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Rechtsprechung
   BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1974
BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90 (https://dejure.org/1990,1974)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1990 - 2 RU 16/90 (https://dejure.org/1990,1974)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1990 - 2 RU 16/90 (https://dejure.org/1990,1974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherungsschutz eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr bei der Teilnahme an einem Feuerwehrball

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz - Arbeitsunfall - Feuerwehrball

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 495
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (11)

  • BSG, 27.02.1985 - 2 RU 10/84
    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90
    Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, daß die unfallbringende Tätigkeit in rechtserheblicher Weise mit dem Unternehmen innerlich zusammenhängt (BSG Urteil vom 27. Februar 1985 - 2 RU 10/84 - HV - Info Nr. 10/85, 24 m.w.N.).

    Dazu hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. Februar 1985 (- 2 RU 10/84 - HV-Info Nr. 10/85, 24) klargestellt (s auch Urteil des Senats vom 28. Oktober 1966 - 2 RU 92/63 -), daß entsprechend den in der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten Grundsätzen sonstige Verrichtungen, die den Belangen der Feuerwehr wesentlich dienen oder die Zwecke der Feuerwehr wesentlich fördern, unter Versicherungsschutz stehen.

    Insoweit unterscheidet sich der hier maßgebende Sachverhalt grundlegend von dem, der dem Urteil des Senats vom 27. Februar 1985 (2 RU 10/84 a.a.O.) zugrunde lag.

  • BSG, 28.10.1966 - 2 RU 92/63
    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90
    Der Versicherungsschutz eines Mitgliedes der Freiwilligen Feuerwehr umfaßt jedoch nicht nur die zum eigentlichen Feuerwehrdienst (…wie Brandbekämpfung, Absperrungen, Übungen, Hilfeleistungen bei Verkehrsunfällen - s Brackmann a.a.O. S 472zI m.w.N.) gehörenden Tätigkeiten, sondern - im Unterschied zu Arbeitsleistungen im Rahmen der Mitgliedspflichten in einem privat-rechtlichen Verein (s BSGE 52, 11, 12;… Brackmann a.a.O. S 471b) - auch sonstige Verrichtungen, die den Zwecken der Feuerwehr wesentlich dienen (s BSG Urteil vom 28. Oktober 1966 - 2 RU 92/63 -).

    Dazu hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. Februar 1985 (- 2 RU 10/84 - HV-Info Nr. 10/85, 24) klargestellt (s auch Urteil des Senats vom 28. Oktober 1966 - 2 RU 92/63 -), daß entsprechend den in der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten Grundsätzen sonstige Verrichtungen, die den Belangen der Feuerwehr wesentlich dienen oder die Zwecke der Feuerwehr wesentlich fördern, unter Versicherungsschutz stehen.

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90
    Es muß demgemäß ein sog innerer Zusammenhang bestehen, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (s BSGE 63, 273, 274;… BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82).
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines …

    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90
    Ob dabei die zum Unfall führende Verrichtung der Freiwilligen Feuerwehr dienlich gewesen ist, entscheidet sich nicht danach, ob sie ihr objektiv dienen konnte; es genügt vielmehr, daß der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein konnte, daß die Tätigkeit geeignet ist, den Interessen des Betriebes zu dienen, und daß diese subjektive Meinung in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSGE 20, 215, 218; 30, 282, 283; 52, 57, 59;… Brackmann a.a.O. S 479h IV).
  • BSG, 12.05.1981 - 2 RU 40/79

    Ehrenamtlicher Vorsitzender - Ausbildungsleiter - Luftfahrausbildung - …

    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90
    Der Versicherungsschutz eines Mitgliedes der Freiwilligen Feuerwehr umfaßt jedoch nicht nur die zum eigentlichen Feuerwehrdienst (…wie Brandbekämpfung, Absperrungen, Übungen, Hilfeleistungen bei Verkehrsunfällen - s Brackmann a.a.O. S 472zI m.w.N.) gehörenden Tätigkeiten, sondern - im Unterschied zu Arbeitsleistungen im Rahmen der Mitgliedspflichten in einem privat-rechtlichen Verein (s BSGE 52, 11, 12;… Brackmann a.a.O. S 471b) - auch sonstige Verrichtungen, die den Zwecken der Feuerwehr wesentlich dienen (s BSG Urteil vom 28. Oktober 1966 - 2 RU 92/63 -).
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 87/80

