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Rechtsprechung
   BSG, 29.04.1980 - 2 RU 15/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,18332
BSG, 29.04.1980 - 2 RU 15/80 (https://dejure.org/1980,18332)
BSG, Entscheidung vom 29.04.1980 - 2 RU 15/80 (https://dejure.org/1980,18332)
BSG, Entscheidung vom 29. April 1980 - 2 RU 15/80 (https://dejure.org/1980,18332)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.09.1977 - 8 RU 22/77
    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 15/80
    2° Mai 1969 und 28° Januar 1975 zu entnehmen.ist, weiterhin auch bei seinen derzeitigen beruflichen Tätigkeiten wie auch außerberuflich laufend mit Allergiestoffen in Berührung, wobei auch seine allergiebedingten Hautveränderungen beeinflußt werden" Wie stark sich die Berufskrankheit des Klägers im täglichen beruflichen und täglichen außerberuflichen Leben auswirkt, zeigen auch insoweit die schon angeführten zahlreichen Kontaktmöglichkeiten" Der Kläger reagiert nicht nur, wie in dem Gutachten vom 28. Januar 1975 ausdrücklich aufgeführt ist, schon auf die Berührung mit einem Feuerzeug oder einem Kugelschreiber, sondern die chromatf und kobaltsulfathaltigen Substanzen ua in Imprägnier- und Klebemitteln, in Farbstoffen, in allen verchromten Metallen sowie in Streichhölzern, Reinigungsmitteln und Gummi führen weiterhin unverändert zu einer gleich starken Beeinträchtigung des Klägers durch die Berufskrankheit° Der 8° Senat hat auch in seiner oben angeführten späteren Recht5prechung zu den von ihm entschiedenen Fällen ausgeew führt, daß der Versicherte äußerlich "hautgesund" gewesen sei (s BSGE 39, 49, 50; 44, 274, 277; 47, 249, 252 und 252/253)° Beim Kläger ist jedoch die Allergie gegen Kaliumbichromat und Kobaltsulfat so stark ausgeprägt, daß er - wie bereits aufgezeigt - entgegen der Auffassung der Beklagten durch zahlreiche Gegenstände, mit denen er im beruflichen und außerberuflichen Leben:ständig in Kontakt kommt, weiterhin so beeinträchtigt ist, daß er nicht als "hautgesund" anzusehen ist° Schließlich hat der 8. Senat dem Urteil des erkennenden Senats vom 20. April 1978 (…SozR 5677 Anlage 1 Nr. 46 Nr. 8) jedenfalls insoweit nicht \ wider5prochen, die einschränkende der Nr. 46.
  • BSG, 06.12.1978 - 8 RU 108/77

    Hauterkrankung - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Schätzung - Allgemeines …

    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 15/80
    2° Mai 1969 und 28° Januar 1975 zu entnehmen.ist, weiterhin auch bei seinen derzeitigen beruflichen Tätigkeiten wie auch außerberuflich laufend mit Allergiestoffen in Berührung, wobei auch seine allergiebedingten Hautveränderungen beeinflußt werden" Wie stark sich die Berufskrankheit des Klägers im täglichen beruflichen und täglichen außerberuflichen Leben auswirkt, zeigen auch insoweit die schon angeführten zahlreichen Kontaktmöglichkeiten" Der Kläger reagiert nicht nur, wie in dem Gutachten vom 28. Januar 1975 ausdrücklich aufgeführt ist, schon auf die Berührung mit einem Feuerzeug oder einem Kugelschreiber, sondern die chromatf und kobaltsulfathaltigen Substanzen ua in Imprägnier- und Klebemitteln, in Farbstoffen, in allen verchromten Metallen sowie in Streichhölzern, Reinigungsmitteln und Gummi führen weiterhin unverändert zu einer gleich starken Beeinträchtigung des Klägers durch die Berufskrankheit° Der 8° Senat hat auch in seiner oben angeführten späteren Recht5prechung zu den von ihm entschiedenen Fällen ausgeew führt, daß der Versicherte äußerlich "hautgesund" gewesen sei (s BSGE 39, 49, 50; 44, 274, 277; 47, 249, 252 und 252/253)° Beim Kläger ist jedoch die Allergie gegen Kaliumbichromat und Kobaltsulfat so stark ausgeprägt, daß er - wie bereits aufgezeigt - entgegen der Auffassung der Beklagten durch zahlreiche Gegenstände, mit denen er im beruflichen und außerberuflichen Leben:ständig in Kontakt kommt, weiterhin so beeinträchtigt ist, daß er nicht als "hautgesund" anzusehen ist° Schließlich hat der 8. Senat dem Urteil des erkennenden Senats vom 20. April 1978 (…SozR 5677 Anlage 1 Nr. 46 Nr. 8) jedenfalls insoweit nicht \ wider5prochen, die einschränkende der Nr. 46.
  • BSG, 19.12.1974 - 8 RU 296/73

