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| BSG, 31.07.1985 - 2 RU 15/84 |
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BSG, 29.03.1984 - 2 RU 21/83
Auszug aus BSG, 31.07.1985 - 2 RU 15/84
oder der - und dem wesentlicher Zusammenhang im Sinne der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätslehre der wesentlichen Bedingung besteht (5 zuletzt BSG Urteil vom 29. März 198" - 2 RU 21/83 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S 480n II mwN).teile vom 30. Oktober - 2 RU - und vom 29. März - 2 RU 21/83 -).
- LSG Hessen, 03.02.1999 - L 3 U 1028/98
Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - auswärtiger Lehrgang - Nahrungsaufnahme - …
Soweit andererseits für das Ausrutschen in einer Werkskantine auf verschütteter Flüssigkeit/Pfirsichsaft (BSG, Urteil vom 23. Juni 1982 -- 9b/8 RU 18/81 --) oder auf einer am Boden liegenden Tomate oder/und auf glattem Kunststoffboden (LSG NRW in Breithaupt 1996, 923) ein Versicherungsschutz mit der Begründung verneint worden ist, daß es sich nicht um eine besondere, betriebsspezifische bzw. -eigentümliche Gefahr, sondern um Umstände handele, mit denen bei der Essenseinnahme -- z.B. auch in Gaststätten -- ganz allgemein zu rechnen sei, ist festzustellen, daß für den Senat eine klare Linie in der Gefahrenrechtsprechung auch insoweit nicht zu erkennen ist, zumal in weiteren Entscheidungen wiederum zum Ausdruck gebracht wurde, daß es weder auf das Vorliegen einer besonderen, die Gefährdung im privaten Bereich um ein Mehrfaches übersteigenden Gefahr noch darauf ankomme, ob eine Gefahrenquelle solcher oder ähnlicher Art im täglichen Leben an vielen Stellen anzutreffen ist und entscheidend letztlich die objektive Gefährlichkeit der Einrichtung sei (s. BSG, Urteil vom 31. Juli 1985 -- 2 RU 15/84 -- unter Bezugnahme auf BSG…, Urteil vom 29. Mai 1984 -- 5a RKnU 3/83 -- und BSG SozR 2200 § 548 Nr. 20;… s. auch BSG SozR 2200 § 548 Nr. 84). - BSG, 26.01.1988 - 2 RU 1/87 So habe der 8. Senat des BSG nur beiläufig erwähnt, daß die Drehtür (Betriebseinrichtung) am Ausgang der Kantine eine in besonderem Maße gefahrenträchtige Einrichtung ge- wesen sei (…Urteil vom 22. Juni 1976, SozR 2200 % 5ü8 Nr. 20; vgl hierzu auch Urteil vom 31. Juli 1985 2 RU 15/84 -).
- LSG Bayern, 14.01.2009 - L 2 U 53/05
Anerkennung eines Arbeitsunfalls als Folge eines sogenannten Unfalls des …
Dass als mitwirkende betriebliche Umstände nur solche in Betracht kommen, welche den Versicherten einer Gefährdung aussetzen, die um ein Mehrfaches die in seinem privaten Lebensbereich bestehende Gefährdung übersteigen, wird von der Rechtsprechung des BSG nicht gefordert (BSG vom 31.07.1985 - 2 RU 15/84). - LSG Baden-Württemberg, 19.07.2013 - L 8 U 2503/12 Zwar kann der ursächliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall auch dadurch gegeben sein, dass der Versicherte der Gefahr erlegen ist, der er infolge seiner versicherten Verrichtung auf der Unfallstelle ausgesetzt war (z.B. Sturz von der Leiter oder einer Treppe oder in eine laufende Maschine), wobei die mitwirkenden Umstände an dem Unfall aus innerer Ursache keine Gefährdung begründen müssen, die den Gefährdungsgrad im privaten Lebensbereich um ein Mehrfaches übersteigen (BSG, Urteil vom 31.07.1985, - 2 RU 15/84 - juris).
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