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Rechtsprechung
   BSG, 22.02.1973 - 2 RU 128/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1934
BSG, 22.02.1973 - 2 RU 128/71 (https://dejure.org/1973,1934)
BSG, Entscheidung vom 22.02.1973 - 2 RU 128/71 (https://dejure.org/1973,1934)
BSG, Entscheidung vom 22. Februar 1973 - 2 RU 128/71 (https://dejure.org/1973,1934)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweislast - Ungewißheit - Verkehrsunfall - Verkehrsuntüchtigkeit - Ursachen

Papierfundstellen

  • BSGE 35, 216
  • NJW 1973, 1632
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 281/55
    Auszug aus BSG, 22.02.1973 - 2 RU 128/71
    Eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes sei nicht mehr möglich, weil keine anderen Zeugen vorhanden seien und die Unfallsituation nachträglich auch mit Hilfe eines Sachverständigen nicht mehrzu rekonstruieren sei" Diese Lücke in der Erforschung des Sachverhaltes gereiche der Beklagten zum Nachteil (BSG 7, 249)° Die Auffassung, daß in allen Fällen, in denen sich ein Unfall unter Alkoholeinfluß ereignet habe7 die objektive Beweislosigkeit von dem Versicherten bzw° dessen Hinterbliebenen zu tragen sei, könne zu unsozialen Konsequenzen führen, die mit dem Sinn und Zweck der Unfallgesetzgebung nicht vereinbar seien° Darunter fielen nämlich auch die Fälle, in denen es an einer Blutalkoholuntersuchung fehle, ZOB° weil diese wegen der der.

    den Tatsachen (vgl, BSG 7, 249, 2545 49, 52, 55;… Brackmann aaO So 244 m Il)° Die daraus abzuleitenden Bedenken gegen die Auffassung, in Fällen der vorliegenden Art habe der Versicherungsträger die Folgen der objektiven Beweislosigkcit zu tragen, hat der Senat bereits gelegentlich angedeutet, ohne allerdings bisher hierzu abschließend Stellung beziehen zu können (vgl° BSG 27, 40, 42; 509 124, 425);]".

  • BSG, 29.06.1967 - 2 RU 198/64

    Unfallversicherungsschutz - Mitverschulden - Radfahren unter Alkoholeinfluß - …

    Auszug aus BSG, 22.02.1973 - 2 RU 128/71
    den Tatsachen (vgl, BSG 7, 249, 2545 49, 52, 55;… Brackmann aaO So 244 m Il)° Die daraus abzuleitenden Bedenken gegen die Auffassung, in Fällen der vorliegenden Art habe der Versicherungsträger die Folgen der objektiven Beweislosigkcit zu tragen, hat der Senat bereits gelegentlich angedeutet, ohne allerdings bisher hierzu abschließend Stellung beziehen zu können (vgl° BSG 27, 40, 42; 509 124, 425);]".
  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 38.86

    Beamtenversorgung - Betriebsfeier - Dienstliche Veranstaltung - Blutalkohol - …

    Die Verursachung eines Unfalls durch alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit zählt nicht zu den Gefahren, die mit dem Dienst zusammenhängen und für die daher der Dienstherr eines Beamten durch den Dienstunfallschutz aufzukommen hat (vgl. auch für das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung die ständige Rechtsprechung der Sozialgerichte, etwa die Urteile des Bundessozialgerichts vom 30. Juni 1960 - 2 RU 86/56 - <BSGE 12, 242, 245 f.>; vom 29. Juni 1967 - 2 RU 198/64 - <BSGE 27, 40>; vom 22. Februar 1973 - 2 RU 128/71 - <BSGE 35, 216>; vom 26. April 1977 - 8 RU 92/76 - <BSGE 43, 293 f.>).
  • LSG Hessen, 04.08.2017 - L 5 R 397/14

    Rentenversicherung

    Die Unerweislichkeit der Kausalität geht zu Lasten des Klägers (vgl. BSG, Urteil vom 22. Februar 1973, 2 RU 128/71, juris, Rdnr. 25 = SozR Nr. 39 zu § 548 RVO;… Seewald in: Kass. Kommentar, 95. Erg. Lfg. 2017, Vor §§ 38-47 SGB I, Rdnr. 180).

    Lässt sich eine Tatsache nicht feststellen, so hat nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast die Folgen der objektiven Beweislosigkeit oder des Nichtfestgestelltseins einer Tatsache derjenige zu tragen, der aus dieser Tatsache günstige Rechtsfolgen für sich herleitet (st. Rspr. BSG, Urteil vom 24. Oktober 1957, 10 RV 945/55, juris = BSGE 6, 70; Urteil vom 22. Februar 1973, 2 RU 128/71, juris, Rdnr. 24 = SozR Nr. 39 zu § 548 RVO;… B. Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl., § 103, Rdnr. 19a m.w.N.).

  • SG Dresden, 08.05.2013 - S 5 U 293/12

    Knieschuss im Home-Office kein Arbeitsunfall

    Die Beweislosigkeit anspruchsbegründender Tatsachen geht nach den allgemeinen Regeln objektiver Beweislast zu Lasten des Versicherten (BSGE 35, 216, 217).
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