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch eine Steißbeinverletzung - Anspruch auf …

    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90
    Ob dabei die zum Unfall führende Verrichtung der Freiwilligen Feuerwehr dienlich gewesen ist, entscheidet sich nicht danach, ob sie ihr objektiv dienen konnte; es genügt vielmehr, daß der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein konnte, daß die Tätigkeit geeignet ist, den Interessen des Betriebes zu dienen, und daß diese subjektive Meinung in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSGE 20, 215, 218; 30, 282, 283; 52, 57, 59;… Brackmann a.a.O. S 479h IV).
  • BSG, 27.08.1981 - 2 RU 23/80

    Unfall - Gaststättenbetrieb - Jagdausübung - Arbeitsunfall - Zusammenhang …

    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90
    In der gesetzlichen Unfallversicherung ist seit jeher anerkannt, daß vom Versicherungsschutz auch solche Handlungen und Maßnahmen erfaßt sind, die sich durch das Vorhandensein des Betriebes selbst und seine Beziehungen zum öffentlichen Leben ergeben (BSGE 52, 89, 90 m.w.N.).
  • BSG, 10.12.1975 - 8 RU 202/74

    Richtfest - Geselliges Beisammensein - Unfallversicherungsschutz - Auto des …

    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90
    Andererseits konnte er sich als Ortsbrandmeister dieser "Verpflichtung" zur Teilnahme an der Veranstaltung, die ausschließlich dem Betrieb der Feuerwehr zuzurechnen ist, nicht entziehen (…vgl. BSG SozR Nr. 71 zu § 542 RVO a.F.; BSGE 41, 58, 59/60).
  • BSG, 27.06.1974 - 2 RU 39/72

    Rechtsverordnung - Erforderlichkeit - Feuerwehr-Unfallkasse - Versicherungsträger …

    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90
    Hierzu zählen auch die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, ohne daß allerdings dieser Personenkreis ausdrücklich in § 539 Abs. 1 Nr. 8 RVO erwähnt wird (BSGE 38, 21, 26; BSG Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 77/84 - USK 86160;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S 472zI m.w.N.).
  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 197/67

    Unfallversicherungsschutz - Unternehmer - Versammlungsteilnahme - Erwartung der …

    Auszug aus BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90
    Ob dabei die zum Unfall führende Verrichtung der Freiwilligen Feuerwehr dienlich gewesen ist, entscheidet sich nicht danach, ob sie ihr objektiv dienen konnte; es genügt vielmehr, daß der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein konnte, daß die Tätigkeit geeignet ist, den Interessen des Betriebes zu dienen, und daß diese subjektive Meinung in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSGE 20, 215, 218; 30, 282, 283; 52, 57, 59;… Brackmann a.a.O. S 479h IV).
  • BSG, 26.03.1986 - 2 RU 77/84
  • BSG, 08.12.2022 - B 2 U 14/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 12 …

    Unerheblich für den Versicherungsschutz ist deshalb, ob (nur) er von seinem Standpunkt aus der Auffassung war, mit der Teilnahme an der Generalversammlung und dem Grußwort eine den Interessen seines DRK-Ortsvereins dienende Tätigkeit vorzunehmen (vgl hierzu BSG Urteil vom 4.8.1992 - 2 RU 39/91 - juris RdNr 24; BSG Urteil vom 29.11.1990 - 2 RU 16/90 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 5 S 16 = juris RdNr 18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - L 17 U 123/07

    Anerkennung eines Sturzes nach dem letzten Auftritt eines Spielmannszuges der …

    Dazu zählen auch die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, selbst wenn dieser Personenkreis in § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII keine ausdrückliche Erwähnung findet (insoweit zur Vorgängervorschrift des § 539 Abs. 1 Nr. 8 Reichsversicherungordnung [RVO]: BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 5).

