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Rechtsprechung
   BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6316
BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92 (https://dejure.org/1993,6316)
BSG, Entscheidung vom 28.01.1993 - 2 RU 15/92 (https://dejure.org/1993,6316)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 2 RU 15/92 (https://dejure.org/1993,6316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Bindung rechtskräftiger Urteile - Erteilung einer Jahresverdienstabrechnung nach billigem Ermessen - Rechtszweck einer Unbilligkeitskorrektur - Berücksichtigung des Eingliederungsprinzips des Fremdrentenrechts - Arbeitsunfall eines Heimatvertriebenen im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (12)

  • BSG, 29.10.1981 - 8a RU 68/80

    Feststellung des Jahresarbeitsverdienstes - Arbeitsunfall - Landwirtschaftlicher …

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92
    Die Unbilligkeit im Sinne des § 577 Satz 1 RVO stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, der erst bei Bejahung seines Vorliegens weitere Ermessenserwägungen erforderlich macht (BSGE 32, 169, 173;… BSG SozR 2200 § 571 Nr. 21; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9;… Brackmann a.a.O. S. 576k;… Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl., Kennzahl 440, S. 31).

    Rechtszweck einer Unbilligkeitskorrektur im Sinn des § 577 RVO soll es ein, dem Versicherten den Lebensstandard zu sichern, den er vor dem Unfall erreicht hat, wenn er sich hierauf auf Dauer einrichten konnte (BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9).

  • BSG, 28.07.1982 - 2 RU 47/81

    Jahresarbeitsverdienst; Arbeitsunfall; Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92
    Die Unbilligkeit im Sinne des § 577 Satz 1 RVO stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, der erst bei Bejahung seines Vorliegens weitere Ermessenserwägungen erforderlich macht (BSGE 32, 169, 173; BSG SozR 2200 § 571 Nr. 21;… BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9;… Brackmann a.a.O. S. 576k;… Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl., Kennzahl 440, S. 31).

    Erhebliche Unbilligkeiten werden im Rahmen des § 577 RVO beispielsweise ausgeglichen, wenn dem Versicherten infolge der Einführung von Kurzarbeit Arbeitsentgelt entgangen ist (…BSG SozR 2200 § 571 Nr. 15) oder wenn die Anwendung von § 571 Abs. 1 Satz 2 oder 3 RVO zu einem über dem normalen Lebensstandard des Verletzten liegenden JAV führte (BSGE 51, 178; BSG SozR 2200 § 571 Nr. 21).

  • BSG, 27.11.1985 - 2 RU 55/84

    Jahresarbeitsverdienst - Heimatvertriebene - Verletztenrente - Unfallzeitpunkt

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92
    Folglich ist der Eingliederungsgedanke des Fremdrentenrechts grundsätzlich auch im Rahmen der Unbilligkeitsprüfung des § 577 RVO zu berücksichtigen (SozR 2200 § 577 Nr. 11).

    Dementsprechend hat der Senat es als in erheblichem Maße unbillig im Sinn des § 577 Satz 1 RVO erachtet, wenn ein Heimatvertriebener, der im Vertreibungsland einen Arbeitsunfall im Sinn des § 5 FRG erleidet, besser gestellt würde als ein Heimatvertriebener, der einen Unfall während seiner noch nicht vollzogenen Eingliederung in der Bundesrepublik erlitten hat (SozR 2200 § 577 Nr. 11).

  • BSG, 15.12.1967 - 5 RKn 56/65
    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92
    Im übrigen habe das Bundessozialgericht (BSG) durch Urteil vom 15. Dezember 1967 (5 RKn 56/65 = BG 1968, Seite 242) selbst entschieden, daß nach § 8 FRG maßgebend der JAV eines Versicherten sei, dessen Beruf dem des Berechtigten in dem Zeitraum unmittelbar vor der Umsiedlung (1975) entspräche.

    Die vom Kläger geforderte Berechnung des JAV auf der Grundlage des Jahres vor der Umsiedlung kann auch nicht aus der Entscheidung des BSG vom 15. Dezember 1967 (5 RKn 56/65 in BG 1968, 242) abgeleitet werden.

