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| BSG, 25.10.1989 - 2 RU 14/89 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86
Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen
Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 2 RU 14/89
Eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit ist nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG gegeben, wenn eine ernstliche, dem anderen Unternehmen dienende Tätigkeit verrichtet wird, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ihrer Art nach auch von Personen verrichtet werden kann, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen; sie muß ferner unter solchen Umständen geleistet werden, daß sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (vgl BSGE 5, 168, 174; 31, 275, 277; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 476b, c, mwN). - BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 2 RU 14/89
Eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit ist nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG gegeben, wenn eine ernstliche, dem anderen Unternehmen dienende Tätigkeit verrichtet wird, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ihrer Art nach auch von Personen verrichtet werden kann, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen; sie muß ferner unter solchen Umständen geleistet werden, daß sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (vgl BSGE 5, 168, 174; 31, 275, 277;… BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 476b, c, mwN). - BSG, 25.08.1970 - 2 RU 51/68
Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht - Versicherung eines …
Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 2 RU 14/89
Eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit ist nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG gegeben, wenn eine ernstliche, dem anderen Unternehmen dienende Tätigkeit verrichtet wird, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ihrer Art nach auch von Personen verrichtet werden kann, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen; sie muß ferner unter solchen Umständen geleistet werden, daß sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (vgl BSGE 5, 168, 174; 31, 275, 277;… BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 476b, c, mwN). - BSG, 30.07.1987 - 2 RU 17/86
Unfallversicherungsschutz bei verwandtschaftlicher Hilfe im Haushalt
Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 2 RU 14/89
ses ähnlich sind, der Versicherungsschutz ebensowenig wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses deshalb ausgeschlossen ist, weil der Tätigwerdende ein Verwandter des Unternehmers ist (…BSG SozR 2200 § 539 Nrn 32, 33, 43, 49, 55, 108; BSG-Urteil vom 30. Juli 1987 - 2 RU 17/86 -, HV-INFO 1987, 1636, Brackmann aaO S 475 v).
- BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92
Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige - …
Eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit iS des § 539 Abs. 2 RVO liegt nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG vor, wenn eine ernstliche, dem in Betracht kommenden fremden Unternehmen dienende Tätigkeit verrichtet wird, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ihrer Art nach auch von Personen verrichtet werden kann, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen; sie muß ferner unter solchen Umständen geleistet werden, daß sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (s BSGE 57, 91;… BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 8, 15, 16;… BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43, 49, 55, 66, 108, 134, jeweils mwN; sowie die Urteile des Senates vom 21. August 1991 - 2 RU 2/91 - HV-Info 1991, 2234, 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -, 26. April 1990 - 2 RU 39/89 -, 27. März 1990 - 2 RU 32/89 -, 25. Oktober 1989 - 2 RU 14/89 - HV-Info 1990, 372, 1. März 1989 - 2 RU 40/88 - HV-Info 1989, 1025, 30. Mai 1988 - 2 RU 81/87 - HV-Info 1988, 1629;… sowie Brackmann aaO S 475m ff;… Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 539 RVO Anm 99;… Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennz 302 S 1; KassKomm/Ricke, § 539 RVO RdNr 108 ff) Ein Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO ist bereits ausgeschlossen, wenn eine Person im Rahmen und im Interesse ihres eigenen Unternehmens für dieses als oder wie ein Unternehmer tätig wird (zuletzt Urteile des Senats vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - HV-Info 1993, S 301 und 2 RU 49/91;…;…">539%20Nr.%2016#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 RVO jeweils mwN). - LSG Hessen, 20.02.2017 - L 9 U 144/16
Witwe eines Jagdhelfers ist zu entschädigen
Je enger eine Gemeinschaft ist, umso größer ist dabei regelmäßig der Rahmen, innerhalb dessen bestimmte Tätigkeiten ihr Gepräge daraus erhalten (vgl. BSG, Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 14/89 - Urteil vom 30. Mai 1988 - 2 RU 81/87 - Urteil vom 30. Juli 1987 - 2 RU 17/86 -).
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