    Rn. 25 Lässt sich aus dem festgestellten Sachverhalt allein unter diesen objektiven Gesichtspunkten eine versicherte Tätigkeit nicht rechtfertigen, so ist weiter zu beachten, dass es für den Versicherungsschutz bei der Teilnahme an derartigen Veranstaltungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII grundsätzlich auch darauf ankommt, ob der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein konnte, dass seine Tätigkeit geeignet ist, den Interessen des "Unternehmens Freiwillige Feuerwehr" zu dienen, und dass diese subjektive Meinung in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSGE 20, 215, 218; 30, 282, 283; 52, 57, 59; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 5; BSG, Urteil vom 04.08.1992, Az. 2 RU 39/91 = HV-Info 1992, 2408 ff).

    Darin liegt ein erheblicher Unterschied zu dem vom BSG entschiedenen Fall betreffend einen Feuerwehrball (SozR 3-2200 § 539 Nr. 5): Die Nichtteilnahme des Ortsbrandsmeisters hätte zur Zahlung eines Reuegeldes geführt.

  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 39/91

    Feststellung der Verletzung als Folge eines Arbeitsunfalls - Anforderungen an die …

    Hierzu zählen auch die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, ohne daß allerdings dieser Personenkreis ausdrücklich in § 539 Abs. 1 Nr. 8 RVO erwähnt wird (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 5 m.w.N.).

    Läßt sich nach den vom LSG noch zu treffenden Feststellungen unter diesen Gesichtspunkten eine versicherte Tätigkeit des Klägers nicht rechtfertigen, so ist weiter zu beachten, daß es für den Versicherungsschutz bei der Teilnahme an derartigen Veranstaltungen nach § 539 Abs. 1 Nr. 8 RVO grundsätzlich auch darauf ankommt, ob der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein konnte, daß die Tätigkeit geeignet ist, den Interessen des Betriebes, des "Unternehmens Feuerwehr", zu dienen, und daß diese subjektive Meinung in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSGE 20, 215, 218; 30, 282, 283; 52, 57, 59 sowie eingehend BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 5;… Brackmann a.a.O. S. 479h IV).

    Hierzu ist den Ausführungen des Klägers zu entnehmen, daß von seinem Standpunkt aus zwar die Meldung zur Teilnahme an dem Tauziehwettbewerb freiwillig war, er sich jedoch anschließend einer Teilnahme an diesem Wettbewerb infolge des Ausfalls eines Feuerwehrkameraden nicht entziehen konnte (s BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 5).

  • BSG, 18.10.1994 - 2 RU 15/94

    Unfallversicherung - Kirchenchormitglied - Ehrenamtliche Tätigkeit

    Zwar umfaßt auch der durch § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO gewährleistete Unfallversicherungsschutz alle mit der eigentlichen ehrenamtlichen Tätigkeit in einem rechtlich wesentlichen inneren Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, also auch die notwendigen Vorbereitungen, zu denen in erster Linie die Chorproben für die von der eigenen Kirchengemeinde durchgeführten oder aufgegebenen Veranstaltungen zählen (vgl BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 5, BSG Urteil vom 31. Juli 1985 - 2 RU 51/84 - in HV-Info 1985, Nr. 18 S 39 = BAGUV RdSchr 65/85;… BSG SozR 2200 § 539 Nr. 95; BSG Urteil vom 20. Oktober 1983 - 2 RU 54/82 - in BAGUV RdSchr 72/83 = USK 83140;… Poll aaO S 556).
  • BSG, 08.12.1998 - B 2 U 37/97 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Gemeinschaftsveranstaltung - Meßdiener - …

    Zwar umfaßt auch der durch § 539 Abs. 1 Nr. 13 RVO gewährleistete Unfallversicherungsschutz alle mit der eigentlichen ehrenamtlichen Tätigkeit in einem rechtlich wesentlichen inneren Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere auch notwendige Vorbereitungshandlungen (…vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 95; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 5; Poll, BG 1993, 555, 556).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 6 U 1199/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - betriebliche Gemeinschaftsfeier - …