  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 87/76

    Arbeitsunfall - Berufsausbildung zum Beamten - Erreichen des Ziels der Ausbildung …

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92
    Ein den JAV erhöhender beruflicher Aufstieg bleibt jedoch auch bei den Verletzten grundsätzlich unberücksichtigt, die einen Arbeitsunfall in der Bundesrepublik Deutschland erlitten haben (BSGE 47, 137, 140;… Brackmann a.a.O. S. 574f).
  • BSG, 16.12.1970 - 2 RU 239/68

    Revisionsbegründung - Verlängerte Begründungsfrist - Revision des …

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92
    Die Unbilligkeit im Sinne des § 577 Satz 1 RVO stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, der erst bei Bejahung seines Vorliegens weitere Ermessenserwägungen erforderlich macht (BSGE 32, 169, 173;… BSG SozR 2200 § 571 Nr. 21;… BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9;… Brackmann a.a.O. S. 576k;… Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl., Kennzahl 440, S. 31).
  • BSG, 06.12.1979 - GS 1/79

    Hinterbliebenenanspruch - Vertreibung - Vertreibung eines Hinterbliebenen - …

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92
    Zwar hat der Große Senat des BSG hierzu ausgeführt, daß das Eingliederungsprinzip zugunsten der Vertriebenen und Flüchtlinge zur Folge haben müsse, daß die (sozialversicherungsrechtlichen) Ansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge so zu behandeln seien, als ob sie ihr Arbeits- und Versicherungsleben in der Bundesrepublik zurückgelegt hätten (BSGE 49, 175, 184 ff.).
  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 127/74
    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92
    In diesem zuletzt genannten Urteil hat das LSG Tenor und Entscheidungsgründe des sozialgerichtlichen Urteils vom 15. Oktober 1979 ausgelegt, wobei sein Rückgriff auf die Entscheidungsgründe bei einer Verpflichtungsklage gem § 131 Abs. 3 SGG zulässig war (BSGE 43, 1, 3;… Brackmann Handbuch der Sozialversicherung 11. Aufl., S. 256c, d).
  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 65/79

    Jahresarbeitsverdienst - Berechnung des JAV - Arbeitsunfall - Unbezahlter Urlaub

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92
    Erhebliche Unbilligkeiten werden im Rahmen des § 577 RVO beispielsweise ausgeglichen, wenn dem Versicherten infolge der Einführung von Kurzarbeit Arbeitsentgelt entgangen ist (…BSG SozR 2200 § 571 Nr. 15) oder wenn die Anwendung von § 571 Abs. 1 Satz 2 oder 3 RVO zu einem über dem normalen Lebensstandard des Verletzten liegenden JAV führte (BSGE 51, 178;… BSG SozR 2200 § 571 Nr. 21).
  • BSG, 30.04.1979 - 8a RU 56/78

    Jahresarbeitsverdienst - Berechnung - Entgangenes Arbeitseinkommen - Kurzarbeit

    Auszug aus BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92
    Erhebliche Unbilligkeiten werden im Rahmen des § 577 RVO beispielsweise ausgeglichen, wenn dem Versicherten infolge der Einführung von Kurzarbeit Arbeitsentgelt entgangen ist (BSG SozR 2200 § 571 Nr. 15) oder wenn die Anwendung von § 571 Abs. 1 Satz 2 oder 3 RVO zu einem über dem normalen Lebensstandard des Verletzten liegenden JAV führte (BSGE 51, 178;… BSG SozR 2200 § 571 Nr. 21).
  • BSG, 30.10.1980 - 8a RU 16/80

    Jahresarbeitsverdienst eines Selbständigen - Betriebsausgabe - Gewinnberechnung - …

  • BSG, 29.01.1974 - 2 RU 239/72

    Unternehmer - Jahresarbeitsverdienst - Unternehmensgewinn - Investition - …

  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 23/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Witwenrente - Jahresarbeitsverdienst - Härte - …

    Die Wertung, ob der berechnete JAV in erheblichem Maße unbillig zu niedrig festgesetzt ist, kann das Gericht selbst vornehmen, weil der Versicherungsträger insoweit nicht nach seinem Ermessen entscheidet und ihm in dieser Frage auch kein Beurteilungsspielraum zusteht (BSGE 7, 269, 272;… BSGE 32, 169, 173 = SozR Nr. 1 zu § 577 RVO;… BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9; BSG Urteil vom 28. Januar 1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972; BSG Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 - HV-Info 1992, 428).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 31/99 R

    Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst - Journalist - Minderung der …

