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| BSG, 26.04.1962 - 2 RU 148/59 |
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Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BSG, 30.07.1958 - 2 RU 177/55
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund eines …
Auszug aus BSG, 26.04.1962 - 2 RU 148/59
Gegen das am 29" Mai 1959 zugestellte Urteil hat die Klägerin am 26° Juni 1959 Revision eingelegt und sie zugleich wie folgt begründet: Das LSG habe verkannt, daß nach der Rechtsprechung des angerufenen Senats (BSG 8, 48) bei Unfällen, die sich während eines betriebsbedingten Aufenthalts in einer fremden er-Stadt eignen, ein innerer Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis auch-außerhalb der eigentlichen dienstlichen Tätigkeit im allgemeinen eher anzuerkennen sei als am Wohn- und Betriebsort° Aus diesem sei Grundsatz zu folder Geschäftsreisende Versicherungsschutz gern, daß den.Die Auffassung des LSG"'die von der Klägerin am 150 Oktober 1954 verrichtete, gemäß 5 542 RVGversicherte betriebliche Tätigkeit sei mit dem Verlassen des Hotels bzw° der Hotelgarage beendet gewesen, ist rechtlich be? denkenfrei° Der erkennende Senat hat in dem von der Revision angeführten Urteil (BSG 8, 48; vgl° auch BSG 12, 247;… SozR EVO 5 542 Bla Aa 22 Nr, 33) entschieden, daß auf ' einer Dienst- oder Geschäftsreise der Unfallversicherungsschutz nicht schon deshalb ohne weiteres gegeben ist, ' weil sich der Beschäftigte in einer fremden Stadt aufhalten muß, sondern daß es auch hierbei darauf ankommt, ob seine Betätigung jeweils mit dem Beschäftigungsver- Zusammenhang steht?.
- BSG, 14.10.1955 - 2 RU 16/54
Auszug aus BSG, 26.04.1962 - 2 RU 148/59
nicht geprüft .Zwar müßte die Beklagte für den an sich nicht unter Versicherungsschutz stehenden Unfall vom 15° Oktober 1954 Entschädigung gewähren, wenn er sich als mittelbare Folge eines Arbeitsvorangegangenen unfalls in dem bei ihr versichrten Unternehmen erweisen sollte (vglo BSG 1, 254), Für eine gerichtliche Nachprü« fung dieses mittelbaren Kausalzusammenhanges ist aber im Verfahren über den späteren Unfall jedenfalls dann kein Raum, wenn die Beklagte zu ihrer Entschädigungspflioht für den angeblichen früheren Arbeitsunfall noch nicht bescheidmäßig Stellung genommehhat° Jeder Unfall kommt für sich als Grundlage für gesonderte Ansprüche in Betracht, die jeweils verschiedene Grundlagen der Leistungsbem933ung insbesondere.hinsichtliCh des Jahres- - 10}- .
- BSG, 22.09.1966 - 2 RU 16/65 Landessozialgericht(LSG) Hamburg unter Aufhebung der Vorentscheidungen festgestellt, daß die vom Kläger in der Nacht ' T vom 80 auf den 9°Mai 1962 erlittenen Körperschäden die Folgen eines Arbeitsunfalls sind" Aus der BSG-Rechtsprechung"(BSG &, 48; 12, 247;… SozR RVG5 542 aF Nr" 33, 57; 2 RU 148/59 vom 260401962) hat das LSG gefolgert, das BSG sei von seiner ursprünglichen Auffassung, es komme auf den jeweiligen Zweck der konkreten Tätigkeit an, später in SozR RVO @ 542 aF Nr" 57 abgewichen; hier habe das BSG auch einen Weg zu rein eigenwirtschaftlichen Zwecken in den Versicherungsschutz ein- bezogen? wenn der Versicherte durch die Dienstreise genötigt sei, gerade diesen Weg zurückzulegen (…im gleichen Sinn auch SozR RVG EUR 543 aF Nr° 45)° Nach dieser neueren Auffassung entfalle der Versicherungsschutz nur noch, wenn der Beschäftigte sich rein privaten Belangen widme, dagegen sei der Versicherungsschutz gegeben; wenn sich aus den Umständen der Betätigung eine nähere Beziehung zur dienstlichen Sphäre des Reisenden ergebe (Urteil vom 25° März 1964, BG 1964, 373)( Die Verrichtung der Notdurft während einer Dienstreise erscheine schutzwürdiger als bei einem Versicherten mit orte; gebundenem Arbeitsplatz; denn der Dienstreisende müsse sich oft zu nachtschlafender Zeit in Hotels, Gasthöfen usw° aufhalten, deren Örtlichkeitffhm fremd seien" Der Kläger sei nun" um seine Notdurft zu verrichten,-durch die ihm aufgetragene Dienstreise gezwungen gewesen, gerade den unfallbringenden Weg zu nehmen° Für den gegenteiligen Standpunkt der Beklagten spreche auch nicht die Bemerkung in BSG 8, 52, der Versicherungsschutz erlösche mit den Vorbereitungen zur Nachtruhe; diese Bemerkung gehöre nicht zum tragenden Teil der Urteilsgründe° Auf das begründete Feststellungsbegehren des Klägers seien das Urteil des SG und der Ablehnungsbescheid 5 " >.
(Vg1" BSG 8, 48 ff; 12, 247, 250;… SozR RVG @ 542 aF Nr° 17, 33; @ 543 aF Nr" 47; Urteil vom 260 April 1962, 2 RU 148/59; Urteil vom 25" März 1964, BG 1964, 373)" Für den Aufenthalt in einer Übernachtungsstätte -Hotel" Gasthof oder Privatquartier -, die dem Reisenden unterwegs sowohl die eigene Häuslichkeit als auch unter Umständen die Arbeitsstätte er- "}7.
