Rechtsprechung
| BSG, 23.10.1970 - 2 RU 162/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Techniker Krankenkasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1970, 2180
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 30.03.2023 - B 2 U 1/21 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsverfahren - zuständiger …
Hierfür ist es entgegen der Ansicht der Beklagten unbeachtlich, ob sich der Arbeitgeber bereits auf eine längere Abwesenheit des Arbeitnehmers eingestellt hat (BSG Urteil vom 23.10.1970 - 2 RU 162/68 - SozR Nr. 11 zu § 550 RVO - juris RdNr 5, 17).Rn. 31 Verrichtungen zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stehen daher - wie Verrichtungen zur Erfüllung der Mitteilungspflicht - im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Auch dies hat der Senat bereits vor Einführung der gesetzlichen Bestimmungen zur Lohnfortzahlung (§ 3 LFZG, § 5 EntgFG) entschieden (BSG Urteil vom 23.10.1970 - 2 RU 162/68 - SozR Nr. 11 zu § 550 RVO - juris RdNr 17).
Rn. 40 Für die Einordnung als Betriebsweg ist dagegen nicht maßgeblich, dass andere Entscheidungen des BSG einen Weg zum Betrieb, um persönlich ein Fehlen zu entschuldigen und eine Kündigung abzuwenden (BSG Urteil vom 23.10.1970 - 2 RU 162/68 - SozR Nr. 11 zu § 550 RVO - juris RdNr 17) oder um Unterlagen abzugeben (…im Einzelnen indes offengelassen in BSG Urteil vom 25.2.1976 - 8 RU 58/75 - BSGE 41, 207 = SozR 2200 § 548 Nr. 16 - juris RdNr 17) je nach den Umständen des Einzelfalls als versicherten Wegeunfall qualifiziert haben.
Konkret zur Anzeige- und Nachweispflicht eines Arbeitnehmers im Fall einer Arbeitsunfähigkeit hat der Senat schon unter Geltung der RVO entschieden, dass es sich hierbei um vertragliche Nebenpflichten im sachlichen Zusammenhang zur Beschäftigung handelt (BSG Urteil vom 23.10.1970 - 2 RU 162/68 - SozR Nr. 11 zu § 550 RVO - juris RdNr 17).
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - L 3 U 194/18
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Postbriefkasten - Wegeunfall - …
So hat das BSG in Erweiterung des gesetzlich normierten Versicherungsbereichs einen Versicherungsschutz auch für den Weg des Beschäftigten zur Arbeitsstätte festgestellt, um sich beim Arbeitgeber krank zu melden bzw. eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzugeben (BSG, Urteil vom 23. Oktober 1970 - 2 RU 162/68 -, SozR Nr. 11 zu § 550 RVO).Rn. 31 Auf die Entscheidungen, die einen Unfall auf dem Weg zum oder vom Betrieb zwecks Abgabe von Unterlagen oder Empfang von Lohn betreffen (vgl. BSG, Urteile vom 23. Oktober 1970 - 2 RU 162/68 -, a.a.O., …und vom 25. Februar 1976 - 8 RU 58/76 -, BSGE 41, S. 207 ff) ist gleichwohl nicht zu rekurrieren, da sie Fallkonstellationen betreffen, in denen der Beschäftigte sich auf dem Weg zum Arbeitgeber (Arbeitsort) befand.
- BSG, 25.10.1989 - 2 RU 26/88
Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg vom Arbeitsgericht
Ebenso wurde Unfallschutz angenommen bei der Vorsprache eines Beschäftigten beim Betriebsrat wegen Einlegung eines Einspruchs gegen die Kündigung (Urteil des Senats vom 23. Oktober 1970 - 2 RU 162/68 - SGb 1972, 218 mit Anmerkung von Neumann) und bei Vertragsverhandlungen an einem dritten Ort wegen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung (…Urteil des Senats vom 8. Juli 1980 aaO). - LSG Hessen, 11.02.1976 - L 3 U 363/75
Unfall bei Abholung des Kündigungsschreibens
Die der Abwendung einer Kündigung dienende Besprechung des Arbeitnehmers mit einem Vorgesetzten kann deshalb z.B. ebensowenig als eine rein private Verrichtung angesehen werden, wie etwa eine Vorsprache beim Betriebsrat zwecks Einlegung des Einspruchs gegen die Kündigung (vgl. BSG, Urt. v. 23.10.1970 - 2 RU 162/68 - in SGb 1972, 218 mit zust. Anm. von Neumann).
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