    Berufliche Hauterkrankung - Äußere Erscheinungen - Neue Kenntnisse - Änderung der …

    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 15/80
    2° Mai 1969 und 28° Januar 1975 zu entnehmen.ist, weiterhin auch bei seinen derzeitigen beruflichen Tätigkeiten wie auch außerberuflich laufend mit Allergiestoffen in Berührung, wobei auch seine allergiebedingten Hautveränderungen beeinflußt werden" Wie stark sich die Berufskrankheit des Klägers im täglichen beruflichen und täglichen außerberuflichen Leben auswirkt, zeigen auch insoweit die schon angeführten zahlreichen Kontaktmöglichkeiten" Der Kläger reagiert nicht nur, wie in dem Gutachten vom 28. Januar 1975 ausdrücklich aufgeführt ist, schon auf die Berührung mit einem Feuerzeug oder einem Kugelschreiber, sondern die chromatf und kobaltsulfathaltigen Substanzen ua in Imprägnier- und Klebemitteln, in Farbstoffen, in allen verchromten Metallen sowie in Streichhölzern, Reinigungsmitteln und Gummi führen weiterhin unverändert zu einer gleich starken Beeinträchtigung des Klägers durch die Berufskrankheit° Der 8° Senat hat auch in seiner oben angeführten späteren Recht5prechung zu den von ihm entschiedenen Fällen ausgeew führt, daß der Versicherte äußerlich "hautgesund" gewesen sei (s BSGE 39, 49, 50; 44, 274, 277; 47, 249, 252 und 252/253)° Beim Kläger ist jedoch die Allergie gegen Kaliumbichromat und Kobaltsulfat so stark ausgeprägt, daß er - wie bereits aufgezeigt - entgegen der Auffassung der Beklagten durch zahlreiche Gegenstände, mit denen er im beruflichen und außerberuflichen Leben:ständig in Kontakt kommt, weiterhin so beeinträchtigt ist, daß er nicht als "hautgesund" anzusehen ist° Schließlich hat der 8. Senat dem Urteil des erkennenden Senats vom 20. April 1978 (…SozR 5677 Anlage 1 Nr. 46 Nr. 8) jedenfalls insoweit nicht \ wider5prochen, die einschränkende der Nr. 46.
  • BSG, 26.07.1979 - 8a RU 62/78
    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 15/80
    dürfe nicht dazu führen, in den Fällen die Entschädigung zu versagen, in denen sich der Schweregrad der Hauterkrankung in einer unfallrechtlich relevanten MdE ausdrücke, der Ver-4 sicherte seine berufliche Beschäftigung oder seine Erwerbsarbeit aber in einem anderen, ihn nicht gefährdenden Bereich ausübe oder ausüben könnte (BSG Urteil vom 26. Juli 1979 - 8a RU 62/78)° Die Kontaktallergie des Klägers ist jedoch bestehengeblieben und wirkt sich auch in seiner neuen beruflichen Beschäftigung aus° Diese Auswirkungen sind zwar wesentlich geringer als während seiner - zur Arbeitsunfähigkeit führenden - Maurertätigkeit, aber nicht geringer als im Zeitpunkt der Begutachtung durch Prof.Dr. G insbesondere 9 im Jahre 1965 und der Rentenbewilligung, als der Kläger diesen Beruf bereits mehrere Jahre aufgegeben hatte" Daß auch nach der Rechtsprechung des 8° Senats, die von "hautw gesunden" Rentenempfängern ausgeht9 nicht ohne Rücksicht auf die Hauterkrankung des Versicherten stets eine Rentenentziehung zu erfolgen hat, wenn der Versicherte einen neuen Beruf ausübtg der ihm den gleichen Verdienst sichert, zeigen bereits die Fälle, in denen zB eine bleibende Entstellung durch die Folgen der Hauterkrankung vorliegt oder zB die Hauterkrankung zu der Amputation von Fingern gezwungen hate In diesen Fällen wäre auch nach der Rechtsprechung des 8" Senats des BSG die Rente nicht allein deshalb zu entziehen9 weil der Versicherte trotz der bestehenden erheblichen Folgen der Hauterkrankung einen neuen Beruf auszuüben vermag" in dem er ebensoviel verdient wie in dem Beruf, den er wegen seiner Hauterkrankung aufgeben mußte.
  • BSG, 26.07.1979 - 8a RU 58/78
    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 15/80
    vom 260 Juli W979 - 8a RU 58/78 -) steht im Hinblick auf die besonderen tatsächlichen Verhältnisse des vorliegenden Falles diesem Ergebnis nicht entgegen" Der 80 Senat hat bei beruflich bedingten Hauterkrankungen und Bronchialasthma die Entziehung einer deswegen gewährten Rente bejaht9 wenn sich dem Versicherten infolge neu erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten ein erweitertes Arbeitsfeld mit gleichwertigen Verdienst- oder Erwerbsmöglichkeiten eröffnet hat° Der 8° Senat hat aber schon in seinem Urteil vom 29° November 1973 (…SozR Nr. 15 zu 5 622 RVO) eine die Rentenentziehung begründende wesentliche Änderung der Verhältnisse die.
  • BSG, 04.06.1981 - 8a RU 14/80