- LSG Hessen, 26.09.1979 - L 3 U 978/78
UV-Schutz auf Dienstreisen; Lufthansapiloten
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei außergewöhnlichen Begleitumständen, die auf betriebliche Gründe zurückzuführen sind, der Unfallschutz zu bejahen ist (vgl. BSG…, Urteil vom 30. Juni 1960 - 2 RU 111/58 - in SozR Nr. 26 zu § 543 RVO a.F.; 26. April 1962 - 2 RU 148/59 - in SozSich 1962, 186;… 29. November 1963 - 2 RU 239/62 - in SozR Nr. 47 zu § 543 RVO a.F.;… 24. August 1976 - 8 RU 126/75 - in;…">548%20RVO%20Nr.%2023#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 548 RVO Nr. 23). - BSG, 22.09.1966 - 2 RU 101/66
Unfallversicherungsschutz - Berufsschüler - Klassenreise - Eigentümliche …
Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BSG 8, 48 ff.; 12, 247, 250 ;… SozR RVO § 542 aF Nr. 17, 33, 57; § 543 aF Nr. 47; Urteil vom 26.04.1962, 2 RU 148/59, Urteil vom 25.03.1964, BG 1964, 373) ist auf einer Dienstreise der Unfallversicherungsschutz nicht schon deshalb ohne weiteres gegeben, weil sich der Reisende in einer fremden Stadt aufhalten muß; vielmehr kommt es auch hierbei darauf an, ob seine Betätigung mit dem Beschäftigungsverhältnis rechtlich wesentlich zusammenhängt; wenngleich ein solcher Zusammenhang am Ort der auswärtigen Beschäftigung in der Regel eher anzunehmen ist als am Wohnoder Betriebsort, entfällt der Versicherungsschutz jedenfalls, wenn der Reisende sich rein persönlichen, von der Betriebstätigkeit nicht mehr beeinflußten Belangen widmet.
- LSG Hessen, 27.04.1977 - L 3 U 931/76
Versicherter Weg von der Arbeitsstätte zu einer Speisegaststätte nach Arbeitsende …
Während aber die auch vom Senat geteilte Auffassung vertreten wird, dass Wege von und nach der Arbeitsstätte in der Mittagspause versichert sind, wenn sie zur Nahrungsaufnahme unternommen werden, die der Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dient (vgl. z.B. Urteil des BSG vom 18.12.1969 - 2 RU 252/67 in WzS 1970, 81), bleibt es in dem Urteil des BSG vom 26. April 1962 - 2 RU 148/59 -dahingestellt, ob auch der Weg eines Versicherten in einer fremden Stadt zum Abendessen unter Versicherungsschutz steht (…vgl. hierzu auch das Urteil des BSG vom 30.6.1960 - 2 RU 111/58 in SozR. Nr. 26 zu § 543 RVO a.F., in dem diese Frage unter bestimmten Voraussetzungen bejaht worden ist). - LSG Hessen, 26.09.1979 - L 3 U 667/79
UV-Schutz auf Dienstreisen; Lufthansapiloten
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen, z.B. bei außergewöhnlichen Begleitumständen, die auf betriebliche Gründe zurückzuführen sind, der Unfallschutz zu bejahen ist (…vgl. BSG, Urt. v. 30. Juni 1960 - 2 RU 111/58 - in SozR Nr. 26 zu § 543 RVO a.F.; 26. April 1962 - 2 RU 148/59 - in SozSich 1962, 186;… 29. November 1963 - 2 RU 239/62 - in SozR Nr. 47 zu § 543 RVO a.F.;… 24. August 1976 - 8 RU 126/75 - in;…">548%20RVO%20Nr.%2023#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 548 RVO Nr. 23). - LSG Hessen, 15.01.1975 - L 3 U 360/73
Unfall im Hotel
Beim Aufenthalt in Gaststätten und Hotels ist für die Annahme des Versicherungsschutzes erforderlich, daß sich der Reisende bei einem Unfall an Einrichtungen verletzt hat, deren er sich notwendigerweise aufgrund seines dortigen betriebsbedingten Aufenthaltes bedienen muß (vgl. BSG, Urteil vom 30.8.1962 - 2 RU 177/55 - in E 8, 48 ff.; vom 30.8.1962 - 2 RU 135/60; vom 26.4.1962 - 2 RU 148/59; vom 18.12.1969 - 2 RU 185/65; LSG Baden-Württemberg in Breith. 1966, 671; Gunkel, Unfallversicherung auf Wegen und Reisen in Fortbildung und Praxis "Wege zur Sozialversicherung", Heft 49, 1962 II 2, 20 ff.; Gitter im WzS 1964, 68 ff.). - LSG Hessen, 16.01.1974 - L 3 U 541/73 Beim Aufenthalt in Gaststätten und Hotels ist für die Annahme des Versicherungsschutzes erforderlich, daß sich der Reisende bei einem Unfall an Einrichtungen verletzt hat, derer er sich notwendigerweise aufgrund seines betriebsbedingten Aufenthaltes bedienen muß (vgl. BSG, Urteil vom 30.7.1958 - 2 RU 177/55 - in E 8 S. 48 ff.; vom 30.8.1962 - 2 RU 135/60 - vom 26.4.1962 - 2 RU 148/59 vom 18.12.1969 - 2 RU 185/65 - LSG Baden-Württemberg in Breithaupt 1966 S. 671; Gunkel, Unfallversicherung auf Wegen und Reisen in Fortbildung und Praxis "Wege zur Sozialversicherung" Heft 49, 1962 II 2 S. 20 ff.; Gitter, WzS, 1964 S. 68 ff.).
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