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| BSG, 11.11.1971 - 2 RU 133/68 |
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- BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 13/14 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - vorläufige Entscheidung - …
Auszug aus BSG, 11.11.1971 - 2 RU 133/68
Tätigkeit dem Umstand Bedeutung beizumessen ist" daß der Versicherte durch besondere Umstände gezwungen ist" die beabsichtigte Tätigkeit in einem bestimmten Zeitpunkt und möglicherweise in Hast oder Eile auszuführen (vgl° BSG 119 265" 269;… SozR Nr° 20 zu 5 545 RVO aF)° Im Urteil vom 26° Juni 4970 (2 RU 426/68) hat der Senat sodann den Versicherungsschutz für den Unfall einer in der Metzgerei 'ihres Ehemannes mithelfenden Bhefrau" den diese nach dem Aufsuchen der in ihrer Wohnung gelegenen Toilette im Baden" zimmer erlitten hat" mit der Begründung angenommen" da? die Verletzte nach dem Händewaschen schnell wieder in den - räumlich von der Wohnung getrennten - Laden gehen "allfe" dringend ". - BSG, 30.07.1968 - 2 RU 155/66
Auszug aus BSG, 11.11.1971 - 2 RU 133/68
mußte die Klägerin den Rückweg zum Büro" auf dem sie den Unfall erlitt, auch deshalb zurücklegen, weil sie ihre nur kurz unterbrochene betriebliche Tätigkeit fortsetzen wollte° Diese ursächliche Beziehung des Weges zur versicherten Arbeitstätigkeit erhält nach der Auffassung des LSG neben der durch den Zweck des Weges bedingten ursächlichen Beziehung zum unversicherten, persönlichen Lebensbereich rechtlich wesentliche Bedeutung durch den Umstand" daß der Weg auch immer von.den Fahrern der Klägerin benutzt werden mußte, wenn sie die Toilette aufsuchen wollten" Mit Recht hat jedoch die Retision demgegenüber geltend gemacht? daß die Feststellungen des LSG den Umfang der Benutzung der Toilette und die Häufigkeit des hierbei durch die Küche zurückzulegenden Weges für betriebliche Zwecke nicht ausreichend erkennen lassen° Die Annahme, die Klägerin habe den Unfall an einem Ort erlitten, der wesentlich auch zu betrieblichen Zwecken benutzt werde" setzt voraus, daß diese betriebliche Benutzung nicht nur selten oder gelegentlich stattfindet (vgl° BSG 14" 267; Urt° v° 50"7"4968 - 2 RU 155/66 - Brackmann" aaO7 S0 480 w mit weiteren Nachweisen)° Den Feststellungen des LSG ist lediglich zu entnehmen" daß die Fahrer der Klägerin, wenn sie die Toilette aufsuchen wollten, immer den Weg durch die Küche der Klägerin nehmen mußten} es ist jedoch nicht ersichtlich9 ob diese Fälle häufig oder nur gelegentlich auftraten°.
- LSG Rheinland-Pfalz, 06.06.2000 - L 3 U 191/99
Kein UV-Schutz für einen Anwalt im häuslichen Bereich (Sturz beim nächtlichen …
Solange der Versicherte den persönlichen Lebensbereich noch nicht verlassen hat, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz (BSG NJW 1993, 2070 f mwN, BSG vom 26.4.1973, 2 RU 5/70 mwN, BSG vom 14.3.1968, 2 RU 133/68 mwN).Hiervon unterscheidet sich der Fall, dass Wohnung und Arbeitsstätte innerhalb eines Gebäudes liegen, entscheidend dadurch, dass anders als im Regelfall bei einem auf der Betriebsstätte beschäftigten Arbeitnehmer der Versicherte durch seine Anwesenheit in der in der Wohnung gelegenen Arbeitsstätte nicht gezwungen ist, die Notdurft an einem anderen Ort zu verrichten, als er dies von seinem häuslichen Bereich aus getan haben würde (vgl BSG vom 14.3.1968, 2 RU 133/68 mwN).
