Rechtsprechung
| BSG, 12.03.1974 - 2 RU 149/72 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,7784) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1974, 1221
- DB 1974, 1968
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BSG, 29.01.1960 - 2 RU 265/56
Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - …
Auszug aus BSG, 12.03.1974 - 2 RU 149/72
Fall es vielmehr darauf an, ob die ursächliche Verknüpfung zwischen dem Zurücklegen des Weges und der versicherten Tätigkeit rechtlich so wesentlich ist, daß daneben die ursächliche Beziehung zu der unversicherten Vorrichtung - dem vorangegangenen Aufenthalt in der Wohnung - unberücksichtigt bleiben kann (BSG 11, 267, 269; 12, 165, 166)° Innerhalb des dem persönlichen Leben dienenden Wohnbereichs besitzen die Beziehungen zu diesem Lebensbereich in der Regel auch rechtlich das ausschlaggebende'Gewicht, Solange der Kläger seinen persönlichen Lebensbereich noch nicht verlassen hatte, stand er somit nicht unter VerSicherungsschutz (BSG aaO; Brackmann aaO 5° 480 w; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 30 Aufl° Anm° 13 zu 5 550, Unfallsachbearbeiter,. - BSG, 24.05.1960 - 2 RU 122/59
Auszug aus BSG, 12.03.1974 - 2 RU 149/72
ten und daher unversicherten Vorrichtung zu einer betrieblichen Tätigkeit ist in der Regel nicht schon wegen des Zueckes, dem der gesamte Weg im Grunde dient, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSG 12, 165, 167; So:R Nr, 20 zu 5 543 RVO aF)" In einem solchen kommt. - BSG, 23.03.1972 - 2 RU 153/70
Auszug aus BSG, 12.03.1974 - 2 RU 149/72
3° Auflo Kennzahl 085 So 2)° Es kommt deshalb darauf an, ob der Teil des Gebäudes, den der Kläger im Zeitpunkt des Uhfalls erreicht hatte, in rechtlich wesentlichem Umfang den Zwecken des Unternehmens diente (…BSG 11 aaO;… 12 aaO;… Brackmann aaO S° 480 w max/Jona)° War dies der Fall und hatte der Kläger somit überhaupt die betriebliche Sphäre erreicht, so war im Zusammenhang mit seiner Absicht, die versicherte Tätigkeit wieder aufzunehmen, der Weg bereits in so erheblichem Maße betriebsbezogen9 daß er dieser Tätigkeit zuzurechnen ist; es ist nicht erforderlich, daß die beabsichtigte Betriebstätigkeit an der im Zeitpunkt des Unfalls erreichten Stelle verrichtet werden sollte (BSG 12, 1659 167)" Entgegen der Auffassung des LSG hängt der Beginn des Versicherungsschutzes daher- auch nicht davon ab, daß der Versicherte nach dem Erreichen wesentlich betrieblich benutzter Räume über das Sichhinwenden von einer privaten zu einer betrieblichen Tätigkeit hinaus bereits mit der versicherten Tätigkeit selbst begonnen hat° Eine derartige Einschränkung des Versicherungsschutzes in Fällen der vorliegenden Art hält der Senat nicht für gerechtferx tigto Sie läßt sich auch aus den vom LSG in diesem Zusammenhang nur teilweise wiedergegebenen Ausführungen des erkennenden Senats (…vglc SozR Nr° 20 zu ' % 543 RVO aF; Urteil vom 23" März 1972 - 2 RU 153/70 -) nicht herleiten; in beiden Entscheidungen ist der Versicherungsschutz vielmehr ua deshalb verneint worden, weil sich der jeweilige Versicherte noch bzw° wieder in seinem rein persönlichen Lebensbereich befunden hatteo Die Frage9 ob der Teil des Gebäudes9 den der Kläger im Zeitpunkt des Unfalls erreicht hatte" in rechtlich wesentlichem Umfang den Zwecken des Unternehmens diente, läßt sich jedoch aufgrund der bisherigen tatsächlichen Feststellungen des LSG nicht beantwerten° Nach den Ausführungen des LSG sind auf dem Dachboden im 3° Stock des Hauses Metzgergasse 10 immer wieder in mehr oder minder großem Ausmaß Waren gelagert und während über Monate sich hinziehender Zeiträume Tapetenkollektionen zusammengestellt werden° Diesen allgemein gehaltenen Angaben ist jedoch schon nicht zu entnehmen, ob und welche Waren gerade zur Unfallzeit auf dem Dachboden lagerten und ob dort auch zu dieser Zeit Tapeten für die Zusammenstellung von Kollektionen vorhanden waren° Erst recht läßt sich hiernach nicht beurteilen, ob und in welchem Umfang die Treppe zwischen dem 20 und dem 1° Stockwerk infolge der Ausgestaltung des Dachgeschosses zur Unfallwesentlichem zeit in rechtlich Umfang auch für.
- BSG, 31.01.1974 - 2 RU 87/72 sicherungsschutz besteht° In solchen Fällen bleibt der ursächliche Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit selbst dann erhalten, wenn aus Gründen, die mit der Erhaltung oder Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit des Beförderungemittels zusammenhängen, der eigentliche Weg nach-oder von dem Ort der Tätigkeit verlassen oder die Verrichtung im häuslichen Bereich vorgenommen wird (BSG 46, 245;… SozR Nr° 63 zu % 545 RVG aF; rteil vom 50° Januar 4970 - 2 RU 198/67 - und vom 30° November 1972 - 2 RU 149/72 -)° '3.
dejure.org
Übersicht BSG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.