jedoch die Auffassung des BSG zu eigen mache, führe dies hier nicht zur Bejahung des Versicherungsschutzes° Denn der Weg von der Wohnung nach Besen stehe nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Weg von St° Wendel nach Besen, der um das Wegstüek von St° Wendel nach Oberthal länger sei und damit ein erhöhtes Risiko in sich berge° '.

    Aufgrund des vom LSG als richtig unterstellten Sachvortrags sei G" auf der Fahrt zu einer geschäftlichen Besprechung verunglückt und habe deshalb nach 5 550 RVG unter VersSchutz gestanden° Das LSG habe sich in Widerspruch zur Auffassung V des BSG (BSG 22, 60) gesetzt, nach der in erster Linie ent- "scheidend sei, daß sich der Versicherte - wie hier - auf dem Weg zum Ort der Tätigkeit befunden habe° Bei natürlicher Betrachtung könne das Krankenhaus in St° Wendel überdies als im Unfallzeitpunkt mit der Wohnug gleichwertig angesehen werden; die Wohnung sei für G; als Ort der Häuslichkeit zweitrangig geworden, weil er jede freie Minute bei seiner Ehefrau habe verbringen wollen° Das LSG habe nicht ausreichend berücksichtigt, daß G° als selbständiger Unternehmer nicht an feste Arbeitszeiten gebunden und seine Wohnung nicht der regelmäßige Ausgangspunkt seiner betrieblichen Tätigkeit gewesen sei; er habe sich bei der Kontrolle von Baustellen, beim Austragen von Rechnungen und der Einreichung von Angeboten in der Regel von einem Ort der Tätigkeit zum anderen bewegt, dazwischen üblicherweise auch mehr oder weniger lange Unterbrechungen eintreten lassen; die besondere Arbeits- und Zeiteinteilung des Unternehmers müsse bei der Beurteilung eines Falles der vorliegenden Art berücksichtigt werden° Darüber hinaus sei die Fahrt von St° Wendel nach Bosen ohnehin die Fahrt von einem Ort der Tätigkeit (…in Neunkirchen} zu einem anderen gewesen. Der zeitliche Abstand zu der vorangegangenen Betriebstätigkeit von 5 l/2 bis 4 Stunden habe den vom BSG (SozR Nr° ? zu @ 550 RVG) als unschädlich angesehenen Zeitraum der Unterbrechung nur geringfügig überschritten; eine Lösung vom Betrieb sei daher nicht eingetreten° Eine Unterbrechung könne überdies zur Lösung vom Betrieb nur führen, wenn eine betriebliche Tätigkeit ohne die Unterbrechung vorgesehen gewesen sei oder hätte erwartet werden können; dies könne aber für Tätigkeiten der vorliegenden Art, die ein Selbständiger an einem Feiertag ausübe, nicht angenommen werden"' Die Kläger beantragen sinngemäß,.

  • BSG, 31.08.1972 - 2 RU 156/71
    Auszug aus BSG, 26.04.1973 - 2 RU 12/71
    Betriebsort) nach Besen geführt haben würde, "durchaus wählen konnte", wie das LSG festgestellt hat, es sich mithin, vom Ausgangsort St° Wendel betrachtet, um einen direkten Weg gehandelt hat, bestehen insoweit unter dem Gesichtspunkt eines möglichen Umwege (…vglo SozR Nr° 27 zu 5 548 RVG; Urteil des erkennenden Senats vom 31° August 1972 2 RU 156/71 -) keine Bedenken den Versicherungs- - gegen.
  • BSG, 20.10.1983 - 2 RU 77/82

    Verlängerung der Arbeitserlaubnis - Anweisung des Arbeitgebers - …

    versicherten Tätigkeit unternommenen und damit einen Teil der versicherten Tätigkeit bildenden Weg (3 BSG Urteile vom 26. April 1973 - 2 RU 12/71 1981 - 2 RU 87/79.
  • BSG, 31.08.1983 - 2 RU 31/82

    Wegeunfall - Versicherungsschutz auf dem Betriebsweg - Private Tätigkeit

    Da ein Betriebsweg, dh ein Weg, der in Ausübung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt wird, Teil der versicherten Tätigkeit ist und damit der Betriebsarbeit gleichsteht (3 BSG, Urteile vom 26. April 1973 - 2 RU 12/71 1981 87/79 Brack-.
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