In Räumen, die teils privaten, teils auch betrieblichen Zwecken dienen, besteht nach ständiger Rechtsprechung des BSG Versicherungsschutz auch dann, wenn die betriebliche Benutzung nicht nur selten und gelegentlich stattfindet (BSG vom 29.8.1974, Az: 2 RU 77/74, 26.4.1973, Az: 2 RU 5/70, 11.11.1971, Az: 2 RU 133/68).
In seltenen Ausnahmefällen hat das BSG auch auf Wegen innerhalb des häuslichen Bereichs einen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit bejaht, insbesondere bei besonderer Eilbedürftigkeit, wie beispielsweise im Falle der Angestellten einer im häuslichen Bereich sich befindlichen Taxizentrale, die die Toilette in Eile verließ, weil sie das Telefon im Büro läuten hörte (BSG vom 11.11.1971, 2 RU 133/68) oder beim Vorliegen besonderer Umstände, die derart in den privaten, häuslichen Bereich hineinwirken, dass der Versicherte seinen gewöhnlichen Lebensrhythmus im wesentlichen Ausmaß unterbrechen und zur unmittelbaren Aufnahme der Betriebstätigkeit schreiten muss (BSG vom 5.8.1993, 2 BU 37/93; BSG NJW 1993, 207 f), wie beispielsweise bei einem Vorsteher eines Wasserschutzverbandes, der wegen eines Störsignals einer in seinem Wohnhaus befindlichen Schaltanlage um 0.30 Uhr aus dem Schlaf geweckt wurde und sofort aus dem Bett aufstehen musste, um die Ursache der Störung festzustellen (…BSG SozR 2200 § 548 RVO Anm 72).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - L 17 U 106/07
Anerkennung eines Unfalls in einer privaten Wohnung als Arbeitsunfall; …
Dieser innere Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit lässt sich aber nur herstellen, wenn die Betriebstätigkeit besonders eilbedürftig ist und der Versicherte deshalb verunglückt ("Hast und Eile", vgl. BSG, Urteil vom 24. Mai 1960, Az.: 2 RU 122/59, BSGE 12, 165, 167 sowie vom 11. November 1971, Az.: 2 RU 133/68, USK 71170: Eiliges Verlassen der Toilette, um das läutende Telefon im Büro zu erreichen).Dienen Räume - wie hier - in einem Wohnhaus oder einer Wohnung sowohl privaten als auch betrieblichen Zwecken, so besteht Versicherungsschutz in diesen Räumen nur, wenn sie nicht nur selten oder gelegentlich, sondern wesentlich auch zu betrieblichen Zwecken genutzt werden (BSG, Urteile vom 29. August 1974, Az.: 2 RU 77/74, vom 26. April 1973, Az.: 2 RU 5/70, vom 11. November 1971, Az.: 2 RU 133/68, USK 71170 und vom 27. Oktober 1987, Az.: 2 RU 32/87, EzS 40/426; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. Juni 2000, Az.: L 3 U 191/99, HVBG-INFO 2001, 741 ff.;… Benz, a.a.O., S. 19;… Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O., § 8 Anm. 7.14.2).
- BSG, 27.10.1987 - 2 RU 32/87 Insoweit unterscheidet sich der Fall auch unfallversicherungsrechtlich von dem Sachverhalt, in dem privaten Zwecken zu dienen bestimmte Räume gelegentlich auch zu betrieblichen Verrichtungen benutzt werden (vgl hierzu ua BSG Urteile vom 11. November 1971 -2 RU 133/68-" 30. November 1972 -2 RU 169/71- und 26. April 1973 -2 RU 5/70).
- BSG, 26.06.1985 - 2 RU 71/84
Versicherungsschutz - Unfall - Privater Wohnbereich - Alarmruf
wenn der Versicherte - wie hier - durch besondere Umstände gezwungen war, die Verrichtung ausschließlich und in unmittelbarer Aufnahme der versicherten Tätigkeit in einem bestimmten Zeitpunkt auszuführen (BSG Urteile vom 26. Juni 1970 - 2 RU 126/68 - und vom 11. November 1971 -'2 RU 133/68 - s auch BSGE 11, 265, 269;… BSG SozR Nr. 20 zu S 5u3 RVO aF). - BSG, 27.01.1987 - 2 BU 213/86 126/68 1971 - 2 RU 133/68.
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