    Grundsätzlich bleiben diese Verdienstverhältnisse für alle Zukunft die Grundlage der Geldleistungen; spätere Erwerbsaussichten sind in der Regel bei der Feststellung des JAV rechtlich unbeachtlich (so für § 571 Abs. 1 Satz 1 RVO: BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 - HV-Info 1992, 598 mwN; BSG Urteil vom 28. Januar 1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - L 17 U 26/09

    Festsetzung eines JAV nach billigem Ermessen - Teilzeittätigkeit im Rahmen des …

    Unbilligkeit im Sinne des § 87 Satz 1 SGB VII ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; erst bei Vorliegen seiner Voraussetzungen hat der Versicherungsträger Ermessenserwägungen anzustellen (…vgl. BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9; BSG, Urteil vom 28.01.1993 - 2 RU 15/92 = HV-Info 1993, 972;… BSG SozR 4-2700 § 87 Nr. 1).

    Rn. 23 Zutreffend hat die Beklagte darauf hingewiesen, dass das BSG bereits für die Auslegung des § 577 RVO, der Vorläuferregelung von § 87 SGB VII, den allgemeinen Grundsatz des Unfallversicherungsrechts zugrunde gelegt hat, dass für die Berechnung der Leistungen die Verhältnisse im Jahr vor dem Versicherungsunfall maßgebend sind (…vgl. BSG SozR 2200 § 571 Nr. 1;… BSGE 50, 264 = SozR 2200 § 571 Nr. 19; BSG, Urteil vom 28.01.1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972).

  • BSG, 05.08.1993 - 2 RU 24/92

    Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes - Unfallverletzung - Studium

    Grundsätzlich bleiben diese Verdienstverhältnisse für alle Zukunft die Grundlage der Geldleistungen; spätere Erwerbsaussichten sind in der Regel bei der Feststellung des JAV rechtlich unbeachtlich (BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 - HV-Info 1992, 598 mwN; BSG Urteil vom 28. Januar 1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972).
  • LSG Bayern, 10.01.2012 - L 3 U 181/09

    Flexible Teilzeit - Unfallrente - Bemessung der Verletztenrente - Jahrelange …

    Unbilligkeit im Sinne des § 87 Satz 1 SGB VII ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; erst bei Vorliegen seiner Voraussetzungen hat der Versicherungsträger Ermessenserwägungen anzustellen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 15.09.2010 - L 17 U 26/09 mit Hinweis auf BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9; BSG mit Urteil vom 28.01.1993 - 2 RU 15/92;… BSG mit Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, a.a.O., BSG vom 18.03.2003 SozR 4-2700 § 87 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 8 U 4645/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Rechtsstreits - Zugunstenverfahren …

    Unbilligkeit i.S. des § 87 Satz 1 SGB VII ist ein unbestimmter Rechtsbegriff; erst bei Vorliegen seiner Voraussetzungen hat der Versicherungsträger Ermessenserwägungen anzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 23.01.1993 - 2 RU 15/92 mwN; BSG, Urteil vom 30.10.1991 - 2 RU 61/90;… SozR 2200 § 577 Nr. 9, Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, Juris und sozialgerichtsbarkeit.de jeweils Rn. 24 m.w.N.).
  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 48/92

    Kind - Verletzung - Unfallrente

    Die Wertung, ob der berechnete JAV in erheblichem Maße unbillig zu niedrig festgesetzt ist, kann das Gericht selbst vornehmen, weil der Versicherungsträger insoweit nicht nach seinem Ermessen entscheidet und ihm in dieser Frage auch kein Beurteilungsspielraum zusteht (BSG Urteil vom 23. Januar 1993 - 2 RU 15/92 - HV-Info 1993, 972; BSG Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 - HV-Info 1992, 428;… BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9 mwN; Gitter in RVO-Gesamtkomm, § 577 Anm 4a).
  • SG Berlin, 19.12.2011 - S 25 U 341/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Festsetzung des …

  • LSG Berlin, 18.10.2004 - L 16 U 77/03

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Verletztenrente; Bedeutung des Gesamtbetrags …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2008 - L 2 KN 139/07

    Anspruch eines als entsandter Arbeitnehmer in Deutschland tätigen polnischen …

  • SG Gießen, 06.10.2011 - S 3 U 231/08
  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2015 - L 9 U 5217/11
  • SG Duisburg, 18.07.2024 - S 36 U 53/23
  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2009 - L 1 U 1232/08
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