    Es muss demgemäß ein sogenannter innerer Zusammenhang bestehen, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSG…, Urteil vom 29.11.1990 - 2 RU 27/90 - juris Rz. 26; BSG, Urteil vom 29.11.1990 - 2 RU 16/90 - juris Rz. 18; BSG…, Urteil vom 27.02.1985 - 2 RU 10/84 - juris Rz. 15; BSG…, Urteil vom 27.08.1981 - 2 RU 23/80 - juris Rz. 14; BSG…, Urteil vom 28.10.1966 - 2 RU 92/63 - juris Rz. 18).

    Hieran ändert nichts, dass es grundsätzlich auf den Standpunkt des Verletzten ankommt, also darauf, ob dieser von seinem Standpunkt aus der Meinung sein konnte, dass sein Vorgehen geeignet war, den Interessen seiner Organisation zu dienen (BSG, Urteil vom 29.11.1990 - 2 RU 16/90 - juris Rz. 18; BSG…, Urteil vom 27.02.1985 - 2 RU 10/84 - juris Rz. 17).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.05.2009 - L 2 U 25/08

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme an einer Jugendfreizeit der …

    39 In seiner Entscheidung vom 29.11.1990 - 2 RU 16/90 (……">539%20RVO%20Nr.%205#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3 - 2200 § 539 RVO Nr. 5) hat das BSG ausnahmsweise auch bei einer bloßen Teilnahme eines Feuerwehrmannes an einem Feuerwehrball den notwendigen inneren Zusammenhang bejaht.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 U 4485/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 12 …

    Geschützt ist der gesamte Aufgabenbereich des jeweiligen Unternehmens einschließlich der organisatorischen, administrativen, sozialen bzw. vereinsrechtlichen Belange (…BSG, a.a.O., Rdnr. 15) und der Tätigkeiten, die wesentlich der Öffentlichkeitsarbeit dienen (BSG…, Urteil vom 29.11.1990, 2 RU 27/90, Rdnr. 25, 27), wobei es genügt, dass der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein konnte, dass die Tätigkeit geeignet ist, den Interessen des Betriebes zu dienen, und dass diese subjektive Meinung in dem objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSG, Urteil vom 29.11.1990, 2 RU 16/90; Urteil vom 04.08.1992, 2 RU 39/91).
  • FG Hamburg, 31.01.2014 - 5 K 122/11

    Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer: Besteuerung von Einnahmen aus Festen der …

    Das Bundessozialgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 29.11.1990 (Aktz. 2 RU 16/90, NZA 1991, 495) ausgeführt, dass, während die Angehörigen einer Berufsfeuerwehr in größeren Gemeinden oder Großstädten sich täglich während ihrer Dienstzeit durch vielfache Einsätze, Übungen und Einsatzbereitschaften kennen, die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ein anderes berufliches und privates Umfeld haben.
  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 7/94

    Unfall - Nichtbetriebliche Veranstaltung - Umzug von Doktoranden - Versicherte …

    Allerdings muß diese subjektive Meinung in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze finden (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 5).

    Zwar sind auch solche Handlungen und Maßnahmen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterstellt, die sich durch das Vorhandensein des Betriebes selbst und seine Beziehungen zum öffentlichen Leben ergeben (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 5 mwN).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2015 - L 19 AS 170/15
  • SG Detmold, 22.05.2002 - S 14 U 56/01

    Unfallversicherung

  • SG Dortmund, 11.06.2007 - S 17 U 216/06
  • SG Speyer, 11.10.2007 - S 8 U 51/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - …

  • LSG Bayern, 19.06.2007 - L 17 U 218/05

    Anspruch auf Einordnung eines Unfalls während der Teilnahme an einem …

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2008 - L 9 U 2885/07
  • SG München, 11.06.2008 - S 23 U 657/04

    Pflicht zur Aufstellung von Feuerwehren durch die Gemeinden in den Grenzen ihrer …

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