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Rechtsprechung
   BSG, 15.06.1976 - 2 RU 135/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,11171
BSG, 15.06.1976 - 2 RU 135/75 (https://dejure.org/1976,11171)
BSG, Entscheidung vom 15.06.1976 - 2 RU 135/75 (https://dejure.org/1976,11171)
BSG, Entscheidung vom 15. Juni 1976 - 2 RU 135/75 (https://dejure.org/1976,11171)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen …

    Auszug aus BSG, 15.06.1976 - 2 RU 135/75
    Werde ein Versicherter auf der Betriebsstätte tot oder bewußtlos aufgefunden und sei die haftungsbegründende Kausalität nicht feststellbar, so sei unter Berücksichtigung aller Tatumstände in freier Beweiswürdigung zu entscheiden, ob eine der versicherten Tätigkeit zuzurechnende Ursache den Tod herbeigeführt habe (BSG 19, 52).
  • BSG, 25.05.1961 - 2 RU 264/57

    Gewährung einer Hinterbliebenenentschädigung - Gesichtspunkt des Vorliegens von …

    Auszug aus BSG, 15.06.1976 - 2 RU 135/75
    Denn in der allgemeiner gesetzlichen Unfallversicherung ist grundsätzlich kein Raum für die Annahme eines sog. Betriebsbannes, nach dem der Versicherungsschutz - im Falle besonderer, einem Betrieb eigentümlichen Gefahr - auch auf Tätigkeiten erstreckt wird, die sonst dem privaten Lebensbereich zugerechnet werden (vgl. BSG 14, 197, 200;… Brackmann aaO S. 480 SI).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - …

    In dem der Entscheidung vom 15. Juni 1976 (2 RU 135/75, USK 7684) zugrunde liegenden Sachverhalt war keine im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehende Verrichtung erkennbar, derentwegen der Versicherte sich von seinem Arbeitsplatz im 2. Obergeschoss eines Rohbaus in dessen Keller begeben hatte, wo er aufgefunden wurde.
  • BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93

    Abweichen - Weg - Grund - Grundsätzliche Bedeutung

    Wie die möglichen Anhaltspunkte auch unter Berücksichtigung eines Beweisnotstandes insbesondere wegen unfallbedingter Erinnerungslücken zu werten sind, ist eine Frage der freien richterlichen Beweiswürdigung, wie ebenfalls höchstrichterlich bereits geklärt ist (BSGE 19, 52, 54; BSG Urteile vom 15. Juni 1976 - 2 RU 135/75 - USK 7684, 5. Februar 1980 - 2 RU 75/79 - und vom 12. Juni 1990 - 2 RU 58/89 - USK 90150 = HV-Info 1990, 2064).

    Schließlich ist auch zu beachten, daß nach der ständigen Rechtsprechung des BSG die objektive Beweislast den Versicherten selbst dann trifft, wenn der Tod auf der Betriebsstätte eingetreten ist, aber keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem zum Tode führenden Unfall und der versicherten Tätigkeit festgestellt werden kann (BSGE 19, 52, 54; BSG Urteile vom 15. Juni 1976 - 2 RU 135/75 - USK 7684 und vom 5. Februar 1980 - 2 RU 75/79 -).

  • BSG, 12.05.1992 - 2 RU 26/91

    Ungeklärter Unfallverlauf - Arbeitsunfall - Ursächlicher Zusammenhang

    Ist damit entsprechend den Feststellungen des LSG eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Arbeitsunfall und dem Tod des Versicherten nicht feststellbar, so treffen die Folgen der objektiven Beweislosigkeit denjenigen, der aus dieser Tatsache ein Recht herleiten will (BSG Urteil vom 15. Juni 1976 - 2 RU 135/75- USK 7684; BSG Urteil vom 29. März 1984 - 2 RU 21/83 - USK 8474;… Brackmann a.a.O. S. 480n mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Hessen, 10.11.1999 - L 3 U 593/97

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Arbeitspause - eigenwirtschaftliche …

    Diese war keine Mitursache des Unfalls, sondern bot dem Kläger nur die Gelegenheit, sich aus privaten oder jedenfalls ungeklärten Gründen an die Unfallstelle zu begeben; sie war lediglich eine sog. Gelegenheitsursache (s. dazu auch BSG, Urteile vom 5. Februar 1980 -- 2 RU 75/95 -- und 15. Juni 1976 -- 2 RU 135/75 --).
  • LSG Hessen, 25.06.1979 - L 3 U 1093/74

    Betriebsbann; Gelegenheitsursache; objektive Beweislast; geringfügige …

    Die versicherte Tätigkeit des S. war somit keine Mitursache seines Unfalls am 31. Juli 1971, sie bot S. nur die Gelegenheit, sich aus ungeklärten Gründen an die äußerste Südostecke des Daches zu begeben; sie war lediglich eine sogenannte Gelegenheitsursache (vgl. BSG, Urteil vom 15. Juni 1976 - 2 RU 135/75 - und vom 22. Januar 1976 - 2 RU 101/75 -).
  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 29/81
    Wenn auch der Unfall insoweit mit dem Bauvorhaben in einem ursächlichen Zusammenhang stehen könnte, als die Unfallstelle gegen unbefugtes Betreten nicht abgesichert gewesen sein soll, genügt das nicht, diese betrieblichen Einflüsse als eine wesentliche Bedingung für das Zustandekommen des Unfalls anzusehen (…BSG SozR 2200 5 548 Nr. 15; BSG Urteile vom 15. Juni 1976 - 2 RU 135/75 - und vom 5. Februar 1980 - 2 RU 75/79 -).
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