    Bronchialasthma - Berufskrankheit - Anerkennung als Berufskrankheit - …

    Soweit sich die Revis:fnnauf die Urteile des 2. Senatsdes BSG vom 29. April 1980 - 2 RU 15/80 - (SozSich 1980, 379) und vom 11. Februar 1981 - 2 RU 25/79 - beruft, kann sie auch damit nicht erfolgreich sein, Im ersten Urteil war der Entzug einer Dauerrente nach einer beruflichen Rehabilitation streitig; im späteren Urteil war die MdE nach Aufgabe des Arbeit3platzes wegen (infolge) einer berufsbedingten Erkrankung zu bewerten.
  • LSG Hessen, 16.07.1980 - L 3 U 953/78

    Wesentliche Änderung der maßgebenden Verhältnisse; MdE bei Fehlen von …

    Rn. 26 Erst im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ist dem erkennenden Senat die Rechtsprechung des 2. Senats des BSG zu diesem Rechtsproblem mit ihrem vollen Wortlaut bekannt geworden (Urteile vom 29.4.1980, 2 RU 49/78, 2 RU 60/78, 2 RU 73/78 und 2 RU 15/80), die Gegenargumente gegen eine wirtschaftliche Betrachtungsweise aufzeigt, aber viermal erklärt, die oben dargestellte Rechtsprechung des 8. Senats des BSG stehe dem von ihm, dem 2. Senat, gefundenen Ergebnis nicht entgegen.
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